Ablauf einer Feuerbestattung in Frankenthal (Pfalz)
Eine Feuerbestattung beginnt häufig mit einer Abschiedsfeier, die entweder vor der Einäscherung mit dem Sarg oder im Anschluss mit der Urne gestaltet wird. Solche Zeremonien finden meist in einer Trauerhalle, einer Kirche oder an einem persönlich gewählten Ort statt. Musik, Erinnerungen an die verstorbene Person, Kerzen oder Blumen verleihen der Feier eine individuelle Note.
In Deutschland darf die Einäscherung ausschließlich im Sarg erfolgen, und vorher ist eine zweite amtliche Leichenschau vorgeschrieben. Seit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz: Die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach dem Tod erlaubt, die Einäscherung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen und die Urne innerhalb von sechs Monaten beigesetzt werden. Diese Formalitäten übernehmen wir für Sie.
Nach der Einäscherung wird die Asche in eine Urne gefüllt und in der Regel auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald beigesetzt. Neu sind in Rheinland-Pfalz die Aufbewahrung der Urne zu Hause, das Ausbringen der Asche außerhalb von Friedhöfen und die Flussbestattung; sie setzen den letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person voraus, etwa in einer Totenfürsorgeverfügung.