Häufige Fragen zur Bestattung in Königsbrunn
Was kostet eine Feuerbestattung in Königsbrunn?
Unser Paket FEUER für eine Feuerbestattung in Königsbrunn kostet 2.900 €. Die Urne kann anschließend beispielsweise in einem Urnengrab, Rasengrab, Kolumbarium oder Baumgrab beigesetzt werden.
Was kostet eine anonyme Bestattung in Königsbrunn?
Unser Paket ANONYM für eine anonyme Bestattung in Königsbrunn kostet 2.450 €. Diese Form der Feuerbestattung ist meist besonders kostengünstig, da kein individuelles Grab vorgesehen ist und der Pflegeaufwand entfällt.
Welche Friedhöfe in Königsbrunn bieten Möglichkeiten für Urnen- oder anonyme Beisetzungen?
Der Städtische Friedhof an der Wertachstraße bietet unter anderem Urnenerdgräber, pflegefreie Urnengräber, Urnennischen, Urnenstelen, Baumgräber und Wiesengräber. Weitere Möglichkeiten gibt es auf dem Evangelischen Friedhof an der Bgm.-Wohlfarth-Straße 94, 86343 Königsbrunn, sowie auf dem Friedhof St. Ulrich an der Raiffeisenstraße 6, 86343 Königsbrunn.
Welche zusätzlichen Leistungen bieten Sie für eine Abschiedsfeier in Königsbrunn an?
Eine individuelle Abschiedsfeier kann in Königsbrunn optional für 650 € hinzugebucht werden. Enthalten sind unter anderem die Organisation und persönliche Begleitung, eine Feierdauer von etwa 30 Minuten, ein gedrucktes und gerahmtes Bild in A3, Musik, schlichte Dekoration sowie die Terminkoordination mit dem gewünschten Feierort.
Wo finden Trauernde in Königsbrunn Unterstützung?
Seelsorgliche Begleitung bieten die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Königsbrunn, Pfarramt St. Johannes, und die Kath. Pfarrgemeinde Königsbrunn. Trauerbegleitung bietet außerdem Christrose, der Ökumenische Hospizverein Königsbrunn e.V., mit einem Trauertelefon und einem offenen Trauercafé im Generationenpark, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 40.
Welche Fristen gelten für eine Bestattung in Königsbrunn?
Eine Bestattung kann nach der Leichenschau und Ausstellung der Todesbescheinigung grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Die Beisetzung der Urne muss spätestens drei Monate nach der Einäscherung erfolgen, wobei die zuständige Gemeinde Ausnahmen genehmigen kann.