Häufige Fragen zur Bestattung in Halberstadt
Was kostet eine Feuerbestattung oder anonyme Bestattung in Halberstadt?
Das Paket FEUER von Memovida kostet in Halberstadt 2.350 €, das Paket ANONYM 1.900 €, jeweils als transparentes Komplettpaket. Die Friedhofsgebühren kommen hinzu. Mehr zur Feuerbestattung in Halberstadt.
Kann ich die Bestattung in Halberstadt in Raten bezahlen?
Ja, auf Wunsch zahlen Sie in Raten über bis zu 36 Monate. So lässt sich die Bestattung auch ohne größere Rücklagen finanzieren; wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.
Wann ist der Friedhof Halberstadt geöffnet?
Der Friedhof in der Klein Quenstedter Straße 1c ist täglich von 7 bis 19 Uhr geöffnet, ab dem 2. Mai bis 20 Uhr. Die Friedhofsverwaltung ist mittwochs geschlossen.
Welches Standesamt ist bei einem Sterbefall in Halberstadt zuständig?
Zuständig ist das Standesamt der Stadt Halberstadt im Bürgerbüro des Rathauses, Holzmarkt 1; derzeit ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Anzeige des Sterbefalls und alle Anträge übernehmen wir für Sie.
Wo finde ich Beisetzungstermine in Halberstadt?
Die Friedhofsverwaltung veröffentlicht auf halberstadt.de eine Übersicht der möglichen Beisetzungstermine. Den konkreten Termin für Ihre Familie stimmen wir mit der Friedhofsverwaltung ab.
Welche Urnengräber gibt es auf dem Friedhof Halberstadt?
Es gibt Urnenwahlgrabstätten mit 30 Jahren Nutzungszeit, Urnenreihengrabstätten mit 20 Jahren und verschiedene Urnengemeinschaftsanlagen, darunter Baumgräber, Partnergräber mit Grabpflege und eine naturnahe Anlage. Mehr zur Baumbestattung in Halberstadt.
Ist in Halberstadt eine persönliche Abschiednahme möglich?
Ja, wir gestalten die Abschiednahme nach Ihren Wünschen. Zusätzlich bieten wir eine optionale Abschiedsfeier für 650 € an, mit Begleitung einer etwa 30-minütigen Feier, gerahmtem A3-Foto und Musik.
Welche Fristen gelten in Sachsen-Anhalt für eine Bestattung?
Seit dem 1. Mai 2026 ist vor jeder Bestattung eine zweite Leichenschau vorgeschrieben, die frühere Wartezeit von 48 Stunden ist entfallen. Die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach dem Tod erfolgen, die Urne ist innerhalb von sechs Monaten beizusetzen.