Häufige Fragen zur Bestattung in Bühl
Was kostet eine Feuerbestattung oder anonyme Bestattung in Bühl?
Bei Memovida kostet das Paket FEUER 2.550 € und das Paket ANONYM 1.900 €. Die anonyme Bestattung ist in der Regel die kostengünstigste Form der Feuerbestattung, da kein individuell gekennzeichnetes Grab und kein Pflegeaufwand vorgesehen sind.
Welche Friedhöfe in Bühl bieten Möglichkeiten für Urnenbeisetzungen?
Der Stadtfriedhof Bühl am Friedhofweg bietet unter anderem Urnengräber, Rasenurnengräber, Baumgräber, Pflanzenwahlgräber und anonyme Urnenbeisetzungen. Auch der Friedhof Altschweier im Eichwäldele und der Friedhof Vimbuch an der Sandbachstraße verfügen über verschiedene Möglichkeiten für Urnenbeisetzungen, in Vimbuch gibt es zusätzlich ein Kolumbarium.
Wo kann in Bühl eine Trauerfeier stattfinden?
Der Stadtfriedhof Bühl und der Friedhof Kappelwindeck verfügen jeweils über eine Einsegnungshalle für Abschiedszeremonien. Memovida stimmt den gewählten Feierort zuverlässig mit Ihnen ab und organisiert auf Wunsch eine individuelle Abschiedsfeier mit etwa 30 Minuten Dauer zum Preis von 650 €.
Was beinhaltet eine individuelle Abschiedsfeier in Bühl?
Die Abschiedsfeier umfasst unter anderem persönliche Begleitung, ein leihweise gerahmtes Foto im A3-Format, schlichte Dekoration mit Blütenblättern sowie die Vorbereitung Ihrer Musikwünsche und eine passende Musikanlage. Zusätzliche Wünsche, etwa besonderer Blumenschmuck oder Rituale, besprechen wir transparent mit Ihnen, einschließlich möglicher Mehrkosten.
Welche Unterstützung gibt es bei Trauer in Bühl?
Seelsorgliche Begleitung bieten die Evangelische Kirchengemeinde Bühl in der Johannesstraße 5 sowie die Katholische Seelsorgeeinheit Bühl/Vimbuch, Pfarramt Bühl, am Ulrika-Nisch-Weg 1. Pallium e.V. in der Eisenbahnstraße 34 bietet Erwachsenen-, Kinder- und Jugendtrauergruppen sowie Einzelbegleitung an.
Welche Fristen gelten nach einem Todesfall in Bühl?
Nach der ärztlichen Leichenschau muss die verstorbene Person grundsätzlich innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden, sofern eine öffentliche Leichenhalle vorhanden ist, andernfalls gelten 96 Stunden. Vor einer Einäscherung ist eine zweite Leichenschau erforderlich, die Urnenbeisetzung richtet sich nach der jeweiligen Friedhofssatzung.