Die Friedhofsgebühren in Michelfeld steigen zum 1. August 2026 deutlich. Ein Doppelwahlgrab kostet künftig 6.850 Euro; zusammen mit Bestattungsgebühr und möglicher Randeinfassung kann die kommunale Rechnung 8.000 Euro überschreiten. Ein Überblick für Angehörige und Vorsorgende.

Die Friedhofsgebühren in Michelfeld sind seit dem 1. August 2026 deutlich höher. Der Gemeinderat beschloss die Änderung am 15. Juli 2026; veröffentlicht wurde sie am 24. Juli 2026 im „Bibersbote“. Die neue Satzung gilt für die Friedhöfe der Gemeinde Michelfeld im Landkreis Schwäbisch Hall.
Für Familien ist wichtig: Die Erhöhung betrifft kommunale Gebühren für Grabnutzungsrechte und Friedhofsleistungen. Sie ist nicht automatisch eine Preiserhöhung des beauftragten Bestattungshauses.
Die Satzung unterscheidet zwischen der Überlassung einer Grabstätte, der eigentlichen Bestattung oder Urnenbeisetzung sowie weiteren Leistungen. Besonders deutlich fällt die Veränderung bei den Erdwahlgräbern aus.
Die Gebühren für das Grab und die Bestattung werden jeweils getrennt ausgewiesen. Bei einem regulären Doppelwahlgrab ergeben 6.850 Euro für das Nutzungsrecht, 600 Euro für die ausgewiesene Randeinfassung und 835 Euro für die Bestattung rechnerisch 8.285 Euro, sofern alle drei Positionen anfallen. Das Rasen-Doppelwahlgrab liegt bereits beim Grabnutzungsrecht bei 8.150 Euro.
Im Vergleich zur veröffentlichten Friedhofssatzung mit Stand 1. Juli 2021 kostete ein Doppelwahlgrab damals 3.500 Euro. Die Randeinfassung war mit 400 Euro ausgewiesen, die Bestattung mit 600 Euro. Zusammen lagen diese drei Positionen damit bei 4.500 Euro.
Die neue Gebührenstruktur macht damit sichtbar, wie stark die Wahl der Grabart die kommunalen Kosten beeinflusst. Für eine klassische Erdbestattung wird ein größeres Grab benötigt, häufig über eine längere Nutzungsdauer. Auch das Öffnen und Schließen des Grabes sowie weitere Friedhofsleistungen werden separat berechnet.
Die Entscheidung fiel nach Angaben der amtlichen Bekanntmachung nicht einstimmig. Es gab drei Gegenstimmen und eine Enthaltung. Eine sachliche Einordnung bleibt dennoch wichtig: Die Gemeinde legt die Gebühren für ihre Friedhofsleistungen selbst fest. Bestattungsunternehmen haben auf diese kommunalen Sätze keinen direkten Einfluss.
Die neue Michelfelder Satzung zeigt zugleich einen deutlichen Preisunterschied zwischen verschiedenen Grabformen. Ein Urnenerd-Reihengrab kostet 1.370 Euro, ein anonymes Urnenerdgrab 1.770 Euro. Ein Urnenerdwahlgrab ist mit 2.950 Euro ausgewiesen.
Diese Beträge sind jedoch nicht mit den gesamten Bestattungskosten gleichzusetzen. Bei einer Feuerbestattung können unter anderem die Einäscherung, die Überführung, eine Urne, die Trauerfeier und weitere Leistungen hinzukommen. Eine Urnenbestattung ist deshalb nicht automatisch in jedem Einzelfall günstiger. Sie kann aber bei den Grab- und Friedhofsgebühren eine niedrigere Ausgangsbasis bieten.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter unterscheidet bei den Gesamtkosten zwischen Leistungen des Bestattungsunternehmens, zusätzlichen Fremdleistungen und Friedhofsgebühren. Zu den Friedhofsgebühren zählen insbesondere das Nutzungsrecht an der Grabstelle und die Gebühr für die Beisetzung.
Zusätzlich können Kosten für einen Grabstein, eine Einfassung, die Grabpflege, Blumen, Trauerdruck, eine Trauerhalle oder eine kirchliche beziehungsweise weltliche Trauerfeier entstehen. Die Gemeinde Michelfeld weist außerdem darauf hin, dass bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen zusätzlich Mehrwertsteuer erhoben werden kann.
Für Angehörige empfiehlt es sich deshalb, einen Kostenvoranschlag in einzelne Positionen aufzuteilen. So lässt sich erkennen, welche Beträge an die Gemeinde gehen, welche Leistungen das Bestattungshaus übernimmt und welche Wünsche freiwillig hinzukommen.
Wer in Michelfeld einen Trauerfall organisiert, sollte zunächst die gewünschte Bestattungsart und Grabform festlegen. Danach können die kommunalen Gebühren mit den Leistungen des Bestatters und möglichen Zusatzkosten verglichen werden.
Auch für die Vorsorge ist die neue Satzung ein Anlass, die eigenen Wünsche und den finanziellen Rahmen zu prüfen. Wenn Sie eine Bestattung in Michelfeld oder im Landkreis Schwäbisch Hall planen, beraten wir Sie gern zu Erd-, Feuer- und weiteren Bestattungsformen. Fordern Sie bei Memovida ein transparentes Festpreis-Angebot an und lassen Sie sich die kommunalen Gebühren als separate Position ausweisen.
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