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Friedhofsgebühren Schramberg: Was sich 2026 ändert

Die Friedhofsgebühren Schramberg stehen vor einer Neuberechnung. Die Stadt will Kosten für Bestattungen, Grabnutzungsrechte und weitere Leistungen neu festsetzen. Für Familien ist wichtig: Am 29. September 2026 sind die neuen Einzelbeträge noch nicht als beschlossene Satzung bestätigt.

Veröffentlicht am
September 29, 2026
Lesezeit: 4 Min.

Friedhofsgebühren Schramberg vor einer Neuregelung

Die Friedhofsgebühren Schramberg sollen neu kalkuliert werden. Nach einem Bericht des Schwarzwälder Boten hat die Stadt die bisherige Berechnung überprüft und legt neue Gebührensätze für Bestattungen, Grabnutzungsrechte und weitere Leistungen vor. Der Bericht wurde am 26. September 2026 veröffentlicht.

Für Angehörige ist dabei ein wichtiger Unterschied entscheidend: Es geht zunächst um einen Vorschlag, nicht um eine bereits beschlossene Gebührenordnung. Nach dem aktuellen Ratsinformationsportal ist für den 1. Oktober 2026 eine Gemeinderatssitzung in Schramberg terminiert. Ein öffentlich bestätigter Beschluss zu den neuen Friedhofsgebühren lag am 29. September 2026 noch nicht vor.

Warum sich die Kosten unterscheiden

Friedhofsgebühren bestehen nicht aus einem einzigen Betrag. Je nach Bestattungsart können mehrere Positionen zusammenkommen:

  • die Gebühr für das Ausheben und Schließen des Grabes,
  • die Nutzung der Grabstätte,
  • Leistungen rund um die Trauerfeier,
  • die Nutzung von Aufbahrungsräumen oder der Aussegnungshalle,
  • weitere Verwaltungs- oder Pflegeleistungen.

Die Stadt Schramberg weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass die konkreten Kosten der Friedhofsgebührenordnung zu entnehmen sind. Die frei zugängliche Satzungsübersicht enthält derzeit die Friedhofsordnung, jedoch keine öffentlich bereitgestellte Gebührenliste mit den neuen Einzelbeträgen für 2026.

Erdbestattung und Feuerbestattung im Vergleich

Die Wahl der Bestattungsart beeinflusst, welche Grabformen infrage kommen. Die aktuelle Friedhofsordnung der Stadt Schramberg unterscheidet unter anderem zwischen Reihengräbern, Urnenreihengräbern, Wahlgräbern, Urnenwahlgräbern, anonymen Urnenstätten, Gemeinschaftsanlagen und Baumgräbern.

  • Erdbestattung | Feuerbestattung
  • Typische Grabformen | Reihengrab oder Wahlgrab | Urnenreihen- oder Urnenwahlgrab, anonyme Urnenstätte, Gemeinschaftsanlage oder Baumgrab
  • Ruhezeit | 20 Jahre | 15 Jahre für Aschen
  • Nutzungsrecht | Wahlgräber werden grundsätzlich für 30 Jahre verliehen | Urnenwahlgräber in Gemeinschaftsanlagen haben eine Nutzungszeit von 20 Jahren
  • Verlängerung | Beim Reihengrab grundsätzlich nicht möglich | Abhängig von der jeweiligen Grabart und Satzung
  • Zusätzliche Kosten | Graböffnung, Schließung und weitere Friedhofsleistungen | Zusätzlich können Leistungen der Einäscherung außerhalb der kommunalen Friedhofsgebühren anfallen

Die Ruhezeit für Verstorbene beträgt nach der Friedhofsordnung 20 Jahre. Für Kinder, die vor dem vollendeten 10. Lebensjahr verstorben sind, gilt eine Ruhezeit von 15 Jahren. Die Ruhezeit der Aschen beträgt ebenfalls 15 Jahre.

Ein Wahlgrab bietet mehr Gestaltungsmöglichkeiten als ein Reihengrab. Das Nutzungsrecht wird auf Antrag verliehen. In der Regel kann ein Wahlgrab ein- oder mehrstellig sein. In Tennenbronn sind nach der Friedhofsordnung auch Tiefengräber möglich.

Baumgräber und anonyme Beisetzungen

Die Friedhofsordnung sieht auch Baumgräber vor. Dabei handelt es sich um Urnenreihen- oder Urnenwahlgräber in der Nähe eines Baumes. Die Flächen sollen in naturnaher Form erhalten bleiben, zusätzlicher Grabschmuck oder eigene Pflanzbeete sind dort nicht vorgesehen.

Bei anonymen Beisetzungen wird kein persönliches Nutzungsrecht an der Grabstätte erworben. Die Pflege der Urnenwiesen erfolgt durch die Stadt. Auf Wunsch kann jedoch ein Namensschild an einem Gemeinschaftsgrabmal angebracht werden.

Was Familien jetzt beachten sollten

Solange die neue Gebührenordnung nicht beschlossen und veröffentlicht ist, sollten Familien Angebote nicht allein anhand einer einzelnen Zahl vergleichen. Wichtig ist, genau zu prüfen, welche Leistungen enthalten sind und welche gesondert berechnet werden.

Das gilt besonders beim Vergleich von Erd- und Feuerbestattung. Eine kommunale Grabgebühr bildet nur einen Teil der Gesamtkosten ab. Hinzukommen können unter anderem Leistungen des Bestattungsunternehmens, ein Sarg oder eine Urne, die Trauerfeier, die Überführung und bei einer Feuerbestattung die Einäscherung.

Für eine Vorsorge ist außerdem wichtig, die gewünschte Grabart möglichst konkret festzuhalten. Wer ein Wahlgrab, eine Urnenbestattung oder ein Baumgrab bevorzugt, sollte die jeweils geltende Nutzungsdauer und mögliche Verlängerungen berücksichtigen.

Wenn Sie eine Bestattung in Schramberg oder im Landkreis Rottweil planen, unterstützen wir Sie gern bei der Einordnung der kommunalen Gebühren und der weiteren Kosten. In einer kostenlosen Beratung können Sie Erdbestattung und Feuerbestattung in Ruhe vergleichen und offene Fragen zur Vorsorge klären.

Quellen

Fragen & Antworten

Sind die neuen Friedhofsgebühren in Schramberg bereits beschlossen?

Welche Grabarten gibt es in Schramberg?

Wie lange beträgt die Ruhezeit in Schramberg?

Was ist der Unterschied zwischen einem Reihen- und einem Wahlgrab?

Sind die Kosten für die Einäscherung in den Friedhofsgebühren enthalten?

Wo finden Angehörige die verbindlichen Gebühren?