Häufige Fragen zur Bestattung in Reinfeld (Holstein)
Was kostet eine Feuerbestattung oder anonyme Bestattung in Reinfeld (Holstein)?
Bei Memovida kostet das Paket FEUER 2.350 € und das Paket ANONYM 1.900 €. Friedhofsgebühren kommen hinzu; auf Wunsch zahlen Sie in Raten über bis zu 36 Monate. Alle Details auf unserer Preisseite.
Welche Friedhöfe gibt es in Reinfeld?
In Reinfeld gibt es den Neuen Friedhof am Kalkgraben 3 und den Alten Friedhof an der Matthias-Claudius-Kirche. Beide sind kirchliche Friedhöfe und werden von der Friedhofsverwaltung in Bad Oldesloe betreut.
Welche pflegefreien Grabarten bietet der Neue Friedhof Reinfeld?
Der Neue Friedhof bietet Rasengräber, ein Staudengrab als Urnengemeinschaftsanlage, Baumgräber im Obsthain und das Regenbogenfeld, die jeweils vom Friedhof gepflegt werden. Daneben gibt es klassische Wahlgräber.
Wie viele Tage nach dem Tod findet eine Beerdigung statt?
In Schleswig-Holstein ist eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod zulässig und soll innerhalb von neun Tagen erfolgen. Nach einer Einäscherung muss die Urne innerhalb von drei Monaten beigesetzt werden; um alle Fristen kümmern wir uns.
Welches Standesamt ist bei einem Sterbefall in Reinfeld zuständig?
Zuständig ist das Standesamt Reinfeld-Nordstormarn in der Stadtverwaltung, Paul-von-Schoenaich-Straße 7. Die Anzeige des Sterbefalls und die Beantragung der Sterbeurkunden übernehmen wir für Sie.
Wo ist eine Baumbestattung rund um Reinfeld (Holstein) möglich?
Baumgräber gibt es im Obsthain des Neuen Friedhofs Reinfeld und auf dem Friedhof Hamberge. Bestattungswälder in der Region sind unter anderem der Begräbniswald Waldfrieden in Jersbek, der RuheForst Fredeburg, der FriedWald Kisdorf und der RuheForst Segeberger Heide in Hartenholm.
Ist eine Seebestattung von Reinfeld aus möglich?
Ja, nach der Feuerbestattung kann die Urne zum Beispiel in der Ostsee vor Travemünde beigesetzt werden. Mehr dazu auf unserer Seite zur Seebestattung vor Travemünde.
Kann ich meine Bestattungsvorsorge über ein Treuhandkonto absichern?
Ja, die Kosten können auf ein zweckgebundenes Treuhandkonto eingezahlt werden, das vor dem Zugriff Dritter geschützt ist; alternativ ist eine Sterbegeldversicherung möglich. Mehr zur Bestattungsvorsorge.