Wir übernehmen die Organisation Ihrer Bestattung am Friedhof Partenkirchen, mit klaren Kosten und einer unverbindlichen Beratung. Sie erreichen uns jederzeit, damit alles reibungslos abläuft.

Der Friedhof Partenkirchen befindet sich an der Münchner Straße 65 in 82467 Garmisch-Partenkirchen. Träger und für die Verwaltung zuständig ist der Markt Garmisch-Partenkirchen. Die gemeindliche Ruhestätte dient der Bestattung und dem würdevollen Andenken an Verstorbene.
Seinen historischen Charakter prägt insbesondere die denkmalgeschützte Friedhofskapelle mit ihrer markanten Zwiebelkuppel. Sie wurde 1913 von Hermann Lang gestaltet und bildet gemeinsam mit der angeschlossenen Wärterwohnung und den Gruftarkaden ein architektonisches Ensemble. Diese besondere Gestaltung verleiht dem Ort einen traditionsverbundenen Rahmen für Abschied und Erinnerung.
Für Erdbestattungen stehen Wahlgrabstätten als Einzel- oder Familiengräber zur Verfügung. Zu den vorgesehenen Grabformen für Feuerbestattungen zählen Urnenwahlgräber und Urnennischen in Urnenmauern. Darüber hinaus sieht die gemeindliche Friedhofssatzung Urnenbaumgräber und anonyme Urnengrabfelder vor. Welche Grabstätte auf dem Partenkirchener Friedhof im konkreten Fall verfügbar ist, sollte vor der Entscheidung mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden. Grundsätzlich ist auch eine Urnenbeisetzung in einem bestehenden Wahlgrab möglich.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Friedhof über die Haltestelle Friedhof Partenkirchen erreichbar, die von den Ortsbuslinien 324 und 325 bedient wird. Bei einer Anreise mit dem Auto empfiehlt es sich, die Parkmöglichkeiten und den Weg zum vorgesehenen Eingang vorab zu klären. Angehörige, die einen Rollstuhl oder Rollator nutzen, sollten ebenfalls frühzeitig abstimmen, welcher Zugang und welche Wege zur jeweiligen Grabstätte geeignet sind.
Der Friedhof Partenkirchen ist an allen Wochentagen rund um die Uhr geöffnet: montags, dienstags, mittwochs, donnerstags, freitags, samstags und sonntags jeweils 24 Stunden. Memovida unterstützt Sie dabei, die Grabwahl und die organisatorischen Schritte für eine Bestattung auf dem Partenkirchener Friedhof in Ruhe abzustimmen.
Friedhof Partenkirchen
Münchner Str. 65
82467
Garmisch-Partenkirchen
Wichtiger Hinweis: Für Informationen zu Öffnungszeiten, Grabstellen oder der Friedhofsordnung wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung oder besuchen Sie die Website des jeweiligen Friedhofs. Bei der Bestattung selbst unterstützen wir Sie gerne.
Wir gestalten die Bestattung und den gesamten Ablauf nach Ihren Wünschen. Egal ob Feuerbestattung, Erdbestattung, Baumbestattung oder Seebestattung, wir hören Ihnen zu und unterstützen Sie bei jedem Schritt.
Wir arbeiten bei Memovida mit jeweils einem Paket für die Feuerbestattung und Erdbestattung. In unseren Paketen ist alles enthalten was Sie benötigen und Sie müssen sich über zusätzliche Kosten keine Sorgen machen.
Nicht sicher, welches Paket passt? Rufen Sie uns an — wir beraten Sie unverbindlich.

Im Ernstfall sind wir 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Unser Team für Abholungen ist ebenfalls rund um die Uhr und in ganz Deutschland verfügbar.
Informationen zum Ablauf und was zu tun ist bei einem akuten Sterbefall finden Sie hier.
Eine Bestattung auf dem Friedhof Partenkirchen in Garmisch-Partenkirchen verursacht Friedhofskosten in zwei Teilen: das Nutzungsrecht an der Grabstätte und die Gebühren für die Beisetzung. Die Beträge unterscheiden sich je nach Grab- und Bestattungsform. Hier sehen Sie typische reine Friedhofsgebühren (Grab + Beisetzung) laut aktuellem Gebührenverzeichnis.
Die genannten Beträge betreffen ausschließlich den Friedhof. Hinzu kommen die Leistungen des Bestatters: Bei uns kostet eine anonyme Bestattung 2.450 Euro (z. B. Überführung, Organisation, Behördengänge und Begleitung der Familie). Die Gesamtkosten bestehen somit aus den Friedhofsgebühren und den gewählten Bestatterleistungen.
Hinweis: Die Beträge dienen der Orientierung und können je nach Grabwahl, Ruhezeit, Verlängerung und den Umständen im Einzelfall abweichen. Für eine unverbindliche Auskunft sind wir jederzeit für Sie da.
