Ablauf einer Feuerbestattung in Neustadt an der Weinstraße
Eine Feuerbestattung beginnt üblicherweise mit einer Trauerfeier, die entweder vor der Kremation mit dem Sarg oder danach mit der Urne abgehalten wird. Als Ort dienen häufig Trauerhallen, Kirchen oder individuell ausgewählte Räume. Musik, persönliche Worte, Kerzen oder Blumen machen den Abschied persönlich.
In Deutschland muss eine Einäscherung grundsätzlich im Sarg erfolgen, und vorher ist eine zweite ärztliche Leichenschau vorgeschrieben. Seit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz: Die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach dem Tod erlaubt, die Einäscherung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen und die Urne innerhalb von sechs Monaten beigesetzt werden.
Nach der Kremation wird die Asche in einer Urne gesammelt und in der Regel auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald beigesetzt. Neu möglich sind in Rheinland-Pfalz auch die Aufbewahrung der Urne zu Hause, das Ausbringen der Asche außerhalb von Friedhöfen und die Flussbestattung im Rhein, in der Mosel, der Saar oder der Lahn. Voraussetzung sind der letzte Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und eine schriftliche Verfügung der verstorbenen Person, etwa eine Totenfürsorgeverfügung.