Häufige Fragen zur Bestattung in Pfarrkirchen
Was kostet eine Feuerbestattung oder anonyme Beisetzung in Pfarrkirchen?
Bei Memovida kostet das Paket FEUER 2.900 € und das Paket ANONYM 2.450 €. Friedhofsgebühren und individuelle Wünsche werden transparent berücksichtigt.
Welche Möglichkeiten bietet eine Feuerbestattung in Pfarrkirchen?
Nach der Einäscherung kann die Beisetzung beispielsweise in einem Urnengrab, Rasengrab, Kolumbarium, Gemeinschaftsgrab oder unter einem Baum erfolgen. Eine anonyme Beisetzung ist meist die kostengünstigste Form, da kein individuelles Grab ausgewählt wird und der Pflegeaufwand entfällt.
Auf welchen Friedhöfen in Pfarrkirchen und Umgebung sind Urnenbeisetzungen möglich?
Der Friedhof Gartlberg, alter Teil mit Erweiterung, bietet Urnengräber und eine anonyme Urnengruft. Auf dem Friedhof Gartlberg, neuer Teil, gibt es Urnengräber, Urnennischen, Rasengräber und Baumgräber, während der Städtische Friedhof Eggenfelden zusätzlich ein anonymes Urnenfeld anbietet.
Kann Memovida eine persönliche Abschiedsfeier in Pfarrkirchen organisieren?
Ja, Memovida bietet eine rund 30-minütige persönliche Abschiedsfeier als optionalen Zusatzservice zum Festpreis von 650 € an. Enthalten sind unter anderem die einfühlsame Organisation, ein A3-Porträtfoto im Leihrahmen, Blütenblätter, individuelle Musik mit Musikanlage und die Terminkoordination.
Wo finden Angehörige in Pfarrkirchen Unterstützung in der Trauer?
Seelsorgliche Begleitung bieten der Pfarrverband Pfarrkirchen und die Evangelische Kirchengemeinde Pfarrkirchen. Regional unterstützt der Hospizverein Rottal-Inn e. V. mit einem Trauercafé im Asamkloster in Eggenfelden, Einzelgesprächen und einer Kindertrauergruppe, außerdem stehen SAPV am Inn und das Rottal-Inn Hospiz in Pfarrkirchen für weitere Begleitung zur Verfügung.
Welche Fristen gelten für Bestattungen in Pfarrkirchen?
Eine Bestattung kann in der Regel frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen, nachdem die Leichenschau durchgeführt und die Todesbescheinigung ausgestellt wurde. Die Urne muss spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, wobei die zuständige Gemeinde Ausnahmen genehmigen kann.