Ablauf einer Feuerbestattung in Jena
Eine Feuerbestattung beginnt häufig mit einer Trauerfeier, die entweder vor der Einäscherung am Sarg oder im Anschluss daran mit der Urne stattfindet. Diese Zeremonie wird meist in einer Feierhalle, etwa auf dem Nordfriedhof oder dem Ostfriedhof, in einer Kirche oder an einem persönlich gewählten Ort abgehalten. Musikstücke, persönliche Reden sowie symbolische Gesten wie das Entzünden von Kerzen oder das Niederlegen von Blumen verleihen dem Abschied einen würdevollen und individuellen Rahmen.
In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Einäscherung im Sarg erfolgt. In Thüringen ist eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod erlaubt; die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen stattfinden. Voraussetzung sind die Beurkundung beim Standesamt, ein schriftlicher Auftrag zur Feuerbestattung und eine bestandene zweite Leichenschau. Diese Formalitäten übernehmen wir für Sie.
Die Asche wird im Anschluss in eine Urne gefüllt, die innerhalb von sechs Monaten beigesetzt werden muss, beispielsweise auf einem Jenaer Friedhof, in einer Urnennische oder in einem Bestattungswald. Da in Thüringen die Friedhofspflicht gilt, darf die Urne nicht zu Hause aufbewahrt werden. Auch die Urnenbeisetzung kann von einer persönlichen Gedenkfeier begleitet sein, bei der Angehörige mit Gedichten, Gebeten oder eigenen Worten Abschied nehmen.