Ablauf einer Feuerbestattung in Kaiserslautern
In der Regel beginnt eine Feuerbestattung mit einer Trauerfeier, die wahlweise vor der Einäscherung am Sarg oder im Anschluss mit der Urne stattfindet. Sie kann in einer Trauerhalle, einer Kirche oder an einem Ort nach Wunsch der Angehörigen abgehalten werden. Musik, persönliche Worte sowie symbolische Gesten wie das Anzünden von Kerzen oder das Niederlegen von Blumen verleihen dem Abschied eine individuelle Note.
Die Einäscherung erfolgt im Sarg in einem Krematorium; vorher ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. Nach dem Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz von 2025 darf die Einäscherung frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen und muss innerhalb von 14 Tagen nach der Todesfeststellung stattfinden. Diese Formalitäten übernehmen wir für Sie.
Im Anschluss wird die Asche in einer Urne gesammelt und innerhalb von sechs Monaten beigesetzt, auf einem Friedhof, in einem Kolumbarium oder im RuheForst. Seit 2025 sind in Rheinland-Pfalz zudem neue Bestattungsformen möglich, etwa die Aufbewahrung der Urne zu Hause oder eine Flussbestattung; Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatte und dies in einer schriftlichen Totenfürsorgeverfügung festgelegt hat.