
Diese Todesfall-Checkliste fasst die wichtigsten Aufgaben nach einem Sterbefall zusammen. Sie können sie ausdrucken und Punkt für Punkt abhaken.
Die Fristen sind der wichtigste Teil jeder Checkliste für den Todesfall. Einige sind gesetzlich festgelegt, andere stehen in Verträgen. Wer sie verpasst, riskiert im schlimmsten Fall Leistungen oder muss ein überschuldetes Erbe übernehmen. Diese Fristen sollten Sie kennen:
Die Gesetzestexte finden Sie beim Bundesministerium der Justiz, etwa § 28 PStG, § 1944 BGB und § 30 ErbStG. Bei Fragen zum Erbrecht beraten Sie ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht.
Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:
Hier finden Sie alle Standorte.
Stirbt ein Mensch zu Hause, rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei einem Notfall oder wenn Sie unsicher sind, ob der Tod bereits eingetreten ist, wählen Sie die 112. Der Arzt stellt den Tod offiziell fest und füllt den Totenschein (Todesbescheinigung) aus.
Stirbt die Person im Krankenhaus oder Pflegeheim, kümmert sich die Einrichtung um die ärztliche Leichenschau. Wie es dort weitergeht, erklären wir im Ratgeber zum Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim.
Bei einem Unfall, einem Suizid oder einer ungeklärten Todesursache wird die Polizei hinzugezogen. Verändern Sie dann bitte nichts am Verstorbenen und in seiner Umgebung.
Benachrichtigen Sie zuerst die engsten Familienmitglieder, am besten persönlich oder telefonisch. Teilen Sie die Anrufe auf, wenn möglich: Eine Person muss nicht alle Gespräche allein führen.
Weitere Freunde, Bekannte und Vereine können Sie später informieren, zum Beispiel mit einer Traueranzeige oder Trauerkarten.
Hier ist Eile geboten. Bei einem Tod durch Unfall verlangen viele Unfallversicherungen eine Meldung innerhalb von 48 Stunden. Wird die Frist versäumt, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Auch Lebens- und Sterbegeldversicherungen müssen unverzüglich informiert werden. Melden Sie den Sterbefall telefonisch und reichen Sie die Sterbeurkunde schriftlich nach, sobald sie vorliegt.
Wer ein nicht amtlich verwahrtes Testament im Besitz hat, muss es nach Kenntnis vom Tod unverzüglich beim Nachlassgericht einreichen. Ein verschlossenes Testament sollte ungeöffnet bleiben. Notarielle Testamente befinden sich in der Regel bereits in amtlicher Verwahrung.
Kontaktieren Sie möglichst nach der ärztlichen Todesfeststellung einen Bestatter, idealerweise innerhalb der ersten Stunden. Der Bestatter bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte und organisiert die Überführung. Die Abholung muss dabei nicht unmittelbar erfolgen: Innerhalb der jeweiligen landesrechtlichen Frist kann noch Zeit für einen Abschied zu Hause bleiben.
Das regelt jedes Bundesland in seinem Bestattungsgesetz. Meist darf der Verstorbene 24 bis 36 Stunden zu Hause bleiben, bevor er in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden muss. Einige Länder erlauben auf Antrag eine längere Aufbahrung.
Wir sagen Ihnen gern, welche Frist in Ihrem Fall gilt. Was zu tun ist, wenn der Tod nachts eintritt, lesen Sie in unserem Ratgeber Todesfall zu Hause in der Nacht.
Der Tod muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeorts angezeigt werden. In der Praxis übernimmt bei einem Todesfall zu Hause meist der beauftragte Bestatter die Übermittlung. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt sie häufig die Einrichtung. Angehörige stellen vor allem die erforderlichen Unterlagen bereit.
Welche Urkunden benötigt werden, hängt insbesondere vom Familienstand und von der Registerlage ab. In der Regel werden Ausweisdokumente und Personenstandsurkunden benötigt. Bei Verheirateten kommt die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde hinzu, bei Verwitweten zusätzlich ein Nachweis über den Tod des Ehepartners und bei Geschiedenen ein Nachweis über die Auflösung der Ehe, etwa das rechtskräftige Scheidungsurteil.
Wie der Antrag im Detail abläuft und was er kostet, erklären wir im Ratgeber Sterbeurkunde beantragen. Den Unterschied der beiden Dokumente finden Sie unter Totenschein und Sterbeurkunde.
Planen Sie mit etwa fünf bis acht Exemplaren. Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Nachlassgericht und Vermieter verlangen häufig eine eigene Urkunde. Weitere Exemplare können Sie jederzeit nachbestellen, das kostet aber Zeit.
Ja, Sie dürfen Sterbeurkunden kopieren. Ob eine einfache Kopie genügt, entscheidet aber die jeweilige Stelle. Für die Kündigung von Abos, Mitgliedschaften oder des Rundfunkbeitrags reicht meist eine Kopie. Banken, Versicherungen und Nachlassgericht verlangen dagegen oft das Original oder eine beglaubigte Kopie.
Fragen Sie daher vorher nach, was verlangt wird, und schicken Sie Originale nur dorthin, wo es wirklich nötig ist.
