Die Feuerbestattung, auch Einäscherung genannt, ist eine immer häufiger gewählte Bestattungsform, bei der der Verstorbene kremiert wird. Sie ermöglicht vielfältige Beisetzungsarten – sei es in einem klassischen Urnengrab, in einem Kolumbarium oder bei einer naturnahen Beisetzung, beispielsweise unter einem Baum. In Gummersbach gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Feuerbestattung würdevoll zu gestalten.


©FriedWald
Ein Abschied ist ein sehr persönlicher Moment – deshalb begleiten wir Sie in Gummersbach mit viel Einfühlungsvermögen und Erfahrung. Ob es um die Auswahl der passenden Urne geht oder um die individuelle Ausgestaltung der Trauerfeier: Wir stehen Ihnen in jeder Phase zur Seite. Unser Anspruch ist es, eine würdevolle Feuerbestattung zu gestalten, die Ihre Wünsche und die der Verstorbenen respektiert und Raum für Erinnerungen schafft. So entsteht ein Abschied, der ehrlich berührt und zu Ihnen passt.

Eine Feuerbestattung beginnt üblicherweise mit einer Trauerfeier, die entweder vor der Einäscherung am Sarg oder nach der Kremierung mit der Urne stattfindet. Der Ort der Zeremonie richtet sich nach den Wünschen der Angehörigen und kann in einer Kapelle, Kirche oder einem individuell gewählten Raum liegen. Häufig wird die Feier durch Musik, persönliche Reden und symbolische Rituale wie das Anzünden von Kerzen oder das Niederlegen von Blumen gestaltet.
Auch wenn die Abschiedsfeier erst nach der Einäscherung geplant ist, wird der oder die Verstorbene in Deutschland immer zunächst in einem Sarg eingebettet. Die Kremation selbst unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und wird nach höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards durchgeführt.
Nach der Einäscherung wird die Asche in einer Urne gesammelt, die anschließend beigesetzt wird – entweder auf einem klassischen Friedhof, in einem Kolumbarium oder an einem naturverbundenen Ort. Auch die Urnenbeisetzung kann von einer würdevollen Zeremonie begleitet werden, bei der durch Gedichte, Gebete oder persönliche Worte an die verstorbene Person erinnert wird.
Die Gesamtkosten einer Feuerbestattung in Gummersbach setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen, die je nach individuellen Wünschen und örtlichen Gegebenheiten variieren können:
(exkl. Friedhofsgebühren)
Die ideale Wahl für eine schlichte und kostengünstige Bestattungsform ohne begleitete Beisetzung.
Hinweis: Bei einer anonymen Bestattung hat das Grab keine Kennzeichnung mit Namen und die Angehörigen dürfen bei der Beisetzung in den meisten Fällen nicht dabei sein, um die Anonymität sicherzustellen.
Flexibel und individuell für eine Feuerbestattung mit allem was Sie dafür benötigen.
Die ideale Wahl für eine schlichte und kostengünstige Bestattungsform ohne begleitete Beisetzung.
Hinweis: Bei einer anonymen Bestattung hat das Grab keine Kennzeichnung mit Namen und die Angehörigen dürfen bei der Beisetzung in den meisten Fällen nicht dabei sein, um die Anonymität sicherzustellen.
Flexibel und individuell für eine Baumbestattung mit allem was Sie dafür benötigen.
Nachhaltige Baumbestattung, inkl. Beisetzungsort, Urne und Baumpatenschaft.
Die ideale Wahl für eine schlichte und kostengünstige Bestattungsform ohne begleitete Beisetzung.
Hinweis: Bei einer anonymen Bestattung hat das Grab keine Kennzeichnung mit Namen und die Angehörigen dürfen bei der Beisetzung in den meisten Fällen nicht dabei sein, um die Anonymität sicherzustellen.
Flexibel und individuell für eine Seebestattung mit allem was Sie dafür benötigen.
Eine Erdbestattung mit allen was Sie dafür benötigen. Auch der Sarg ist bereits im Paketpreis enthalten.
Die ideale Wahl für eine schlichte und kostengünstige Bestattungsform ohne begleitete Beisetzung.
Hinweis: Bei einer anonymen Bestattung hat das Grab keine Kennzeichnung mit Namen und die Angehörigen dürfen bei der Beisetzung in den meisten Fällen nicht dabei sein, um die Anonymität sicherzustellen.
Friedhofsgebühren: Die Gebühren für die Grabstätte sind vom jeweiligen Friedhof und der Lage des Grabes abhängig. In Berlin gibt es städtische und kirchliche Friedhöfe mit unterschiedlichen Gebührenordnungen. Für eine Einzelgrabstätte variieren die Kosten zwischen 1.000 und 4.000 Euro, abhängig von der gewünschten Laufzeit (in der Regel 20 bis 30 Jahre) und der Grabgröße. Gerne helfen wir Ihnen, die passende Grabstätte für Sie zu finden
Anschließende Kosten: Diese umfassen Leistungen Grabstein- und Inschriftenkosten sowie die langfristige Grabpflege. Einfache Grabsteine beginnen bei etwa 1.000 Euro, während aufwändigere Gestaltungen bis zu mehreren Tausend Euro kosten können. Auch die Kosten für die Grabpflege hängen von der Größe und Bepflanzung des Grabes ab. Sie können beim zuständigen Friedhofsgärtner erfragt werden.
Hier finden Sie die Urnen, die in unserem Paket FEUER enthalten sind.
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Im Ernstfall sind wir 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Unser Team für Abholungen ist ebenfalls rund um die Uhr verfügbar.
Informationen zum Ablauf und was zu tun ist bei einem akuten Sterbefall finden Sie hier.
Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung stehen die Friedhofsverwaltungen gerne zur Verfügung


