Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Preise und Gebühren

Die im Auftrag aufgeführten Preise sind Festpreise, die sich durch nachträglich oder zusätzlich beauftragte Dienstleistungen ändern können. Preisänderungen kommen nur in Ausnahmefällen vor und nur dann, wenn diese im Voraus mit Ihnen besprochen und von Ihnen freigegeben sind. Wir bleiben stets unserem Festpreis-Versprechen treu.

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2. Kostenübernahme

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gesamtkosten der Bestattung zu übernehmen.

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3. Reklamationen

Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel an Sarg, Ausstattung, Kleidung des/der Verstorbenen, Urne oder Blumendekoration können nur berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese innerhalb einer Woche nach der Beisetzung oder Einäscherung des Sarges bzw. der Beisetzung der Urne meldet.

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4. Haftung 

Wir haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung zur Last gelegt wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt auch, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist unsere Haftung für Schadensersatz ausgeschlossen.

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5. Zahlungsbedingungen

Unsere Bestattungskostenrechnung ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar, sofern kein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde.

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6. Vertragskündigung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird uns die Durchführung der Bestattung aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund unmöglich gemacht, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder des durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerbs. Alternativ können wir pauschal 20 % der Vertragssumme (abzüglich der Fremdgelder) verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

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7. Aufrechnung

Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

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8. Inkasso

Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrag, auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.

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9. Nachzahlungspflicht

Sollte ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder sonstigen Leistungen ganz oder teilweise nicht bestehen, hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf unsere Anforderung hin unverzüglich nachzuzahlen.

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10. Zusätzliche Kosten

Entstehen bei der Durchführung der Bestattung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber diese zu tragen, sofern sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für ihn zumutbar sind.

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10.1. Fehlfahrten

Kommt es zu einer Fehlfahrt, die nicht von uns zu vertreten ist, behalten wir uns vor, die dadurch entstandenen Kosten pauschal mit 400 € brutto in Rechnung zu stellen. Eine Fehlfahrt liegt insbesondere dann vor, wenn eine geplante Abholung nicht durchgeführt werden kann – etwa weil uns wichtige Informationen (z. B. eine geplante Obduktion oder starkes Übergewicht) nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden, erforderliche Dokumente nicht bereitliegen oder die für die Abholung notwendigen Papiere im Krankenhaus bzw. bei der abgebenden Stelle nicht fertiggestellt sind. Dies gilt unabhängig davon, welche Auskunft uns zuvor durch das Krankenhaus oder sonstige Dritte erteilt wurde.

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10.2. Gewicht und Übergröße

Sofern die verstorbene Person ein Körpergewicht von 100 kg oder mehr und/oder eine Körpergröße von 1,90 m oder mehr aufweist, behalten wir uns vor, einen zusätzlichen Aufpreis zu berechnen. Der Aufpreis ergibt sich aus erhöhtem organisatorischem, personellem oder technischem Aufwand (z. B. Sonderausstattung, zusätzlicher Personaleinsatz oder besondere Anforderungen des Krematoriums) und kann je nach Standort und Vorgaben des jeweiligen Krematoriums bis zu 500 € brutto betragen.

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12. Mitfahrten

Mitfahrten zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen sowie sämtliche sonstigen Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.