Ablauf einer Feuerbestattung in Potsdam
In der Regel beginnt eine Feuerbestattung mit einer Trauerfeier, die je nach Wunsch der Angehörigen vor der Einäscherung am Sarg oder im Anschluss mit der Urne stattfindet. Möglich sind eine Friedhofskapelle, eine Kirche oder ein persönlich gewählter Ort. Auf dem Neuen Friedhof Potsdam stehen dafür eine große und eine kleine Feierhalle zur Verfügung; auch eine Abschiednahme am offenen Sarg ist dort möglich. Musik, persönliche Worte und Rituale wie das Anzünden einer Kerze geben dem Abschied einen persönlichen Charakter.
In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Einäscherung immer in einem Sarg erfolgt. Nach dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden, die Einäscherung muss innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes erfolgen. Vorher bestätigt eine zweite Leichenschau durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamts, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen. Diese Formalitäten übernehmen wir für Sie.
Nach der Einäscherung wird die Asche in einer Urne gesammelt und beigesetzt: in einem Urnengrab, in einem Kolumbarium, an einem Baum, auf einer Aschestreuwiese eines Friedhofs oder, wenn es der Wunsch der verstorbenen Person war, auf hoher See. In Brandenburg gilt die Friedhofspflicht, die Urne darf daher nicht zu Hause aufbewahrt werden. Auch die Urnenbeisetzung kann mit Gedichten, Gebeten oder persönlichen Worten gestaltet werden.