Ablauf einer Feuerbestattung in Garmisch-Partenkirchen
Eine Feuerbestattung beginnt häufig mit einer Trauerfeier, die wahlweise vor der Einäscherung mit dem Sarg oder danach mit der Urne stattfindet, etwa in der Aussegnungshalle eines Friedhofs, in einer Kirche oder an einem anderen persönlich gewählten Ort. Musik, Reden von Angehörigen sowie symbolische Gesten wie das Anzünden von Kerzen oder das Niederlegen von Blumen verleihen dem Abschied eine würdevolle Atmosphäre.
Die Einäscherung erfolgt in Deutschland stets in einem Sarg, auch wenn die Feier erst danach geplant ist. In Bayern darf die verstorbene Person frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden; Bestattung oder Einäscherung müssen innerhalb von acht Tagen erfolgen, Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nicht mit. Seit dem 1. April 2025 ist vor jeder Einäscherung eine zweite Leichenschau durch einen besonders qualifizierten Arzt vorgeschrieben.
Im Anschluss wird die Asche in einer Urne verwahrt, die in Bayern innerhalb von drei Monaten beigesetzt werden muss: in einem Urnengrab auf dem Friedhof, in einem Naturfriedhof oder bei nachweisbarem Willen der verstorbenen Person auf See. Auch die Urnenbeisetzung kann von einer persönlichen Zeremonie mit Gedichten, Gebeten oder Erinnerungen begleitet werden.