Nach dem Todesfall besprechen wir gemeinsam, welche Wünsche der verstorbenen Person und der Familie berücksichtigt werden sollen. Dabei klären wir die gewünschte Bestattungsart, den zeitlichen Rahmen sowie den Ablauf auf dem Friedhof Partenkirchen. Mit der Beauftragung durch die Angehörigen erhalten wir die notwendige Grundlage, um die weiteren Aufgaben zuverlässig zu koordinieren.
Die verstorbene Person wird von ihrem Aufenthaltsort abgeholt und in unsere Obhut überführt. Ob sich dieser in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder im häuslichen Umfeld befindet, stimmen wir den Termin sorgfältig mit den zuständigen Stellen ab. Anschließend erfolgt die Versorgung und Aufbewahrung bis zur Beisetzung.
Parallel zur Überführung werden die erforderlichen Behördengänge eingeleitet. Für Sterbefälle im Zuständigkeitsbereich von Garmisch-Partenkirchen ist das Standesamt Garmisch-Partenkirchen beim Markt Garmisch-Partenkirchen zuständig. Es befindet sich im Rathaus, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen. Wir übernehmen die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt und beantragen die benötigten Sterbeurkunden. Die allgemeinen Öffnungszeiten des Marktes sind montags bis mittwochs sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 08:00 bis 13:00 Uhr sowie von 14:00 bis 17:00 Uhr. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt unter anderem von den persönlichen und familiären Verhältnissen ab; wir stimmen die Unterlagen mit dem Standesamt ab und erläutern Ihnen die einzelnen Schritte verständlich.
Ist die behördliche Freigabe erfolgt, richten sich die nächsten Maßnahmen nach Ihrer Wahl. Bei einer Erdbestattung wird der Sarg für die Trauerfeier und den späteren Gang zur Grabstätte vorbereitet. Soll eine Einäscherung stattfinden, veranlassen wir die Überführung in ein Krematorium und kümmern uns danach um die Übernahme der Urne. Memovida behält dabei Termine, Dokumente und Absprachen im Blick.
Die Grabstelle, der Beisetzungstermin und mögliche Elemente der Abschiedsfeier werden mit der Verwaltung des Friedhofs in Partenkirchen abgestimmt. Auf Wunsch beziehen wir Geistliche, Trauerredner oder musikalische Begleitung in die Planung ein. So entsteht ein Ablauf, der den örtlichen Gegebenheiten und den Vorstellungen Ihrer Familie entspricht.
Am vereinbarten Tag wird der Sarg oder die Urne zur Grabstätte gebracht und dort beigesetzt. Während der Trauerfeier stehen wir Ihnen organisatorisch zur Seite und achten darauf, dass die einzelnen Schritte ruhig ineinandergreifen. Nach der Bestattung unterstützen wir Sie außerdem bei notwendigen Abmeldungen, etwa bei Krankenkasse und Rentenversicherung, sowie bei weiteren Fragen der Nachsorge.
Sie können sich hier ein kostenfreies Angebot erstellen oder einfach anrufen. In jedem Fall beraten wir Sie unverbindlich, besprechen alle Fragen die Sie haben und wie Sie sich den Ablauf Ihrer Bestattung wünschen.
Auf dem Friedhof Partenkirchen finden sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen statt. Für Erdbestattungen stehen Wahlgrabstätten als Einzel- oder Familiengräber zur Verfügung. Bei Feuerbestattungen gibt es Urnenwahlgräber, Urnennischen in Urnenmauern, außerdem Urnenbaumgräber und anonyme Urnengrabfelder. Welche Grabstelle im konkreten Fall verfügbar ist, wird vor der Entscheidung mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt.
Die Kosten einer Bestattung auf dem Friedhof Partenkirchen setzen sich aus den Friedhofsgebühren (Nutzungsrecht an der Grabstätte plus Gebühren für die Beisetzung) und den Bestatterleistungen zusammen. Als Orientierung liegen die reinen Friedhofsgebühren für verschiedene Grabformen z. B. bei ca. 2.044 € (Einzelgrab, Erdwahl), ca. 2.584 € (Doppelgrab), ca. 1.547 € (Urnengrab) oder ca. 1.365 € (Urnennische) – hinzu kommen die Leistungen des Bestatters.
Bei uns beträgt der Preis für eine anonyme Bestattung 2.450 € (u. a. Überführung, Organisation, Behördengänge und Begleitung der Familie). Die Gesamtkosten ergeben sich im Zusammenspiel mit den jeweils anfallenden Friedhofsgebühren.
Der Friedhof Partenkirchen befindet sich an der Münchner Straße 65, 82467 Garmisch-Partenkirchen. Träger und für die Verwaltung zuständig ist der Markt Garmisch-Partenkirchen. Die gemeindliche Ruhestätte dient der Bestattung und einem würdevollen Andenken an Verstorbene.
Wir übernehmen die Organisation und stimmen Grabstelle, Beisetzungstermin und – soweit gewünscht – Elemente der Abschiedsfeier mit der Friedhofsverwaltung ab. Dabei helfen wir Ihnen auch beim frühen Klären geeigneter Wege und Zugänge, z. B. wenn Rollstuhl oder Rollator genutzt wird. Für eine unverbindliche Beratung erreichen Sie uns jederzeit.
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