Der Kommunale Friedhof Boitzenhagen bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Verstorbene im ruhigen und gepflegten Umfeld des Ortsteils Boitzenhagen beizusetzen. Die Anlage wird von der Stadt Wittingen betrieben und steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Wittingen sowie Personen mit einem Anrecht auf eine Grabstelle offen.
Der Kommunale Friedhof Darrigsdorf ist einer der städtischen Friedhöfe, die für Bestattungen innerhalb der Ortschaft Darrigsdorf zur Verfügung stehen. Auch hier gewährleistet die Stadt eine sorgfältige und würdevolle Betreuung der Grabstätten und der gesamten Friedhofsanlage.
Der Kommunale Friedhof Erpensen bietet eine ruhige letzte Ruhestätte im ländlich geprägten Erpensen. Die Bestattung ist möglich für Einwohner der Stadt Wittingen sowie für Personen mit besonderem Beisetzungsrecht, stets unter der Verwaltung der Stadt.
Auf dem Kommunalen Friedhof Glüsingen können Verstorbene würdevoll bestattet werden. Die gepflegte Anlage in Glüsingen steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Wittingen offen, sofern ein Anspruch auf Beisetzung besteht.
Der Kommunale Friedhof Lüben befindet sich im gleichnamigen Ortsteil und stellt eine gepflegte Ruhestätte für Verstorbene der Stadt Wittingen bereit. Die Nutzungsmöglichkeiten richten sich nach den Regelungen der Friedhofssatzung der Stadt.
Im Kommunalen Friedhof Ohrdorf werden Bestattungen für Einwohner des Ortsteils Ohrdorf sowie für Angehörige mit Anspruch auf eine Grabstätte durchgeführt. Der Friedhof wird verantwortungsvoll von der Stadt betrieben.
Der Kommunale Friedhof Rade ist ein weiterer von der Stadt Wittingen verwalteter Friedhof. Hier finden Bestattungen für Bürgerinnen und Bürger aus Rade sowie für Berechtigte statt, wobei auf eine würdige Gestaltung Wert gelegt wird.
Der Kommunale Friedhof Schneflingen bietet im Ortsteil Schneflingen eine ruhige und gepflegte Anlage für Begräbnisse. Die Verwaltung durch die Stadt garantiert einen angemessenen Rahmen für Trauerfeiern und Beisetzungen.
Auf dem Kommunalen Friedhof Stöcken erfolgen Bestattungen für die Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils Stöcken oder für jene, die ein Recht auf eine Grabstelle besitzen. Die Stadt sorgt für die Instandhaltung und Pflege der Anlage.
Der Kommunale Friedhof Teschendorf-Küstorf liegt im ländlichen Bereich der beiden Ortschaften und dient der würdevollen Beisetzung von Bürgerinnen und Bürgern aus Teschendorf-Küstorf und weiteren Berechtigten.
Im Kommunalen Friedhof Vorhop werden Bestattungen für die Einwohner von Vorhop und Personen mit Beisetzungsrecht durchgeführt. Die Stadt Wittingen ist für die Betreuung und Verwaltung des Friedhofs zuständig.
Der Evangelisch-lutherische Friedhof Wittingen (Kernstadt) wird von der evangelischen Kirchengemeinde Wittingen verwaltet und steht für Bestattungen der Gemeindemitglieder sowie, nach Absprache, für andere Berechtigte offen.
Der Evangelisch-lutherische Friedhof Ohrdorf befindet sich in der Ortschaft Ohrdorf und dient in erster Linie der evangelischen Gemeinde für Bestattungen in einem gepflegten kirchlichen Rahmen.
Der Evangelisch-lutherische Friedhof Knesebeck bietet im kirchlichen Kontext eine letzte Ruhestätte für Gemeindemitglieder aus Knesebeck und nach Absprache für weitere Berechtigte. Die Verwaltung erfolgt durch die örtliche Kirchengemeinde.
Im Evangelisch-lutherischen Friedhof Eutzen kümmert sich die Kirchengemeinde um die Betreuung der Gräber und des Geländes. Die Bestattung ist für Gemeindemitglieder und berechtigte Personen möglich.
Der Evangelisch-lutherische Friedhof Zasenbeck steht unter der Verwaltung der Kirchengemeinde Zasenbeck und bietet für Gemeindemitglieder aus dem Ort eine ruhige und würdevolle Begräbnisstätte.
Der Evangelisch-lutherische Friedhof Radenbeck wird von der lokalen Kirchengemeinde betreut. Hier finden Gemeindemitglieder und weitere Berechtigte eine letzte Ruhestätte in harmonischer Umgebung.
Im Evangelisch-lutherischen Friedhof Darrigsdorf, der ebenfalls kirchlich verwaltet wird, können Angehörige der Gemeinde Verstorbene nach den kirchlichen Traditionen beisetzen lassen.