Krematorium
Baden-Württemberg
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Kappel-Grafenhausen, Ortenaukreis
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Krematorium in der Nähe: Entscheidung in Kappel-Grafenhausen

Wer im Ortenaukreis nach einem Krematorium in der Nähe sucht, blickt seit dem 26. Juli 2026 nach Kappel-Grafenhausen. Beim Bürgerentscheid stimmte eine klare Mehrheit gegen den Antrag, der die Planung stoppen wollte. Damit kann das Bebauungsplanverfahren weiterlaufen, gebaut ist die Anlage aber noch nicht.

Veröffentlicht am
August 7, 2026
Lesezeit: 4 Min.

Das Ergebnis des Bürgerentscheids

Der Bürgerentscheid in Kappel-Grafenhausen ist entschieden: Am 26. Juli 2026 stimmten 1.459 Menschen mit „Nein“ gegen den Antrag des Bürgerbegehrens. Das entspricht 68,1 Prozent der gültigen Stimmen. 683 Bürgerinnen und Bürger stimmten mit „Ja“. Die Wahlbeteiligung lag bei 50,6 Prozent. Insgesamt wurden 2.142 gültige Stimmen abgegeben, eine Stimme war ungültig.

Wichtig ist die besondere Formulierung der Abstimmung. Ein „Ja“ hätte bedeutet, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 23. März 2026 aufgehoben wird. Dieser Beschluss ermöglicht die Einleitung eines Verfahrens zur vierten Änderung des Bebauungsplans „Kleinoberfeld III“. Mit der Mehrheit der „Nein“-Stimmen bleibt der Beschluss bestehen. Das Verfahren kann somit fortgeführt werden.

Krematorium in der Nähe: Was in Kappel-Grafenhausen geplant ist

Geplant ist das Projekt im Ortsteil Grafenhausen im Gewerbegebiet „Kleinoberfeld III“, das zum Rhinova-Gewerbepark gehört. Die Gemeinde hat für die geplante vierte Änderung des Bebauungsplans einen Geltungsbereich von etwa 3.334 Quadratmetern beschrieben. Das Areal liegt nach den offiziellen Planunterlagen an gewerblichen Flächen, östlich der Fertighauswelt und südlich der Carlowitzstraße.

Der Gemeinderat beschloss am 23. März 2026, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Krematorium“ zu schaffen. Dabei geht es zunächst um die Bauleitplanung, also um die Frage, welche Nutzung an diesem Standort grundsätzlich ermöglicht werden soll. Weitere Schritte, darunter konkrete Genehmigungen und die Umsetzung des Bauvorhabens, bleiben erforderlich.

Ein regional getragenes Projekt

Die Betreibergruppe spricht vom „Haus des Abschieds, Krematorium der Bestatter“. Nach Angaben der Gemeinde beteiligen sich rund 25 regionale Bestatter an dem Vorhaben. Ein privater Investor soll das Gebäude errichten und langfristig an die Bestatter vermieten. Vorgesehen sind neben den technischen Bereichen auch Räume für Abschied und Trauer sowie ein „Park der Ruhe“. Diese Angaben stammen aus der Projektvorstellung und sind als Planung zu verstehen.

Die offizielle Bekanntmachung zum Bürgerentscheid nennt eine geplante Größenordnung von etwa 3.000 bis 4.500 Einäscherungen pro Jahr. In einer Präsentation der Projektinitiatoren wird als mögliche Eröffnung das Jahr 2028 genannt. Ein verbindlicher Eröffnungstermin der Gemeinde ist daraus jedoch nicht abzuleiten.

Was die Entscheidung für Familien bedeutet

Für Angehörige, die heute eine Feuerbestattung planen, ändert sich durch den Bürgerentscheid zunächst nichts unmittelbar. Das neue Krematorium ist noch nicht in Betrieb. Auch konkrete Angaben zu späteren Preisen, Abläufen oder verfügbaren Terminen liegen nach den geprüften Quellen noch nicht vor.

Perspektivisch könnte ein zusätzliches Angebot in der Region den Weg zu einer Feuerbestattung im Ortenaukreis verkürzen. Ob und in welchem Umfang sich dadurch Transportwege, Terminvergabe oder Kosten verändern, lässt sich derzeit aber nicht seriös vorhersagen. Das hängt unter anderem vom weiteren Genehmigungsverfahren, vom tatsächlichen Baufortschritt und vom späteren Betrieb ab.

Für Familien bleibt deshalb entscheidend, die gewünschte Bestattungsart in Ruhe zu besprechen. Bei einer Feuerbestattung wird der Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Anschließend wird die Urne auf einem Friedhof, in einem Ruheforst oder an einem anderen rechtlich zulässigen Ort beigesetzt. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt vom gewünschten Beisetzungsort und den dort geltenden Regelungen ab.

Planung braucht weiterhin Zeit

Die Entscheidung vom 26. Juli 2026 ist ein wichtiger Schritt für das Projekt, aber kein sofortiger Baubeginn. Die Gemeinde kann das Bebauungsplanverfahren fortsetzen. Nach den verfügbaren Informationen stehen danach weitere planerische und genehmigungsrechtliche Schritte an. Für Angehörige bedeutet das: Wer kurzfristig eine Feuerbestattung organisieren muss, sollte weiterhin mit den bestehenden Krematorien und den aktuell verfügbaren Terminen planen.

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Quellen

Fragen & Antworten

Was hat der Bürgerentscheid in Kappel-Grafenhausen entschieden?

Wird das Krematorium jetzt sofort gebaut?

Wo soll das neue Krematorium entstehen?

Wie viele Einäscherungen sind vorgesehen?

Wann soll das Krematorium eröffnet werden?

Ändert sich durch das Projekt kurzfristig etwas für eine Feuerbestattung?