Ablauf einer Feuerbestattung in Königs Wusterhausen
Eine Feuerbestattung beginnt meist mit einer Trauerfeier, die entweder vor der Einäscherung am Sarg oder danach mit der Urne stattfindet. Diese Abschiednahme kann in einer Kapelle, Kirche oder an einem anderen, persönlich gewählten Ort gestaltet werden. Häufig wird die Zeremonie durch Musik, individuelle Reden sowie symbolische Gesten wie das Anzünden von Kerzen oder das Niederlegen von Blumen bereichert, um der Feier eine persönliche Bedeutung zu verleihen.
In Deutschland schreibt das Gesetz vor, dass die Einäscherung grundsätzlich in einem Sarg erfolgen muss. Daher wird die verstorbene Person stets in einem Sarg zur Einäscherung gebracht, unabhängig davon, wann die Trauerfeier abgehalten wird. Nach dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz ist die Einäscherung erst nach einer zweiten Leichenschau zulässig, die bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen; zudem muss der Sterbefall beim Standesamt beurkundet sein. Diese Formalitäten übernehmen wir für Sie.
Nach der Einäscherung wird die Asche in einer Urne aufbewahrt, die zu einem späteren Zeitpunkt beigesetzt wird. Diese Beisetzung erfolgt auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf See; die Urne darf in Brandenburg nicht zu Hause aufbewahrt werden. Auch dieser Moment des Abschieds lässt sich feierlich gestalten, etwa durch das Vortragen persönlicher Worte, Gebete oder Gedichte.