Für den Friedhof Falkenberg gelten seit dem 1. August 2026 eine neue Friedhofssatzung und eine angepasste Gebührenordnung. Für Familien wichtig: Die jährlichen Grabplatzgebühren sind nun nach Grabart festgelegt – auch für das neue Urnenangebot.

Auf dem Friedhof Falkenberg gelten seit dem 1. August 2026 eine neue Friedhofssatzung und eine aktualisierte Gebührenordnung. Die Regelungen betreffen den Friedhof der Kirchenstiftung St. Pankratius in Falkenberg und wurden nach Angaben der Kirchenstiftung vom Bistum Regensburg genehmigt.
Anlass für die Überarbeitung war vor allem eine neue Urnenanlage. Mit ihr wurde das Angebot auf dem Friedhof erweitert. Gleichzeitig sollte die Satzung an die geltenden rechtlichen Vorgaben und die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die Gebühren wurden im Zuge der Neufassung betriebswirtschaftlich überprüft.
Für Angehörige und Menschen, die ihre Bestattung vorsorglich planen, ist vor allem wichtig: Die jetzt veröffentlichten Beträge sind jährliche Grabplatzgebühren. Sie bilden daher nicht automatisch die gesamten Kosten einer Bestattung ab.
Nach der Mitteilung der Kirchenstiftung gelten seit dem 1. August 2026 folgende jährliche Gebühren:
Die Gebühren sind nach Angaben der Kirchenstiftung für den Erhalt, die Pflege und den Betrieb des Friedhofs bestimmt. Die konkrete Höhe richtet sich dabei nach der jeweiligen Grabart und nicht nach einer pauschalen Gebühr für alle Bestattungen.
Laut Kirchenstiftung waren die bisherigen Friedhofsgebühren seit dem Jahr 2011 unverändert geblieben. Zugleich seien die laufenden Aufwendungen in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Anpassung wurde deshalb mit allgemeinen Kostensteigerungen und einer neuen Gebührenkalkulation begründet.
Trotz der Erhöhung sollte die Belastung für die Nutzungsberechtigten nach Darstellung der Kirchenstiftung in einem moderaten Rahmen bleiben. Dazu trage auch bei, dass Verwaltung und Organisation des Friedhofs vollständig ehrenamtlich durch Mitglieder der Kirchenverwaltung übernommen werden.
Wer eine Bestattung in Falkenberg plant, sollte zwischen den jährlichen Grabplatzgebühren und den weiteren Leistungen unterscheiden. Je nach gewünschter Bestattungsart können zusätzliche Kosten entstehen. Welche Positionen im Einzelfall hinzukommen, sollte frühzeitig mit dem Friedhofsträger und dem Bestattungsunternehmen besprochen werden.
Besonders bei bestehenden Grabstätten empfiehlt es sich, direkt nachzufragen, wie die neue Satzung angewendet wird. Die öffentlich zugängliche Mitteilung nennt die neuen Jahresgebühren, enthält jedoch keine näheren Angaben zu Übergangsregelungen oder zur Behandlung bereits laufender Nutzungsrechte.
Die neue Urnenanlage kann für Familien eine zusätzliche Möglichkeit sein, wenn eine Urnenbestattung gewünscht wird. Welche Gestaltung, Pflege und Nutzungsdauer für ein konkretes Urnengrab gelten, sollte anhand der vollständigen Satzung geprüft werden.
Die neue Friedhofssatzung und die Gebührenordnung liegen laut Kirchenstiftung im Pfarrbüro Falkenberg und in der Pfarrkirche aus. Auf Wunsch sollen die Unterlagen auch per E-Mail oder als Kopie zur Verfügung gestellt werden. Der Markt Falkenberg führt den Friedhof an der Premenreuther Straße 7 und verweist für nähere Auskünfte an das katholische Pfarramt.
Für eine verlässliche Planung ist es sinnvoll, die Unterlagen direkt anzufordern. So lässt sich klären, welche Grabarten verfügbar sind, wie lange ein Nutzungsrecht gilt und welche Gebühren im konkreten Fall anfallen.
Die Änderung in Falkenberg zeigt, wie wichtig es ist, Friedhofsgebühren nicht isoliert zu betrachten. Wer für sich selbst vorsorgen oder Angehörige entlasten möchte, kann die einzelnen Kostenpositionen in Ruhe vergleichen und persönliche Wünsche festhalten.
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