Die Feuerbestattung ist eine immer häufiger gewählte Bestattungsform, bei der der Verstorbene eingeäschert wird. Sie bietet vielseitige Möglichkeiten der Beisetzung – sei es in einem klassischen Urnengrab, einem Kolumbarium oder im Rahmen einer naturnahen Bestattung, beispielsweise unter einem Baum. In Eppelheim bestehen verschiedene Möglichkeiten, eine Feuerbestattung individuell und würdevoll zu gestalten.


©FriedWald
Ein Abschied ist immer etwas Persönliches – in Eppelheim begleiten wir Sie mit Herz und Erfahrung auf diesem Weg. Mit viel Einfühlungsvermögen unterstützen wir Sie dabei, eine würdevolle und individuelle Feuerbestattung zu planen, die dem Leben des Verstorbenen gerecht wird. Ob Auswahl der Urne, Ablauf der Trauerfeier oder persönliche Akzente: Wir stehen Ihnen zur Seite, um einen Abschied zu gestalten, der zu Ihnen und Ihren Liebsten passt.

Eine Feuerbestattung beginnt üblicherweise mit einer Trauerfeier, die entweder vor der Kremation mit dem Sarg oder im Anschluss daran mit der Urne durchgeführt wird. Solche Zeremonien finden häufig in einer Kirche, einer Friedhofskapelle oder an einem individuell ausgesuchten Ort statt. Durch Musik, persönliche Reden und symbolische Gesten wie das Anzünden von Kerzen oder das Niederlegen von Blumen erhält die Abschiedsfeier einen persönlichen und würdevollen Charakter.
In Deutschland schreibt das Gesetz vor, dass die Einäscherung stets in einem Sarg erfolgt. Das bedeutet, dass die verstorbene Person unabhängig vom Zeitpunkt der Trauerfeier zunächst in einem Sarg eingebettet und diesem dann zur Kremation übergeben wird. Die Durchführung der Einäscherung unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben und erfolgt in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen unter hohen Qualitätsstandards.
Nach Abschluss der Einäscherung wird die Asche in einer Urne aufgenommen. Diese kann auf verschiedene Weise beigesetzt werden – etwa auf einem klassischen Friedhof, in einem Kolumbarium oder in einem als naturnah ausgewiesenen Bereich. Auch die Urnenbeisetzung kann von einer Zeremonie begleitet sein, bei der persönliche Worte, Gebete oder literarische Texte vorgetragen werden, um den Verstorbenen noch einmal zu ehren und liebevoll Abschied zu nehmen.
Die Ausgaben für eine Feuerbestattung in Eppelheim setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die je nach individuellen Wünschen und örtlichen Gegebenheiten variieren können:
(exklusive Friedhofsgebühren)
Die ideale Wahl für eine schlichte und kostengünstige Bestattungsform ohne begleitete Beisetzung.
Hinweis: Bei einer anonymen Bestattung hat das Grab keine Kennzeichnung mit Namen und die Angehörigen dürfen bei der Beisetzung in den meisten Fällen nicht dabei sein, um die Anonymität sicherzustellen.
Flexibel und individuell für eine Feuerbestattung mit allem was Sie dafür benötigen.
Die ideale Wahl für eine schlichte und kostengünstige Bestattungsform ohne begleitete Beisetzung.
Hinweis: Bei einer anonymen Bestattung hat das Grab keine Kennzeichnung mit Namen und die Angehörigen dürfen bei der Beisetzung in den meisten Fällen nicht dabei sein, um die Anonymität sicherzustellen.
Flexibel und individuell für eine Baumbestattung mit allem was Sie dafür benötigen.
Nachhaltige Baumbestattung, inkl. Beisetzungsort, Urne und Baumpatenschaft.
Die ideale Wahl für eine schlichte und kostengünstige Bestattungsform ohne begleitete Beisetzung.
Hinweis: Bei einer anonymen Bestattung hat das Grab keine Kennzeichnung mit Namen und die Angehörigen dürfen bei der Beisetzung in den meisten Fällen nicht dabei sein, um die Anonymität sicherzustellen.
Flexibel und individuell für eine Seebestattung mit allem was Sie dafür benötigen.
Eine Erdbestattung mit allen was Sie dafür benötigen. Auch der Sarg ist bereits im Paketpreis enthalten.
Die ideale Wahl für eine schlichte und kostengünstige Bestattungsform ohne begleitete Beisetzung.
Hinweis: Bei einer anonymen Bestattung hat das Grab keine Kennzeichnung mit Namen und die Angehörigen dürfen bei der Beisetzung in den meisten Fällen nicht dabei sein, um die Anonymität sicherzustellen.
Friedhofsgebühren: Die Gebühren für die Grabstätte sind vom jeweiligen Friedhof und der Lage des Grabes abhängig. In Berlin gibt es städtische und kirchliche Friedhöfe mit unterschiedlichen Gebührenordnungen. Für eine Einzelgrabstätte variieren die Kosten zwischen 1.000 und 4.000 Euro, abhängig von der gewünschten Laufzeit (in der Regel 20 bis 30 Jahre) und der Grabgröße. Gerne helfen wir Ihnen, die passende Grabstätte für Sie zu finden
Anschließende Kosten: Diese umfassen Leistungen Grabstein- und Inschriftenkosten sowie die langfristige Grabpflege. Einfache Grabsteine beginnen bei etwa 1.000 Euro, während aufwändigere Gestaltungen bis zu mehreren Tausend Euro kosten können. Auch die Kosten für die Grabpflege hängen von der Größe und Bepflanzung des Grabes ab. Sie können beim zuständigen Friedhofsgärtner erfragt werden.
Hier finden Sie die Urnen, die in unserem Paket FEUER enthalten sind.
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Im Ernstfall sind wir 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Unser Team für Abholungen ist ebenfalls rund um die Uhr verfügbar.
Informationen zum Ablauf und was zu tun ist bei einem akuten Sterbefall finden Sie hier.


Ein Abschied ist immer etwas Persönliches – in Eppelheim begleiten wir Sie mit Herz und Erfahrung auf diesem Weg. Mit viel Einfühlungsvermögen unterstützen wir Sie dabei, eine würdevolle und individuelle Feuerbestattung zu planen, die dem Leben des Verstorbenen gerecht wird. Ob Auswahl der Urne, Ablauf der Trauerfeier oder persönliche Akzente: Wir stehen Ihnen zur Seite, um einen Abschied zu gestalten, der zu Ihnen und Ihren Liebsten passt.
In Deutschland besteht Friedhofspflicht, was bedeutet, dass Bestattungen nur auf behördlich genehmigten Friedhöfen erfolgen dürfen. Dies gilt auch für Eppelheim.
Verstorbene dürfen erst bestattet werden, wenn durch ärztliche Leichenschau jede Möglichkeit eines Scheintods ausgeschlossen ist. Verstorbene, die nicht in Leichenhallen oder Leichenräumen aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet sein oder bei einer Beförderung in das Gebiet einer anderen Gemeinde auf den Weg gebracht werden.
Die Anordnung einer Feuerbestattung kann durch den Verstorbenen selbst in einer schriftlichen Verfügung erfolgen. Liegt eine solche Verfügung nicht vor, sind die nächsten Angehörigen berechtigt, die Bestattungsart zu bestimmen. Die Reihenfolge der Bestattungsberechtigten ist gesetzlich festgelegt: Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder.