Wir übernehmen die Organisation Ihrer Bestattung auf dem Friedhof Büttgen, mit klaren Kosten, unverbindlicher Beratung und zuverlässiger Erreichbarkeit, damit alles reibungslos abgestimmt werden kann.

Der Friedhof Büttgen befindet sich an der Driescher Straße im Kaarster Stadtteil Büttgen, 41564 Kaarst. Die zentral gelegene städtische Friedhofsanlage liegt in der Nähe des Ortskerns und des Bahnhofs. Der heutige Friedhof wurde im Jahr 1856 angelegt. Eine Erweiterung sowie der Bau einer Friedhofskapelle mit Leichenhalle folgten 1964. Damit verbindet der Friedhof gewachsene Geschichte mit der Funktion einer weiterhin genutzten kommunalen Begräbnisstätte.
Für die Verwaltung des Friedhofs ist die Stadt Kaarst zuständig. Der Bestattungsbezirk Büttgen umfasst neben Büttgen auch Driesch, Holzbüttgen, die Weilerhöfe und die Büttgener Buscherhöfe. Je nach persönlichem Wunsch und Verfügbarkeit stehen verschiedene Grabarten zur Auswahl. Dazu gehören Reihengräber und Wahlgräber für Erdbestattungen, einschließlich Tiefgräbern, sowie Urneneinzelgräber und Urnenwahlgräber. Darüber hinaus sind anonyme und teilanonyme Urnengräber, Wiesengräber sowie Urnenstelen-Kammern vorgesehen. Wahlgräber können insbesondere für Familien geeignet sein, da dort mehrere Beisetzungen möglich sind.
Das Gelände des Friedhofs Büttgen ist parkähnlich gestaltet und von gewachsenen Grünbereichen geprägt. Die Friedhofswege können grundsätzlich mit Rollstühlen und Kinderwagen befahren werden. Ob sämtliche Wege und Bereiche vollständig barrierefrei zugänglich sind, ist öffentlich nicht eindeutig dokumentiert. Parkmöglichkeiten und der Zugang befinden sich im Umfeld der Driescher Straße und der angrenzenden Straßen.
Der Friedhof Büttgen ist täglich von 09:00 bis 17:00 Uhr geöffnet:
Friedhof Büttgen
41564
Kaarst
Wichtiger Hinweis: Für Informationen zu Öffnungszeiten, Grabstellen oder der Friedhofsordnung wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung oder besuchen Sie die Website des jeweiligen Friedhofs. Bei der Bestattung selbst unterstützen wir Sie gerne.
Wir gestalten die Bestattung und den gesamten Ablauf nach Ihren Wünschen. Egal ob Feuerbestattung, Erdbestattung, Baumbestattung oder Seebestattung, wir hören Ihnen zu und unterstützen Sie bei jedem Schritt.
Wir arbeiten bei Memovida mit jeweils einem Paket für die Feuerbestattung und Erdbestattung. In unseren Paketen ist alles enthalten was Sie benötigen und Sie müssen sich über zusätzliche Kosten keine Sorgen machen.
Nicht sicher, welches Paket passt? Rufen Sie uns an — wir beraten Sie unverbindlich.

Im Ernstfall sind wir 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Unser Team für Abholungen ist ebenfalls rund um die Uhr und in ganz Deutschland verfügbar.
Informationen zum Ablauf und was zu tun ist bei einem akuten Sterbefall finden Sie hier.
Für eine Bestattung auf dem Friedhof Büttgen in Kaarst fallen Gebühren für das Nutzungsrecht an der Grabstätte sowie für die jeweilige Beisetzung an. Die Höhe der reinen Friedhofskosten hängt von der gewählten Grabart und der Bestattungsform ab. Die nachfolgende Übersicht fasst ausgewählte Gebühren für Grabnutzung und Beisetzung zusammen.
Neben den reinen Friedhofsgebühren sind die Leistungen des beauftragten Bestattungsinstituts zu berücksichtigen. Eine anonyme Bestattung bieten wir ab 1.900 € an; darin enthalten sind die üblichen organisatorischen Aufgaben, die Überführung und die erforderlichen Formalitäten. Die endgültigen Bestattungskosten ergeben sich aus den Friedhofsgebühren und den individuell ausgewählten Leistungen des Bestatters.
Hinweis: Grundlage der genannten Beträge ist der zum 01.01.2021 in Kraft getretene Gebührentarif. Abweichungen können sich insbesondere durch die Grabart, die Nutzungsdauer, Verlängerungen oder zusätzliche Leistungen ergeben. Für eine unverbindliche Auskunft stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Nach einem Todesfall klären wir gemeinsam, was jetzt wichtig ist. In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch besprechen wir die gewünschte Bestattungsart, den zeitlichen Rahmen und Ihre Vorstellungen für den Abschied. Auf Wunsch übernimmt Memovida anschließend die weiteren organisatorischen Aufgaben auf Grundlage einer entsprechenden Vollmacht.