War der Verstorbene berufstätig, benachrichtigen Sie seinen Arbeitgeber. Fragen Sie nach ausstehendem Gehalt, Betriebsrente und eventuellen Leistungen für Hinterbliebene.
Auch Ihr eigener Arbeitgeber sollte Bescheid wissen. Viele Beschäftigte haben Anspruch auf freie Tage, mehr dazu unter Sonderurlaub im Todesfall.
Sind die ersten Tage geschafft, stehen die organisatorischen Aufgaben an. Was in dieser Phase bei einem Todesfall zu tun ist, haben wir hier nach Themen geordnet.
Gemeinsam mit dem Bestatter legen Sie die Bestattungsart fest: Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung oder eine Baumbestattung. Oft hat der Verstorbene seine Wünsche in einer Verfügung festgehalten oder mündlich geäußert. Einen Überblick finden Sie bei den Bestattungsarten.
Anschließend planen Sie Ort, Zeitpunkt und Ablauf der Trauerfeier. Entgegen der verbreiteten Annahme müssen Sie nicht alles in den ersten Tagen entscheiden. Die Wahl des Friedhofs oder der Grabart kann bei einer Feuerbestattung oft noch ein bis zwei Wochen warten. Bei einer Erdbestattung sollte der Termin früher mit dem Bestatter abgestimmt werden, da die landesrechtlichen Bestattungsfristen einzuhalten sind.
Hat der Verstorbene eine Rente bezogen, informieren Sie den Renten Service der Deutschen Post. Die Rente wird bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt. Überzahlte Beträge werden vom Konto zurückgebucht, lassen Sie deshalb das Konto zunächst bestehen.
Melden Sie den Tod auch der Krankenkasse und geben Sie die Versichertenkarte zurück. Waren Angehörige über den Verstorbenen familienversichert, müssen sie sich um eine eigene Versicherung kümmern.
Informieren Sie die Bank mit einer Sterbeurkunde. Das Konto wird dadurch nicht automatisch gesperrt, Daueraufträge laufen zunächst weiter. Prüfen Sie, welche davon gestoppt werden sollten.
Liegt eine Bankvollmacht über den Tod hinaus vor, kann der Bevollmächtigte weiter auf das Konto zugreifen und zum Beispiel die Bestattung bezahlen. Liegt keine Vollmacht über den Tod hinaus vor, muss die Erbenstellung gegenüber der Bank nachgewiesen werden. Ein Erbschein ist dafür nicht immer erforderlich; je nach Fall kann auch ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll genügen.
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben, treten automatisch in den Mietvertrag ein. Wer das nicht möchte, muss es dem Vermieter innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod mitteilen.
War der Verstorbene alleiniger Mieter, können Erben und Vermieter den Vertrag innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Wie Sie die Wohnung auflösen, lesen Sie im Ratgeber Wohnungsauflösung nach einem Todesfall.
Nach einem Todesfall sind oft mehr Verträge zu kündigen, als man zunächst denkt. Sichten Sie Kontoauszüge der letzten zwölf Monate: Dort tauchen fast alle regelmäßigen Zahlungen auf. Diese Stellen sollten Sie informieren, ergänzend zur Checkliste Todesfall oben:
Bei den meisten Anbietern genügt ein formloses Schreiben mit Kopie der Sterbeurkunde. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei den wichtigsten Abmeldungen, etwa bei Rentenversicherung und Krankenkasse.
Den Personalausweis und den Reisepass legen Sie bei der Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt vor. Dort werden sie in der Regel eingezogen oder ungültig gemacht. Wenn Sie die Dokumente als Erinnerung behalten möchten, fragen Sie nach: Häufig erhalten Angehörige sie entwertet zurück.
Den Führerschein müssen Sie nicht zurückgeben. Einen Schwerbehindertenausweis schicken Sie an das ausstellende Versorgungsamt zurück.
Erben haben sechs Wochen Zeit, ein Erbe auszuschlagen. Die Frist beginnt, sobald Sie vom Erbfall und von Ihrer Stellung als Erbe erfahren. Lebte der Verstorbene im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, sind es sechs Monate.
Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt das Erbe als angenommen, samt eventueller Schulden. Die Ausschlagung erklären Sie beim Nachlassgericht oder in notariell beglaubigter Form. Prüfen Sie daher früh, ob der Nachlass überschuldet sein könnte.
Der Erbschein weist Sie gegenüber Banken, Versicherungen und dem Grundbuchamt als Erben aus. Sie beantragen ihn beim Nachlassgericht. Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses.
Nicht immer brauchen Sie einen Erbschein. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor oder gibt es eine Vollmacht über den Tod hinaus, genügt das oft.
Verschaffen Sie sich gemeinsam mit den anderen Erben einen Überblick über Vermögen und Verbindlichkeiten. Dazu gehören:
Wer erbt oder als Begünstigter eine Lebensversicherung erhält, muss dies in vielen Fällen innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt melden. Für das Todesjahr ist zudem häufig noch eine Einkommensteuererklärung des Verstorbenen nötig, die die Erben abgeben. Von dieser Anzeigepflicht gibt es gesetzliche Ausnahmen.
