Häufige Fragen zur Bestattung in Gehrden
Was kostet eine Feuerbestattung oder anonyme Bestattung in Gehrden?
Memovida bietet in Gehrden das Paket FEUER für 2.350 € und das Paket ANONYM für 1.900 € an. Die anonyme Bestattung ist meist die kostengünstigste Form der Feuerbestattung, da kein individuell zu pflegendes Grab vorgesehen ist.
Auf welchen Friedhöfen in Gehrden sind Urnenbeisetzungen möglich?
Der Friedhof Gehrden an der Levester Straße bietet unter anderem Urnenfelder, Rasengräber und weitere Grabformen. Auch auf dem Friedhof Leveste an der Osterstraße sowie auf dem Friedhof Redderse an der Straße An der Linde sind passende Möglichkeiten für Urnenbeisetzungen vorhanden.
Kann eine anonyme Beisetzung in Gehrden organisiert werden?
Ja, Memovida berät Sie in Gehrden zum Paket ANONYM und übernimmt die organisatorischen Schritte. Auf dem Friedhof Redderse kommen je nach geltender Friedhofsordnung unterschiedliche Gemeinschafts- oder Einzelgrabformen infrage.
Was beinhaltet eine individuelle Abschiedsfeier in Gehrden?
Die persönliche Abschiedsfeier ist als optionales Zusatzpaket für 650 € buchbar und umfasst unter anderem die Organisation, eine etwa 30-minütige Feier, ein gerahmtes Bild des verstorbenen Menschen, schlichte Dekoration sowie die Vorbereitung der gewünschten Musik. Weitere Wünsche, etwa Blumenschmuck oder Rituale, werden individuell beraten und mit transparenten Informationen zu möglichen Mehrkosten abgestimmt.
Wo finden Trauernde in Gehrden Unterstützung?
Erste Anlaufstellen sind die Ev.-luth. Margarethengemeinde Gehrden, Kirchstraße 4, Telefon 05108 3719, und die katholische Pfarrgemeinde St. Bonifatius Gehrden, Stadtweg 3, Telefon 05108 2281. Weitere Unterstützung bieten das Trauercafé Lichtblick in Hannover sowie der Ambulante Hospizdienst „Aufgefangen“ in Barsinghausen.
Welche Fristen gelten nach einem Sterbefall in Gehrden?
Eine Bestattung darf erst nach der Beurkundung oder schriftlichen Anmeldung des Sterbefalls erfolgen, außerdem gilt grundsätzlich eine Wartezeit von 48 Stunden. Die Bestattung muss innerhalb von acht Tagen beginnen, und eine Urne soll spätestens innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.