Häufige Fragen zur Beerdigung in Oschersleben (Bode)
Was kostet eine Beerdigung in Oschersleben (Bode)?
Das Paket FEUER von Memovida kostet in Oschersleben (Bode) 2.350 €, das Paket ANONYM 1.900 €, jeweils als transparentes Komplettpaket. Die Friedhofsgebühren der Stadt kommen hinzu. Mehr zur Feuerbestattung in Oschersleben (Bode).
Kann ich die Bestattung in Raten bezahlen?
Ja, auf Wunsch zahlen Sie in Raten über bis zu 36 Monate. Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.
Wann finden Beerdigungen auf den städtischen Friedhöfen in Oschersleben statt?
Laut Friedhofssatzung finden Beisetzungen regelmäßig montags bis samstags um 8, 11 und 14 Uhr statt, Feiertage ausgenommen. Den genauen Termin stimmen wir für Sie mit der Friedhofsverwaltung ab.
Welches Standesamt ist bei einem Sterbefall in Oschersleben (Bode) zuständig?
Zuständig ist das Standesamt der Stadtverwaltung Oschersleben (Bode), Markt 1. Die Anzeige des Sterbefalls und alle Anträge übernehmen wir für Sie.
Welche Urnengräber gibt es auf dem Friedhof Oschersleben?
Es gibt Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten, eine Gemeinschaftsanlage für Urnenwahlgrabstätten, Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namenskennzeichnung und anonyme Urnenreihengrabstätten. Mehr zur anonymen Bestattung in Oschersleben (Bode).
Wo kann in Oschersleben eine Trauerfeier stattfinden?
Auf dem städtischen Friedhof steht eine Friedhofskapelle für Trauerfeiern zur Verfügung, alternativ ist eine Feier am Grab möglich. Auf Wunsch organisieren wir eine Trauerrednerin oder einen Trauerredner und bieten eine optionale Abschiedsfeier für 650 € an.
Ist auch eine Baum- oder Seebestattung möglich?
Ja, wir organisieren für Familien aus Oschersleben (Bode) auch Baum- und Seebestattungen. Mehr zur Baumbestattung und zur Seebestattung in Oschersleben (Bode).
Welche Fristen gelten in Sachsen-Anhalt für eine Bestattung?
Seit dem 1. Mai 2026 ist vor jeder Bestattung eine zweite Leichenschau vorgeschrieben, die frühere Wartezeit von 48 Stunden ist entfallen. Die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach dem Tod erfolgen, die Urne ist innerhalb von sechs Monaten beizusetzen.