Ablauf einer Feuerbestattung in Baden-Baden
Eine Feuerbestattung beginnt in der Regel mit einer Trauerfeier, die entweder vor der Einäscherung am Sarg oder danach mit der Urne stattfindet. Häufig dient eine Friedhofskapelle, eine Kirche oder ein Ort, der der verstorbenen Person nahestand, als Rahmen. Musik, persönliche Reden und Gesten wie das Anzünden von Kerzen geben der Zeremonie eine würdevolle Atmosphäre.
Die Einäscherung erfolgt in Deutschland grundsätzlich in einem Sarg. In Baden-Württemberg darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen, und vor jeder Einäscherung ist eine zweite ärztliche Leichenschau vorgeschrieben, die einen nicht natürlichen Tod ausschließt. Verstorbene, die nicht in einer Leichenhalle aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach dem Tod bestattet oder auf den Weg in eine andere Gemeinde gebracht werden.
Nach der Einäscherung wird die Asche in einer Urne aufgenommen und beigesetzt: auf einem Friedhof, in einer Urnennische oder in einem Bestattungswald. In Baden-Württemberg gilt die Friedhofspflicht; die Urne darf nicht zu Hause aufbewahrt und die Asche nicht verstreut werden. Auch die Urnenbeisetzung kann von einer Abschiedsfeier mit persönlichen Worten, Texten oder Gebeten begleitet werden.