Häufige Fragen zur Bestattung in Osterburg (Altmark)
Was kostet eine Bestattung in Osterburg (Altmark)?
Das Paket FEUER von Memovida kostet in Osterburg (Altmark) 2.350 €, das Paket ANONYM 1.900 €, jeweils als transparentes Komplettpaket. Friedhofsgebühren kommen hinzu. Mehr zur Feuerbestattung in Osterburg (Altmark).
Kann ich die Bestattung in Raten bezahlen?
Ja, auf Wunsch zahlen Sie in Raten über bis zu 36 Monate. Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.
Was ist nach einem Todesfall in Osterburg zuerst zu tun?
Zunächst stellt eine Ärztin oder ein Arzt die Todesbescheinigung aus. Danach können Sie uns rund um die Uhr anrufen; wir übernehmen die Überführung, die Anzeige beim Standesamt der Hansestadt Osterburg und alle weiteren Formalitäten.
Ist eine Baumbestattung in der Nähe von Osterburg möglich?
Ja, im RuheForst Krumke-Altmark, knapp drei Kilometer nordwestlich von Osterburg, werden Urnen an den Wurzeln von Bäumen beigesetzt. Mehr zur Baumbestattung in Osterburg (Altmark).
Welche Urnengräber bieten die städtischen Friedhöfe Krumke und Meseberg?
Beide Friedhöfe bieten Urnenwahlgrabstätten und eine Urnengemeinschaftsgrabanlage; in Meseberg gibt es zusätzlich Rasen-Urnenreihengrabstätten mit Namensstein. Die Ruhezeit für Urnen beträgt jeweils 20 Jahre. Mehr zur anonymen Bestattung in Osterburg (Altmark).
Ist in Osterburg eine persönliche Trauerfeier möglich?
Ja, Trauerfeiern sind zum Beispiel in den Trauerhallen der Friedhöfe Krumke und Meseberg möglich. Auf Wunsch organisieren wir eine Trauerrednerin oder einen Trauerredner und bieten eine optionale Abschiedsfeier für 650 € an.
Wo finden Trauernde in Osterburg Unterstützung?
Ansprechpartner sind der Evangelische Pfarrbereich Osterburg und die katholische Kirche St. Josef. Das Trauernetzwerk Altmark lädt regelmäßig zum Trauercafé in Stendal ein.
Welche Fristen gelten in Sachsen-Anhalt für eine Bestattung?
Seit dem 1. Mai 2026 ist vor jeder Bestattung eine zweite Leichenschau vorgeschrieben, die frühere Wartezeit von 48 Stunden ist entfallen. Die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach dem Tod erfolgen, die Urne ist innerhalb von sechs Monaten beizusetzen.