Ablauf einer Feuerbestattung in Brandenburg an der Havel
Eine Feuerbestattung beginnt üblicherweise mit einer Trauerfeier, die entweder vor der Einäscherung mit dem Sarg oder danach mit der Urne stattfindet. Diese Abschiedsfeier kann in einer Friedhofskapelle, einer Kirche oder an einem Ort nach Wunsch der Angehörigen ausgerichtet werden. Musik, persönliche Reden oder symbolische Handlungen wie das Anzünden von Kerzen oder das Niederlegen von Blumen verleihen der Zeremonie eine persönliche Atmosphäre.
In Deutschland wird die Einäscherung immer in einem Sarg durchgeführt. Nach dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz ist eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod zulässig, und die Einäscherung muss innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes erfolgen. Vor jeder Einäscherung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. Der Vorgang im Krematorium selbst dauert nur wenige Stunden; diese Formalitäten und Termine übernehmen wir für Sie.
Nach der Einäscherung wird die Asche in einer Urne gesammelt. Das Krematorium darf die Urne nur zur Beisetzung aushändigen oder versenden; eine Aufbewahrung zu Hause ist in Brandenburg nicht vorgesehen. Die Urnenbeisetzung kann von einer weiteren Gedenkfeier begleitet werden, bei der Angehörige und Freunde mit Worten, Gebeten oder Gedichten Abschied nehmen.