Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene nach der Einäscherung in einer Urne beigesetzt. Diese Bestattungsart gewinnt zunehmend an Beliebtheit, da sie individuelle und vielfältige Möglichkeiten bietet – sei es in einem klassischen Urnengrab, in einem Kolumbarium oder bei einer naturnahen Beisetzung, beispielsweise unter einem Baum. Auch in Bismark (Altmark) gibt es verschiedene Wege, eine Feuerbestattung nach persönlichen Wünschen zu gestalten.


©FriedWald
Ein Abschied ist ein ganz persönlicher Moment – und genau so individuell sollte er auch gestaltet sein. In Bismark (Altmark) begleiten wir Sie mit Verständnis und Erfahrung auf diesem Weg. Ob bei der Auswahl einer passenden Urne oder der einfühlsamen Planung der Trauerfeier – wir stehen Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite. Gemeinsam schaffen wir einen würdevollen Rahmen, der Ihre Wünsche und die Persönlichkeit des Verstorbenen in den Mittelpunkt stellt. Unser Anspruch ist es, einen Abschied zu ermöglichen, der Trost spendet und in liebevoller Erinnerung bleibt.

Eine Feuerbestattung beginnt üblicherweise mit einer Trauerzeremonie, die entweder vor der Einäscherung am Sarg oder nach der Kremierung an der Urne stattfindet. Der Ort für diese Abschiednahme kann eine Friedhofskapelle, eine Kirche oder auch ein individuell gewählter Raum sein. Musikstücke, persönliche Reden und symbolische Gesten wie das Aufstellen von Kerzen oder das Ablegen von Blumen verleihen der Feier eine besonders persönliche Atmosphäre.
In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Einäscherung immer in einem Sarg erfolgt. Das bedeutet, dass die verstorbene Person zunächst in einen Sarg gebettet wird – unabhängig davon, ob die Trauerfeier vor oder nach der Kremierung stattfindet. Die anschließende Einäscherung erfolgt unter Einhaltung strenger gesetzlicher Vorgaben und wird nach höchsten hygienischen und ethischen Standards durchgeführt.
Nach der Kremierung wird die Asche in eine Urne gefüllt, die anschließend beigesetzt wird – etwa auf einem Friedhof, in einem Kolumbarium oder an einem naturnahen Erinnerungsort. Auch die Urnenbeisetzung kann von einer Abschiedszeremonie begleitet werden, bei der persönliche Worte, Gedichte oder Gebete vorgetragen werden, um dem Verstorbenen einen würdevollen Abschied zu bereiten.
Die Ausgaben für eine Feuerbestattung in Bismark (Altmark) setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
(ohne Friedhofsgebühren)
Die ideale Wahl für eine schlichte und kostengünstige Bestattungsform ohne begleitete Beisetzung.
Hinweis: Bei einer anonymen Bestattung hat das Grab keine Kennzeichnung mit Namen und die Angehörigen dürfen bei der Beisetzung in den meisten Fällen nicht dabei sein, um die Anonymität sicherzustellen.
Flexibel und individuell für eine Feuerbestattung mit allem was Sie dafür benötigen.
Die ideale Wahl für eine schlichte und kostengünstige Bestattungsform ohne begleitete Beisetzung.
Hinweis: Bei einer anonymen Bestattung hat das Grab keine Kennzeichnung mit Namen und die Angehörigen dürfen bei der Beisetzung in den meisten Fällen nicht dabei sein, um die Anonymität sicherzustellen.
Flexibel und individuell für eine Baumbestattung mit allem was Sie dafür benötigen.
Nachhaltige Baumbestattung, inkl. Beisetzungsort, Urne und Baumpatenschaft.
Die ideale Wahl für eine schlichte und kostengünstige Bestattungsform ohne begleitete Beisetzung.
Hinweis: Bei einer anonymen Bestattung hat das Grab keine Kennzeichnung mit Namen und die Angehörigen dürfen bei der Beisetzung in den meisten Fällen nicht dabei sein, um die Anonymität sicherzustellen.
Flexibel und individuell für eine Seebestattung mit allem was Sie dafür benötigen.
Eine Erdbestattung mit allen was Sie dafür benötigen. Auch der Sarg ist bereits im Paketpreis enthalten.
Die ideale Wahl für eine schlichte und kostengünstige Bestattungsform ohne begleitete Beisetzung.
Hinweis: Bei einer anonymen Bestattung hat das Grab keine Kennzeichnung mit Namen und die Angehörigen dürfen bei der Beisetzung in den meisten Fällen nicht dabei sein, um die Anonymität sicherzustellen.
Friedhofsgebühren: Die Gebühren für die Grabstätte sind vom jeweiligen Friedhof und der Lage des Grabes abhängig. In Berlin gibt es städtische und kirchliche Friedhöfe mit unterschiedlichen Gebührenordnungen. Für eine Einzelgrabstätte variieren die Kosten zwischen 1.000 und 4.000 Euro, abhängig von der gewünschten Laufzeit (in der Regel 20 bis 30 Jahre) und der Grabgröße. Gerne helfen wir Ihnen, die passende Grabstätte für Sie zu finden
Anschließende Kosten: Diese umfassen Leistungen Grabstein- und Inschriftenkosten sowie die langfristige Grabpflege. Einfache Grabsteine beginnen bei etwa 1.000 Euro, während aufwändigere Gestaltungen bis zu mehreren Tausend Euro kosten können. Auch die Kosten für die Grabpflege hängen von der Größe und Bepflanzung des Grabes ab. Sie können beim zuständigen Friedhofsgärtner erfragt werden.
Hier finden Sie die Urnen, die in unserem Paket FEUER enthalten sind.
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Im Ernstfall sind wir 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Unser Team für Abholungen ist ebenfalls rund um die Uhr verfügbar.
Informationen zum Ablauf und was zu tun ist bei einem akuten Sterbefall finden Sie hier.
Für weitere Informationen und individuelle Beratung steht Ihnen die Friedhofsverwaltung Bismark (Altmark) zur Verfügung