Die Abholung wird von uns dort veranlasst, wo der Todesfall eingetreten ist – etwa im eigenen Zuhause, in einer Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus. Danach erfolgt die fachgerechte Versorgung und Überführung. Alle Maßnahmen werden mit der gebotenen Ruhe und in enger Abstimmung mit den Angehörigen durchgeführt.
Für die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt werden die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt. Wir kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden und prüfen, welche Nachweise im jeweiligen Einzelfall benötigt werden. Parallel stimmen wir den Beisetzungstermin mit der Friedhofsverwaltung in Büttgen ab.
Für einen Sterbefall, der in Kaarst eingetreten ist, ist das Standesamt der Stadt Kaarst zuständig. Memovida übermittelt die erforderlichen Unterlagen, zeigt den Sterbefall im Rahmen der erteilten Vollmacht an und begleitet die Abstimmung mit der Behörde. Das Standesamt ist im Rathaus Kaarst, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst, erreichbar. Die auf der städtischen Website angegebenen Öffnungszeiten der übrigen Bereiche im Rathaus sind montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Ob Sargbestattung oder Einäscherung vorgesehen ist, richtet sich nach dem Wunsch der verstorbenen Person und der Familie. Bei einer Feuerbestattung wird die Überführung in ein Krematorium organisiert; bei einer Erdbestattung bleibt der Sarg bis zur Beisetzung in geeigneter Aufbewahrung. Auch die Auswahl von Sarg oder Urne sowie notwendige Genehmigungen und Transporte werden von uns begleitet.
Am vereinbarten Tag findet die Trauerfeier oder eine stille Verabschiedung statt. Die Urne beziehungsweise der Sarg wird anschließend auf dem Friedhof Büttgen beigesetzt. Blumen, Musik, eine persönliche Ansprache und der Ablauf der Zeremonie können individuell gestaltet werden, damit der Abschied den Vorstellungen der Familie entspricht.
Auch nach dem Termin am Friedhof bleiben einige Formalitäten bestehen. Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, unterstützen wir bei der Information von Krankenkasse und Rentenversicherung. Falls ein Anspruch besteht, kann außerdem die Beantragung einer Hinterbliebenen- oder Übergangsrente vorbereitet werden.
Sie können sich hier ein kostenfreies Angebot erstellen oder einfach anrufen. In jedem Fall beraten wir Sie unverbindlich, besprechen alle Fragen die Sie haben und wie Sie sich den Ablauf Ihrer Bestattung wünschen.
Auf dem Friedhof Büttgen stehen verschiedene Grabarten zur Auswahl. Dazu gehören Reihengräber und Wahlgräber für Erdbestattungen (inklusive Tiefgräbern) sowie Urneneinzelgräber und Urnenwahlgräber. Darüber hinaus gibt es anonyme und teilanonyme Urnengräber, Wiesengräber sowie Urnenstelen-Kammern. Wahlgräber eignen sich besonders für Beisetzungen innerhalb der Familie.
Die Kosten setzen sich aus Friedhofsgebühren (Grabnutzungsrecht und Beisetzung) und den Leistungen des Bestatters zusammen. Je nach Grabart und Nutzungsdauer variieren die reinen Friedhofskosten. Eine anonyme Bestattung bieten wir bei Bedarf ab 1.900 € an; die endgültige Gesamtsumme ergibt sich aus Friedhofsgebühren und individuell ausgewählten Leistungen.
Wir übernehmen die Organisation Ihrer Bestattung auf dem Friedhof Büttgen mit klaren Kosten, unverbindlicher Beratung und zuverlässiger Abstimmung. In einem ersten Gespräch klären wir Ihre Wünsche, organisieren die Überführung, erstellen die erforderlichen Formalia und stimmen den Beisetzungstermin mit der Friedhofsverwaltung ab – damit alles reibungslos koordiniert wird.
Der Friedhof Büttgen ist täglich von 09:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Für die Anzeige des Sterbefalls ist das Standesamt der Stadt Kaarst zuständig. Wir unterstützen bei der Zusammenstellung der Unterlagen, bei der Beantragung von Sterbeurkunden und bei den erforderlichen Meldungen. Zudem stimmen wir die Beisetzung im Bestattungsbezirk Büttgen (Büttgen, Driesch, Holzbüttgen, Weilerhöfe und Büttgener Buscherhöfe) mit der zuständigen Verwaltung ab.
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