Ablauf einer Feuerbestattung in Großenhain
In der Regel beginnt eine Feuerbestattung mit einer Trauerfeier, die entweder vor der Einäscherung am Sarg oder nach der Kremation mit der Urne stattfindet. Sie kann in einer Friedhofskapelle, einer Kirche oder an einem Ort nach Wahl der Angehörigen stattfinden. Musik, persönliche Worte und kleine Rituale wie das Anzünden von Kerzen oder das Niederlegen von Blumen geben dem Abschied eine persönliche Note.
In Deutschland schreibt das Gesetz vor, dass die Einäscherung in einem Sarg erfolgt, auch wenn die Trauerfeier erst später mit der Urne geplant ist. In Sachsen ist vorher eine zweite Leichenschau durch einen Facharzt für Rechtsmedizin vorgeschrieben. In Sachsen ist eine Einäscherung frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes erlaubt und muss innerhalb von acht Tagen erfolgen; Samstage, Sonntage und Feiertage werden dabei nicht mitgezählt.
Nach der Kremation wird die Asche in einer Urne gesammelt und innerhalb von sechs Monaten beigesetzt, auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald. Wegen der Friedhofspflicht in Sachsen darf die Urne nicht zu Hause aufbewahrt werden. Auch die Urnenbeisetzung kann mit Gedichten, Gebeten oder persönlichen Erinnerungen der Hinterbliebenen gestaltet werden.