Auch E-Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken und Onlineverträge gehören zum Nachlass. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2018 treten Erben grundsätzlich in diese Verträge ein.
Ohne Zugangsdaten schreiben Sie den Anbieter an und legen eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Mit Zugangsdaten können Sie Profile selbst löschen oder, wo angeboten, in einen Gedenkzustand versetzen.
Stirbt der Ehepartner, kommen zu den allgemeinen Aufgaben einige hinzu, die Sie persönlich betreffen. Diese Punkte sollten Sie im Blick behalten:
Die Kosten hängen vor allem von der Bestattungsart, dem Friedhof und dem Umfang der Trauerfeier ab. Die Friedhofsgebühren unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Bei Memovida arbeiten wir deshalb mit transparenten Festpreisen für die Bestattung, in denen alle regulären Leistungen enthalten sind. Hinzu kommen lediglich die Kosten für den Beisetzungsort.
Die Bestattungskosten tragen grundsätzlich die Erben, bezahlt aus dem Nachlass. Reicht der Nachlass nicht und können die Angehörigen die Kosten nicht tragen, kann beim Sozialamt eine Übernahme beantragt werden. Wer in Deutschland bestattungspflichtig ist, erklären wir unter Bestattungspflicht.
Stirbt ein Angehöriger im Urlaub oder während eines Aufenthalts im Ausland, gelten andere Abläufe. Wichtig sind dann vor allem die deutsche Botschaft oder das Konsulat vor Ort und eine Überführung nach Deutschland. Alle Schritte finden Sie in unserer Checkliste für den Todesfall im Ausland.
Neben den vielen Aufgaben braucht auch die Trauer Raum. Nehmen Sie Hilfe an, wo sie angeboten wird, und verteilen Sie Aufgaben in der Familie.
Unterstützung finden Sie bei Trauerbegleitern, Hospizvereinen, Selbsthilfegruppen oder Seelsorgern. Wenn die Belastung zu groß wird, ist auch ein Gespräch mit dem Hausarzt oder einer Psychotherapeutin ein guter erster Schritt.
Rufen Sie einen Arzt, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt: zu Hause den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Notfall die 112. Danach informieren Sie die engsten Angehörigen und beauftragen einen Bestatter. Bei einem Unfalltod melden Sie den Fall zusätzlich sofort der Unfallversicherung, weil dort oft eine Frist von 48 Stunden gilt.
In der Praxis übernimmt meist der Bestatter die Sterbefallanzeige und beantragt die Sterbeurkunden; bei einem Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt häufig die Einrichtung die Anzeige. Gesetzlich ist geregelt, wer im jeweiligen Fall anzeigepflichtig ist. Die Anzeige muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeorts erfolgen.
Rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an, im Notfall die 112. Der Bestatter muss nicht mitten in der Nacht kommen: Der Verstorbene darf je nach Bundesland 24 bis 36 Stunden zu Hause bleiben. Wir sind dennoch rund um die Uhr erreichbar, falls Sie Fragen haben oder die Abholung sofort wünschen.
Die Fristen legen die Bundesländer in ihren Bestattungsgesetzen fest, und sie unterscheiden sich deutlich. Bei einer Feuerbestattung gilt die Frist meist für die Einäscherung. Die Urnenbeisetzung kann dann oft später stattfinden. Wir sagen Ihnen gern, welche Regeln für Sie gelten.
Zunächst tragen die Erben die Kosten aus dem Nachlass. Reicht er nicht, sind die bestattungspflichtigen Angehörigen gefragt, meist Ehepartner und Kinder. Ist auch ihnen die Zahlung nicht zuzumuten, können sie beim Sozialamt die Übernahme der erforderlichen Kosten beantragen. Stellen Sie den Antrag möglichst, bevor Sie den Bestatter beauftragen.
Dann sind Wünsche und oft auch die Kosten bereits geregelt. Suchen Sie in den Unterlagen nach einem Vorsorgevertrag, einer Sterbegeldversicherung oder einer Treuhandeinlage und geben Sie diese an den Bestatter weiter. Wer für sich selbst vorsorgen möchte, findet Informationen bei der Bestattungsvorsorge.
Ja. Unsere Checkliste Todesfall können Sie kostenlos als PDF herunterladen und ausdrucken. Sie enthält alle Aufgaben und Fristen aus diesem Ratgeber zum Abhaken, geordnet vom ersten Tag bis zum Finanzamt.
Viele Aufgaben aus unserer Checkliste Todesfall können Sie an uns abgeben. Wir holen den Verstorbenen ab, zeigen den Sterbefall beim Standesamt an, beantragen die Sterbeurkunden und unterstützen Sie bei den weiteren Behördengängen. Die Bestattung gestalten wir nach Ihren Wünschen und zum Festpreis.
Wir sind 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar, bundesweit und mit Standorten in Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, Leipzig und München. Rufen Sie uns einfach an unter 030 75436955 oder erstellen Sie ein unverbindliches Angebot. In jedem Fall beraten wir Sie kostenfrei und besprechen alle Fragen in Ruhe.