Häufige Fragen zur Bestattung in Erkrath
Was kostet eine Bestattung in Erkrath?
Bei Memovida kostet das Paket FEUER 2.550 € und das Paket ANONYM 1.900 €, jeweils als transparentes Komplettpaket ohne versteckte Kosten. Die Friedhofsgebühren der Stadt Erkrath kommen hinzu; auf Wunsch zahlen Sie in Raten über bis zu 36 Monate.
Welche Friedhöfe gibt es in Erkrath und Hochdahl?
Die Stadt unterhält den Friedhof Kreuzstraße in Alt-Erkrath, den kommunalen Teil des Friedhofs Neanderweg und den Parkfriedhof Neandertal in Hochdahl. Hinzu kommen der evangelische Teil des Friedhofs Neanderweg und der katholische Friedhof in Trills.
Welche Urnengräber bieten die städtischen Friedhöfe in Erkrath?
Die Friedhofssatzung sieht Urnenreihen- und Urnenwahlgräber, anonyme Urnenreihengräber, Urnenrasenreihengräber, Urnengemeinschaftsgrabanlagen und Baumgrabstätten vor. Auf dem städtischen Teil des Friedhofs Neanderweg gibt es außerdem ein Aschestreufeld.
Welches Standesamt ist bei einem Sterbefall in Erkrath zuständig?
Zuständig ist das Standesamt der Stadt Erkrath im Rathaus, Bahnstraße 16. Die Anzeige des Sterbefalls und alle Anträge übernehmen wir für Sie.
Wie schnell muss eine Bestattung in Erkrath stattfinden?
Nach dem Bestattungsgesetz NRW müssen Bestattungen und Einäscherungen innerhalb von zehn Tagen erfolgen, die Urne ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen. Den Beerdigungstermin stimmen wir mit der Friedhofsverwaltung ab.
Können Sie in Erkrath eine Trauerfeier mit Trauerredner organisieren?
Ja, eine persönliche Abschiedsfeier von etwa 30 Minuten bieten wir als Zusatzangebot für 650 € an, zum Beispiel in einer der Friedhofskapellen. Auf Wunsch organisieren wir auch einen Trauerredner oder eine Trauerrednerin.
Wo finden Trauernde in Erkrath Unterstützung?
Das Franziskus-Hospiz-Zentrum Hochdahl lädt zum Trauercafé „Zwischenzeit“, zu Geh-Gesprächen und zur Trauerbank am Parkfriedhof ein. Seelsorge bieten außerdem die evangelische und die katholischen Kirchengemeinden in Erkrath und Hochdahl.
Kann ich meine Bestattung in Erkrath schon zu Lebzeiten regeln?
Ja, mit einer Bestattungsvorsorge legen Sie Ihre Wünsche in einem Vorsorgevertrag fest und sichern die Kosten über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung ab. Mehr dazu auf unserer Seite zur Bestattungsvorsorge.