Friedhofsgebühren
Bayern
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Garching a.d.Alz, Landkreis Altötting
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Bestattungskosten Oberbayern: Garching erhöht Gebühren

In Garching an der Alz gelten ab 1. Januar 2027 neue Friedhofsgebühren. Mehrere Grabnutzungsgebühren steigen deutlich, während einzelne alternative Bestattungsformen unverändert bleiben. Für Familien in Oberbayern lohnt ein genauer Blick auf die künftig geltenden Kosten.

Veröffentlicht am
August 12, 2026
Lesezeit: 4 Min.

Neue Friedhofsgebühren in Garching ab 2027

Für die Bestattungskosten in Oberbayern ist eine neue Regelung in Garching an der Alz wichtig: Die Gemeinde hat eine überarbeitete Friedhofsgebührensatzung veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Satzung ist auf den 28. Juli 2026 datiert und wurde von der Gemeinde am 7. August 2026 bekannt gemacht.

Die Änderungen betreffen vor allem die jährlichen Gebühren für die Nutzung verschiedener Grabstätten. Nicht alle Grabarten werden teurer: Bei mehreren alternativen Bestattungsformen bleiben die bisherigen Jahresgebühren unverändert.

Die wichtigsten Grabgebühren im Überblick

Die Gebühren werden pro Grabstätte und Jahr berechnet. Nach der neuen Satzung gelten ab 2027 folgende Beträge:

  • Einzelgrabstätte: 78 Euro pro Jahr
  • Familiengrabstätte: 105 Euro pro Jahr
  • Gruft: 245 Euro pro Jahr
  • Urnengrabstätte: 67 Euro pro Jahr
  • Anonyme Urnengrabstätte: 67 Euro pro Jahr
  • Anonyme Grabstätte für Erdbestattungen: 78 Euro pro Jahr

Zum Vergleich: In der zuvor geltenden Gebührenregelung waren für Einzelgrabstätten 55 Euro, für Familiengrabstätten 74 Euro, für Grüfte 188 Euro und für Urnengrabstätten 46 Euro pro Jahr vorgesehen. Die neue Satzung führt damit je nach Grabart zu unterschiedlichen Erhöhungen.

Unverändert bleiben die Gebühren für mehrere alternative Bestattungsformen. Für eine Urnengrabstätte bei einer Baumbestattung beziehungsweise an einem Gemeinschaftsbaum sind weiterhin 137 Euro pro Jahr vorgesehen. Für eine Urnengrabstätte am Rosengarten gelten weiterhin 196 Euro, für eine Urnengrabstätte im Garten 188 Euro pro Jahr. Bei Partnerurnengrabstätten richtet sich die Gebühr nach dem jeweiligen Bestattungsbereich.

Bestattungskosten Oberbayern: Was die Gebühren abdecken

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Grabnutzungsgebühren. Damit werden unter anderem die Bereitstellung der Grabstätte, die Pflege gemeinschaftlicher Friedhofsanlagen, Wege, Grünflächen, Wasserversorgung und Abfallentsorgung abgedeckt. Bei alternativen Bestattungsformen umfasst die Gebühr zusätzlich die Pflege und Gestaltung des gemeinschaftlichen Bereichs sowie die Anbringung von Namenstafeln am vorgesehenen Tafelhalter.

Die Gebühren werden nicht jedes Jahr einzeln abgerechnet. Die Satzung sieht vor, dass sie bei der erstmaligen Vergabe einer Grabstätte für die gesamte Nutzungsdauer im Voraus erhoben werden. Auch bei einer Verlängerung des Nutzungsrechts ist der entsprechende Betrag für den Verlängerungszeitraum vorab zu entrichten. Verlängerungen sind grundsätzlich jeweils für fünf Jahre möglich. Für anonyme Grabstätten ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts nicht vorgesehen.

Für Familien bedeutet das: Eine höhere Jahresgebühr wirkt sich auf den Gesamtbetrag aus, der für die gesamte Ruhe- oder Nutzungszeit anfällt. Wie hoch die tatsächliche Zahlung ist, hängt deshalb nicht nur von der Grabart, sondern auch von der Dauer des Nutzungsrechts und der jeweiligen Friedhofsregelung ab.

Bestattungsleistungen werden separat berechnet

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Grabnutzungsgebühren und weiteren Kosten einer Bestattung. In Garching werden nach der neuen Satzung keine kommunalen Bestattungsgebühren erhoben. Bestattungsleistungen werden seit dem 1. Januar 2025 direkt zwischen dem beauftragten Bestattungsunternehmen und den Angehörigen abgerechnet. Dazu können beispielsweise Leistungen rund um die Organisation, die Vorbereitung und die Durchführung der Beisetzung gehören.

Auch die Nutzung des Leichenhauses ist nicht Bestandteil der kommunalen Grabnutzungsgebühr. Sie wird laut Satzung unmittelbar durch die Kirchenstiftung mit den Angehörigen abgerechnet. Dadurch können auf einem Gebührenbescheid der Gemeinde und auf der Rechnung des Bestattungsunternehmens unterschiedliche Kostenpositionen erscheinen.

Was Angehörige und Vorsorgende jetzt prüfen sollten

Wer in Garching bereits ein Grabnutzungsrecht besitzt, sollte prüfen, wann dieses endet und ob eine Verlängerung erforderlich wird. Für eine neue Beisetzung ab 2027 ist die dann geltende Gebührensatzung maßgeblich. Bei bestehenden Grabstätten kann außerdem entscheidend sein, ob es um eine laufende Nutzungsdauer, eine Verlängerung oder eine neue Vergabe geht.

Für eine transparente Planung empfiehlt es sich, die Kosten in drei Bereiche zu gliedern:

  • 1. Gebühren der Gemeinde für die Grabnutzung und Verwaltung
  • 2. Leistungen des Bestattungsunternehmens
  • 3. Weitere Ausgaben, etwa für Trauerfeier, Blumen, Musik, Grabmal oder Grabpflege

Wenn Sie die voraussichtlichen Bestattungskosten in Garching, im Landkreis Altötting oder in einer anderen Gemeinde Oberbayerns einordnen möchten, können Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten lassen. So lassen sich die einzelnen Kostenpositionen in Ruhe besprechen, auch im Rahmen einer persönlichen Vorsorge.

Quellen

Fragen & Antworten

Ab wann gelten die neuen Friedhofsgebühren in Garching?

Welche Grabgebühren steigen in Garching?

Bleiben Gebühren für alternative Bestattungsformen unverändert?

Werden die Gebühren jährlich bezahlt?

Sind die Kosten des Bestatters in den Friedhofsgebühren enthalten?

Was sollten Angehörige bei einer Bestattung in Garching beachten?