Ein Abschied ist ein ganz persönlicher Moment – und genau so individuell sollte er auch gestaltet sein. In Bismark (Altmark) begleiten wir Sie mit Verständnis und Erfahrung auf diesem Weg. Ob bei der Auswahl einer passenden Urne oder der einfühlsamen Planung der Trauerfeier – wir stehen Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite. Gemeinsam schaffen wir einen würdevollen Rahmen, der Ihre Wünsche und die Persönlichkeit des Verstorbenen in den Mittelpunkt stellt. Unser Anspruch ist es, einen Abschied zu ermöglichen, der Trost spendet und in liebevoller Erinnerung bleibt.
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach Einäscherung beigesetzt werden. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen gesetzliche Friedhofspflicht.
Vor der Einäscherung ist eine zweite amtliche Leichenschau durch die zuständige untere Gesundheitsbehörde erforderlich. Diese Untersuchung stellt sicher, dass keine Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod vorliegen.
Zur Bestattung verpflichtet sind in folgender Reihenfolge:
Sind keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden oder kommen sie ihrer Pflicht nicht nach, sorgt die örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung.
Für die Durchführung einer Feuerbestattung werden folgende Unterlagen benötigt:
Eine ausdrückliche Willenserklärung des Verstorbenen zur Feuerbestattung ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch hilfreich sein.
Bei einer anonymen Feuerbestattung wird die Urne ohne individuelle Kennzeichnung auf einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt. Angehörige können in der Regel nicht bei der Beisetzung anwesend sein. Diese Bestattungsform ist kostengünstig und entbindet von der Grabpflege.
Bei einer Baumbestattung wird die Asche des Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Diese naturverbundene Bestattungsform wird in speziell ausgewiesenen Bestattungswäldern oder auf Friedhöfen mit entsprechenden Angeboten durchgeführt. Die Grabpflege übernimmt die Natur.
Bei einer Seebestattung wird die Asche in einer wasserlöslichen Urne auf See beigesetzt. Diese Bestattungsform ist in Deutschland seit 1934 möglich und erfolgt in speziell ausgewiesenen Gebieten der Nord- oder Ostsee. Angehörige erhalten eine Seekarte mit den Koordinaten des Beisetzungsortes.
Bei einer Kolumbariumsbestattung wird die Urne in einer Urnenwand oder einem Urnenraum beigesetzt. Diese Form der Beisetzung ist platzsparend und erfordert keine Grabpflege. Moderne Konzepte wie Urnenwände oder Gedenksteine bieten individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
In Deutschland besteht grundsätzlich Friedhofszwang, sodass die Verstreuung der Asche nicht erlaubt ist. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Bremen, wo die Ascheverstreuung unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Alternativ können Aschestreufelder auf Friedhöfen genutzt werden.
Feuerbestattungen verbrauchen Energie und erzeugen Emissionen. Allerdings ermöglichen sie naturnahe Beisetzungsformen wie Baumbestattungen, die als umweltfreundlich gelten. Zudem entfallen bei vielen Feuerbestattungsarten die Grabpflege und der damit verbundene Ressourcenverbrauch.