Ablauf einer Feuerbestattung in Oranienburg
Eine Feuerbestattung beginnt häufig mit einer Trauerfeier, entweder vor der Einäscherung am Sarg oder danach mit der Urne. Die Feier kann in einer Trauerhalle, einer Kirche oder an einem persönlich gewählten Ort stattfinden und mit Musik, persönlichen Worten oder Blumen gestaltet werden.
In Deutschland erfolgt die Einäscherung immer in einem Sarg. Nach dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz ist eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod zulässig, und die Einäscherung muss innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes stattfinden. Vor der Einäscherung ist eine zweite Leichenschau durch einen dafür ermächtigten Arzt vorgeschrieben, um einen nicht natürlichen Tod auszuschließen. Die verstorbene Person spürt von der Einäscherung nichts: Sie erfolgt erst, wenn der Tod zweifelsfrei festgestellt und durch zwei Leichenschauen bestätigt ist.
Nach der Einäscherung wird die Asche in einer Urne gesammelt. Das Krematorium darf die Urne nur zur Beisetzung aushändigen oder versenden, eine Aufbewahrung zu Hause ist in Brandenburg nicht erlaubt. Die Urnenbeisetzung auf dem Friedhof oder im Bestattungswald kann von einer weiteren Abschiedsfeier begleitet werden.