Ablauf einer Feuerbestattung in Lahnstein
Eine Feuerbestattung beginnt meist mit einer Trauerfeier, die entweder vor der Einäscherung am Sarg oder im Anschluss mit der Urne stattfindet. Der Ort kann eine Trauerhalle auf einem Friedhof, eine Kirche oder ein persönlich gewählter Raum sein; Musik, persönliche Worte, Kerzen oder Blumen geben dem Abschied einen individuellen Rahmen.
In Deutschland ist vorgeschrieben, dass die Einäscherung in einem Sarg erfolgt, auch wenn die Trauerfeier erst mit der Urne stattfindet. In Rheinland-Pfalz ist vor jeder Einäscherung zudem eine zweite ärztliche Leichenschau vorgeschrieben; diese Formalitäten und die gesetzlichen Fristen behalten wir für Sie im Blick.
Nach der Einäscherung wird die Asche in eine Urne gefüllt und auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf See beigesetzt. Laut Friedhofssatzung der Stadt Lahnstein muss die Asche spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden. Seit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz: Unter bestimmten Voraussetzungen, unter anderem einer schriftlichen Totenfürsorgeverfügung und dem letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, sind nun auch eine Aufbewahrung der Urne zu Hause oder eine Flussbestattung in Rhein, Mosel, Saar oder Lahn möglich.