Die Friedhofsgebühren Anklam könnten sich 2026 deutlich verändern: Für Erdwahlgräber sind hohe Aufschläge vorgesehen, während anonyme und halbanonyme Urnenangebote günstiger werden sollen. Noch handelt es sich um einen Vorschlag, wir ordnen die Zahlen ein.

In Anklam sollen sich die Gebühren für den kommunalen Friedhof deutlich verändern. Nach einer am 19. August 2026 veröffentlichten Berichterstattung plant die Hansestadt vor allem bei Erdwahlgräbern erhebliche Erhöhungen. Ein doppeltes Erdwahlgrab könnte demnach um 6.188 Euro teurer werden, ein Einzelgrab um 3.091 Euro. Die entsprechenden Zahlen stammen aus einer Gebührenübersicht der Verwaltung.
Auch bei verschiedenen Urnengräbern sind Erhöhungen zwischen 300 und 1.300 Euro vorgesehen. Gleichzeitig soll es bei anonymen und halbanonymen Urnenbestattungen in die andere Richtung gehen: Die Gebühr für ein anonymes Urnengrab soll laut Bericht von 285 auf 136 Euro sinken, für ein halbanonymes Urnengrab von 960 auf 501 Euro.
Wichtig für Angehörige: Die neue Gebührenordnung ist nach dem derzeit zugänglichen Informationsstand noch nicht endgültig in Kraft. Der Finanzausschuss der Hansestadt sollte am Montag, 24. August 2026, über den Vorschlag beraten. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten wurde in den recherchierten Quellen nicht genannt.
Die geplante Satzung soll außerdem eine eigene Gebührenposition für Kinder unter fünf Jahren und Totgeburten enthalten. Dafür sind nach Angaben des Berichts 1.074 Euro für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren vorgesehen. In der bisherigen, von der Stadt veröffentlichten Gebührentabelle war die entsprechende Beisetzung auf der anonymen Urnengemeinschaftsanlage mit 0 Euro ausgewiesen.
Gerade bei einer solchen Bestattungssituation ist eine klare Auskunft wichtig. Familien sollten sich vor einer Entscheidung direkt bei der zuständigen Friedhofsverwaltung erkundigen, welche Gebühr im konkreten Fall gilt und ob die Neuregelung bereits beschlossen und veröffentlicht wurde.
Als Gründe für die Überarbeitung werden gestiegene Energie-, Material- und allgemeine Unterhaltungskosten genannt. Die Verwaltung verweist außerdem auf neue bepflanzte Bereiche, darunter Rhododendren und eine Schnurbaumallee. Auch neue Bestattungsformen verursachen nach dieser Begründung zusätzliche Anschaffungs- und laufende Pflegekosten.
Die finanzielle Lage der Hansestadt spielt ebenfalls eine Rolle. Der NDR berichtete bereits im Juni 2026, dass Anklam wegen einer angespannten Haushaltslage verschiedene Gebühren überprüfen will, darunter auch die Gebühren für den Friedhof.
Friedhofsgebühren werden durch eine kommunale Satzung festgelegt. Sie betreffen unter anderem das Nutzungsrecht an einer Grabstätte sowie bestimmte Leistungen der Friedhofsverwaltung. In der bisherigen Anklamer Satzung ist für Erd- und Urnenbestattungen grundsätzlich eine Ruhezeit von 20 Jahren vorgesehen.
Die geplante Neufassung soll außerdem neue Formen der Urnenbestattung und die Möglichkeit einer Baumbestattung aufnehmen. Nach dem recherchierten Bericht wäre eine solche Bestattung auf dem kommunalen Friedhof erst möglich, wenn die neue Satzung in Kraft tritt. Wer diese Form in Betracht zieht, sollte deshalb zunächst die endgültige Satzung und das Gebührenverzeichnis abwarten.
Die Gebühren für das Grab sind nur ein Teil der gesamten Bestattungskosten. Hinzu kommen, je nach Wahl, unter anderem die Leistungen des Bestattungshauses, eine Einäscherung, die Urne, eine Trauerfeier, Blumen, Anzeigen und gegebenenfalls ein Grabmal oder eine Grabplatte.
Ein günstigeres anonymes Urnengrab bedeutet daher nicht automatisch, dass die gesamte Bestattung um denselben Betrag günstiger wird. Umgekehrt können hohe Friedhofsgebühren einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten ausmachen, insbesondere bei langen Nutzungszeiten oder größeren Erdwahlgräbern.
Die bisherige Anklamer Satzung unterscheidet beispielsweise zwischen Einzel- und Doppel-Erdwahlgräbern sowie verschiedenen Urnen- und Gemeinschaftsanlagen. Für halbanonyme Grabstätten ist dort eine zusätzliche Grabplatte vorgesehen, während anonyme Urnengräber als Teil einer Urnengemeinschaftsanlage ausgewiesen werden.
Bei der Planung hilft es, kommunale Gebühren und Bestatterleistungen getrennt zu betrachten. Die Friedhofsgebühren werden von der Stadt festgelegt. Bei den Leistungen des Bestattungshauses können Angehörige dagegen auf eine transparente Leistungsbeschreibung und einen verbindlichen Festpreis achten.
Wenn in Anklam aktuell eine Bestattung geplant wird, empfiehlt sich eine kurze Rückfrage bei der Friedhofsverwaltung: Gilt noch die bisherige Satzung oder wurde die neue Gebührenordnung bereits beschlossen und veröffentlicht? Ebenso wichtig ist die Frage, ob ein bestehendes Nutzungsrecht betroffen ist. Nach der bisherigen Satzung bleiben bereits entstandene Gebührenverhältnisse vom späteren Inkrafttreten einer neuen Satzung unberührt.
Wenn Sie die Bestattungskosten für einen Angehörigen oder Ihre eigene Vorsorge in Anklam übersichtlich planen möchten, unterstützt Memovida Sie mit einer kostenlosen Beratung. Dabei lassen sich kommunale Friedhofsgebühren und die Leistungen des Bestattungshauses getrennt und verständlich betrachten, ohne Zeitdruck und mit einem transparenten Kostenrahmen.
Sie planen eine Bestattung in Anklam und möchten Gebühren einordnen? Memovida bietet unverbindliche Beratung zu transparenten Festpreisen.