Die Friedhofsgebühren in Pleystein und im städtischen Friedhofsteil Miesbrunn werden neu kalkuliert. Für den Zeitraum 2026 bis 2029 kostet ein Einzelgrab für Erwachsene rund 275 statt bisher 169,36 Euro; neu sind unter anderem Urnenrohrbestattung und anonymes Erdgrab.

Der Stadtrat von Pleystein hat am 8. September 2026 einstimmig eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Sie betrifft den Friedhof in Pleystein sowie den städtischen Teil des Friedhofs in Miesbrunn. Die Gebühren wurden neu kalkuliert, nachdem der bisher zugrunde liegende Berechnungszeitraum am 31. Dezember 2025 ausgelaufen war. Die neue Kalkulation ist für die Jahre 2026 bis 2029 vorgesehen.
Für Angehörige ist vor allem die Erhöhung beim Erwachsenen-Einzelgrab relevant: Die Gebühr steigt von bisher 169,36 Euro auf künftig rund 275 Euro. In der detaillierten Gebührenübersicht wird der entsprechende Erdgrab-Wert mit 275,72 Euro ausgewiesen. Alle genannten Grabgebühren beziehen sich auf einen Nutzungszeitraum von 15 Jahren.
Die veröffentlichte Übersicht nennt unter anderem folgende Beträge:
Die Urnenrohrbestattung soll auf einer freien Fläche vor der Leichenhalle möglich sein. Mit dem anonymen Erdgrab kommt außerdem eine weitere Bestattungsform hinzu, bei der die Angehörigen vorab genau klären sollten, welche Möglichkeiten des Gedenkens und der späteren Orientierung am Grab bestehen.
Die kleine Differenz zwischen 275 Euro und 275,72 Euro lässt sich als Rundung beziehungsweise als Unterschied zwischen journalistischer Darstellung und tabellarischem Gebührenwert einordnen. Für die konkrete Abrechnung ist daher der Gebührenbescheid der Stadt maßgeblich.
Bürgermeister Werner Rieß erklärte im Zusammenhang mit der Neukalkulation, dass der Friedhof trotz der höheren Gebühren defizitär bleibt. Eine vollständige Deckung der Kosten werde mit der neuen Satzung also weiterhin nicht erreicht. Nach Angaben aus der Stadtratssitzung wird außerdem nicht mehr allein die flächenmäßige Größe eines Grabes als Grundlage herangezogen.
Für Familien bedeutet das: Die kommunale Friedhofsgebühr ist nur ein Teil der finanziellen Planung. Je nach Bestattungsart können zusätzlich weitere Leistungen und Entscheidungen eine Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise die Auswahl von Sarg oder Urne, die Gestaltung der Trauerfeier, Überführungen oder der spätere Grabstein.
Wer in Pleystein oder Miesbrunn einen Sterbefall organisiert, sollte sich die einzelnen Kostenpositionen schriftlich erläutern lassen. Wichtig ist insbesondere die Frage, ob es sich um eine Grabnutzungsgebühr, eine Bestattungsleistung oder eine zusätzliche Verwaltungs- beziehungsweise Gestaltungsgebühr handelt.
Auch bei einer Vorsorge kann es sinnvoll sein, die kommunalen Gebühren und die Leistungen des Bestattungsunternehmens getrennt zu betrachten. So wird sichtbar, welche Kosten durch die Stadt entstehen und welche Leistungen der Bestatter übernimmt. Ein bundesweiter Vergleich ist nur eingeschränkt aussagekräftig, weil Kommunen unterschiedliche Grabarten, Nutzungszeiträume und Gebührenbestandteile verwenden.
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