Ein Abschied ist ein sehr persönlicher Moment – deshalb begleiten wir Sie in Gummersbach mit viel Einfühlungsvermögen und Erfahrung. Ob es um die Auswahl der passenden Urne geht oder um die individuelle Ausgestaltung der Trauerfeier: Wir stehen Ihnen in jeder Phase zur Seite. Unser Anspruch ist es, eine würdevolle Feuerbestattung zu gestalten, die Ihre Wünsche und die der Verstorbenen respektiert und Raum für Erinnerungen schafft. So entsteht ein Abschied, der ehrlich berührt und zu Ihnen passt.
In Deutschland besteht ein Bestattungszwang, der vorschreibt, dass Verstorbene beigesetzt werden müssen. Für Aschereste gilt gleichermaßen ein Beisetzungszwang. Erdbestattungen und Aschenbeisetzungen dürfen grundsätzlich nur auf öffentlichen Bestattungsplätzen erfolgen, also auf kommunalen oder kirchlichen Friedhöfen, oder auf privaten Bestattungsplätzen, sofern deren Anlegung und Unterhaltung genehmigt ist (Friedhofszwang).
Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.
Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen in folgender Reihenfolge:
Für eine Feuerbestattung sind folgende Dokumente erforderlich:
Bei der anonymen Urnenreihengrabstätte erfolgt die Beisetzung der Urne in einer als Gemeinschaftsfeld angelegten Wiese. Die einzelnen Grabstätten werden nicht individuell gekennzeichnet, und über die in den anonymen Urnenreihengrabfeldern bestatteten Personen werden keine Auskünfte erteilt. Die Gestaltung der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Grabpflege entfällt bei dieser Grabart. Anonyme Urnenreihengrabstätten werden auf dem Westfriedhof angeboten.
Urnenwahlgrabstätten im Begräbniswald sind einstellige Urnenwahlgrabstätten. Die Asche Verstorbener wird in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes im Waldgrabfeld des Westfriedhofs beigesetzt. Das Nutzungsrecht wird auf Antrag für die Dauer von 30 Jahren verliehen und kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden. Die Gestaltung und Pflege der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Sie kennzeichnet die Grabstelle durch eine mit Namen versehene Stele. Grabmale sind bei dieser Bestattungsform nicht zugelassen. Die Grabpflege wird dabei auf ein Mindestmaß beschränkt, um ein möglichst naturnahes Umfeld zu erhalten. Dem Nutzungsberechtigten bzw. den Angehörigen des Verstorbenen steht kein eigenes Gestaltungs- und Pflegerecht an der Grabstätte zu. Das Ablegen von Kränzen, Blumen usw. ist nur auf den gemeinsamen Gedenkstätten erlaubt. Urnenwahlgrabstätten im Begräbniswald werden auf dem Westfriedhof angeboten.
Für Seebestattungen nach der Feuerbestattung gibt es in der Nähe von Gummersbach keine direkten Anbieter. Seebestattungen werden in der Regel von spezialisierten Unternehmen an Nord- und Ostsee durchgeführt. Voraussetzung ist eine behördliche Genehmigung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Seebestattungen.
Urnennischen, auch Kolumbarien genannt, sind Kammern in Urnenwänden, in denen übereinander und nebeneinander oberirdisch Urnen beigesetzt werden. Es können bis zu zwei Urnen in einer Urnennische beigesetzt werden. Die Belegung erfolgt der Reihe nach. Zum Verschließen der Urnennischen dürfen nur die von der Friedhofsverwaltung gestellten Platten verwendet werden. Das Beschriften dieser Platten ist grundsätzlich erlaubt. Der Ersterwerb eines Nutzungsrechtes an einer Urnennische ist jederzeit möglich. Das Nutzungsrecht hat eine Laufzeit von 30 Jahren und ist bei Eintritt des Sterbefalls um den Zeitraum zu verlängern, der zum Erreichen der festgelegten Ruhefrist erforderlich ist. Urnennischen werden auf den Friedhöfen Derschlag, Dieringhausen, Grotenbach und Westfriedhof angeboten.
Die Asche wird auf einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereich der Friedhöfe durch Verstreuung der Asche beigesetzt, wenn der Verstorbene dies schriftlich bestimmt hat. Der Friedhofsverwaltung ist vor Verstreuung der Asche die schriftliche Erklärung des Verstorbenen im Original vorzulegen. Am Aschestreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist. Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zulässig. Aschenbeisetzungen ohne Urne werden auf dem Westfriedhof angeboten.