Ablauf einer Feuerbestattung in Füssen
Eine Feuerbestattung beginnt üblicherweise mit einer Trauerfeier, die entweder vor der Einäscherung am Sarg oder im Anschluss mit der Urne stattfindet. In Füssen bietet sich dafür die Aussegnungshalle im Waldfriedhof an, ebenso eine Kirche oder ein persönlich gewählter Ort. Musik, persönliche Worte oder symbolische Gesten wie das Anzünden von Kerzen verleihen dem Abschied eine individuelle Note.
Die Einäscherung erfolgt im Sarg und unter strengen gesetzlichen Auflagen. In Bayern ist sie erst zulässig, wenn eine zweite Leichenschau keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod ergeben hat und die Polizei dies bestätigt. In Bayern darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen; spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes muss die verstorbene Person bestattet oder eingeäschert sein (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit). Diese Formalitäten übernehmen wir für Sie.
Nach der Einäscherung wird die Asche in eine Urne gefüllt. Sie muss in Bayern spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt sein, auf einem Friedhof, in einem zugelassenen Bestattungswald oder auf See. Auch die Urnenbeisetzung kann von einer Zeremonie mit Gebeten, Gedichten oder persönlichen Worten begleitet werden.