Wir organisieren Ihre Bestattungen auf dem Friedhof Gemeinde Schönefeld. Transparente Preise. Unverbindliche Beratung. Immer erreichbar.
Der Friedhof der Gemeinde Schönefeld befindet sich in der Kirchstraße im Ortsteil Schönefeld.
Die Verwaltung und Aufsicht obliegen der Gemeinde Schönefeld.
Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührensatzung regeln die Einzelheiten.
Die Ruhezeiten betragen 20 Jahre für Erdbestattungen und 15 Jahre für Urnenbeisetzungen.
Die Gemeinde investiert in die Sanierung und Umgestaltung des Friedhofs, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Die Anmeldung einer Bestattung erfolgt bei der Gemeindeverwaltung unter Vorlage der Sterbeurkunde.
Friedhof Gemeinde Schönefeld
12529
Schönefeld
Wichtiger Hinweis: Für Informationen zu Öffnungszeiten, Grabstellen oder der Friedhofsordnung wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung oder besuchen Sie die Website des jeweiligen Friedhofs. Bei der Bestattung selbst unterstützen wir Sie gerne.
Wir gestalten die Bestattung und den gesamten Ablauf nach Ihren Wünschen. Egal ob Feuerbestattung, Erdbestattung, Baumbestattung oder Seebestattung, wir hören Ihnen zu und unterstützen Sie bei jedem Schritt.
Wir arbeiten bei Memovida mit jeweils einem Paket für die Feuerbestattung und Erdbestattung. In unseren Paketen ist alles enthalten was Sie benötigen und Sie müssen sich über zusätzliche Kosten keine Sorgen machen.

Im Ernstfall sind wir 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Unser Team für Abholungen ist ebenfalls rund um die Uhr und in ganz Deutschland verfügbar.
Informationen zum Ablauf und was zu tun ist bei einem akuten Sterbefall finden Sie hier.
Die Gebühren für eine Grabstätte auf dem Friedhof Gemeinde Schönefeld setzen sich aus den Kosten für das Nutzungsrecht sowie den Beisetzungsgebühren zusammen. Je nach Grabart und gewünschten Leistungen können zusätzliche Ausgaben entstehen, etwa für die Nutzung der Kapelle oder spätere Grabpflegearbeiten.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der angebotenen Grabarten und der jeweiligen Friedhofsgebühren:
Zu den genannten Friedhofsgebühren kommen unsere Bestattungskosten als Bestattungsunternehmen hinzu, die bei 1.900 Euro beginnen. Daraus ergibt sich der Gesamtbetrag für eine Bestattung.
Hinweis: Die aufgeführten Beträge basieren auf unserer aktuellen Recherche. Abweichungen sind möglich. Für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenn Sie eine Bestattung auf dem Friedhof Gemeinde Schönefeld planen, steht Ihnen das Team von Memovida einfühlsam zur Verfügung. Wir sind 24 Stunden am Tag per Telefon, E-Mail oder über unser Online-Formular erreichbar.
Unser Team kümmert sich um die Abholung und den Transport des Verstorbenen vom Krankenhaus, Pflegeheim oder vom Wohnort. Dabei wird mit größter Würde und Sorgfalt vorgegangen.
Wir übernehmen die notwendigen Formalitäten und Behördengänge, damit Sie sich in dieser schweren Zeit nicht um bürokratische Angelegenheiten kümmern müssen.
Je nach gewählter Bestattungsart sorgen wir entweder für die Versorgung und Aufbewahrung des Verstorbenen bis zur Beisetzung oder überführen ihn in ein Krematorium für die Feuerbestattung.
In enger Absprache mit den Mitarbeitern des Friedhofs Gemeinde Schönefeld koordinieren wir alle Schritte der Bestattung. Von der Terminfestlegung bis zur Bereitstellung eines Grabplatzes übernehmen wir die gesamte Organisation.
Ob eine stille Beisetzung, eine feierliche Trauerfeier oder eine naturnahe Urnenbeisetzung – wir gestalten die Abschiednahme ganz nach Ihren Vorstellungen. Der Friedhof Gemeinde Schönefeld bietet eine ruhige und naturverbundene Atmosphäre für einen würdevollen Abschied.
Sie können sich hier ein kostenfreies Angebot erstellen oder einfach anrufen. In jedem Fall beraten wir Sie unverbindlich, besprechen alle Fragen die Sie haben und wie Sie sich den Ablauf Ihrer Bestattung wünschen.
Der Friedhof der Gemeinde Schönefeld befindet sich in der Kirchstraße im Ortsteil Schönefeld.
Die Verwaltung und Aufsicht des Friedhofs obliegen der Gemeinde Schönefeld.
Die Ruhezeiten betragen 20 Jahre für Erdbestattungen und 15 Jahre für Urnenbeisetzungen.
Die Anmeldung einer Bestattung erfolgt bei der Gemeindeverwaltung unter Vorlage der Sterbeurkunde.