Häufige Fragen zur Bestattung in Höhr-Grenzhausen
Was kostet eine Feuerbestattung oder anonyme Beisetzung in Höhr-Grenzhausen?
Das Paket FEUER bieten wir für 2.350 € an, das Paket ANONYM für 1.900 €. Eine persönliche Abschiedsfeier mit etwa 30 Minuten Dauer kann optional für 650 € hinzugebucht werden.
Welche Friedhöfe in Höhr-Grenzhausen eignen sich für eine Urnenbeisetzung?
Am Südfriedhof Höhr-Grenzhausen sind unter anderem Urnenreihengräber, Urnenrasengräber und Baumgräber möglich. Auch der Westfriedhof Höhr-Grenzhausen bietet verschiedene Urnengrabfelder, während auf dem Friedhof Hilgert Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten zur Verfügung stehen.
Welche weiteren Friedhöfe gibt es in Höhr-Grenzhausen?
Der Städtische Friedhof Höhr-Grenzhausen, der Friedhof Grenzhausen und der Friedhof Kammerforst bieten verschiedene Möglichkeiten für Bestattungen. Ruhezeiten liegen je nach Friedhof, Lage und Bodenbeschaffenheit in der Regel bei 25, 30 oder 40 Jahren, Wahlgrabstätten werden abhängig von den jeweiligen Vorschriften für 30, 35 oder 45 Jahre vergeben.
Kann in Höhr-Grenzhausen eine persönliche Abschiedsfeier organisiert werden?
Ja, Memovida organisiert auf Wunsch eine etwa 30-minütige Abschiedsfeier mit persönlicher Begleitung, gerahmtem A3-Bild, schlichter Dekoration, Musikvorbereitung und Terminkoordination mit dem gewünschten Feierort. Individuelle Wünsche zu Blumenschmuck oder Ritualen besprechen wir transparent mit Ihnen.
Welche Unterstützung gibt es bei Trauer in Höhr-Grenzhausen?
Seelsorgliche Begleitung bieten die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Westerwald-Süd, Kirchstr. 7, und die Pfarrei St. Peter und Paul im Kannenbäckerland, Töpferstraße 17. Regional unterstützt der Hospizverein Westerwald e.V. in Montabaur unter anderem mit dem Trauercafé „Miteinander, Füreinander“.
Welche Fristen gelten nach einem Todesfall in Höhr-Grenzhausen?
Nach dem Bestattungsrecht von Rheinland-Pfalz muss die Überführung in eine Leichenhalle oder einen geeigneten Kühlraum spätestens innerhalb von 36 Stunden erfolgen, eine Einäscherung ist frühestens nach 48 Stunden möglich. Die Bestattung muss grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen erfolgen, die Urne innerhalb von sechs Monaten beigesetzt oder die Asche ausgebracht werden.