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Gerolzhofen: Friedhofsgebühren sollen steigen

Die Stadt Gerolzhofen bereitet eine Erhöhung der Friedhofsgebühren vor. Der Ferienausschuss setzte am 6. August 2026 einen Grundsatzbeschluss mit Zeitplan zur höheren Kostendeckung auf die Tagesordnung. Welche Beträge künftig gelten, ist noch nicht veröffentlicht.

Veröffentlicht am
August 12, 2026
Lesezeit: 4 Min.

Die Friedhofsgebühren Gerolzhofen sollen mittelfristig steigen. Hintergrund ist der Kostendeckungsgrad des städtischen Bestattungswesens. Am 6. August 2026 befasste sich der Ferienausschuss mit einem „Grundsatzbeschluss mit verbindlichem Zeitplan zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades Bestattungswesen“. Einen neuen Gebührentarif mit konkreten Beträgen hat die Stadt bislang nicht veröffentlicht.

Warum die Friedhofsgebühren Gerolzhofen angepasst werden sollen

Friedhofsgebühren finanzieren nicht nur die eigentliche Beisetzung. Sie decken unter anderem die Nutzung von Grabstätten, die Herstellung eines Grabes, die Pflege und Unterhaltung der Friedhofsanlagen sowie bestimmte Leistungen der Friedhofsverwaltung ab.

Bereits im Sitzungsprotokoll des Gerolzhöfer Stadtrats vom 30. Mai 2022 wurde festgehalten, dass die Gebühren regelmäßig neu kalkuliert werden sollen. Damals beschloss der Stadtrat eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung und verwies auf eine erneute Kalkulation nach vier Jahren.

Die aktuell veröffentlichte Satzung gilt seit dem 1. Januar 2024. Sie wurde am 21. November 2023 beschlossen und im Dezember 2023 amtlich bekannt gemacht.

Welche Gebühren derzeit gelten

Nach der derzeit veröffentlichten Gebührensatzung kostet das Nutzungsrecht für ein Familiengrab 1.500 Euro, für ein Reihengrab 780 Euro und für ein Urnengrab 450 Euro. Eine Urnenröhre für eine Baumbestattung ist mit 750 Euro je Urne ausgewiesen.

Hinzu kommen je nach Bestattungsart weitere Gebühren. Für die Herstellung eines normalen Reihen- oder Familiengrabes werden 357 Euro genannt. Eine Urnenbeisetzung im Erdgrab, im Urnenhain oder im Sternenkinderfeld kostet laut Satzung 119 Euro. Für die Nutzung des Leichenhauses fallen derzeit 50 Euro je angefangenem Tag ohne Kühlung beziehungsweise 75 Euro mit Kühlung an.

Diese Beträge beschreiben den derzeit veröffentlichten Stand. Sie sind nicht automatisch die späteren Gebühren für das Jahr, in dem eine neue Satzung in Kraft tritt.

Kostendruck betrifft mehrere Gemeinden im Landkreis

Gerolzhofen steht mit der Frage der Friedhofsfinanzierung nicht allein. In Kolitzheim, das ebenfalls zum Landkreis Schweinfurt gehört, wurde im April 2026 öffentlich erläutert, dass der Kostendeckungsgrad der gemeindlichen Friedhöfe in den Vorjahren bei rund 70 Prozent gelegen habe. Als Gründe wurden unter anderem gestiegene Betriebs-, Personal- und Unterhaltskosten sowie Investitionen in die Friedhöfe genannt. Das Landratsamt Schweinfurt habe in der Genehmigung des Haushalts für 2025 eine Anpassung gefordert.

Auch in Grafenrheinfeld wurde Ende 2025 auf eine zu geringe Kostendeckung im Bestattungswesen hingewiesen. Die Gemeinde beschloss daraufhin, eine neue Kalkulation durchzuführen und den Kostendeckungsgrad zu erhöhen. In den Unterlagen wird zugleich ausdrücklich erwähnt, dass Gebührenerhöhungen schrittweise erfolgen können.

Ein Beispiel aus der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen zeigt, wie unterschiedlich Gemeinden mit diesem Druck umgehen können: In Lülsfeld wurde eine vollständige Kostendeckung als sozial schwer vertretbar bewertet. Der Gemeinderat entschied sich deshalb für eine moderate Anhebung der Gebühren und nicht für die vollständige Weitergabe der kalkulierten Kosten.

Investitionen und laufende Pflege

Auch die Unterhaltung der Friedhofsinfrastruktur spielt eine Rolle. Die Stadt Gerolzhofen teilte im Juni 2026 mit, dass sie 750.000 Euro in die Sanierung und Umgestaltung der denkmalgeschützten Aussegnungshalle investiert habe. Die Maßnahme umfasst unter anderem einen barrierefreien Zugang und eine neue Innenaufteilung.

Ob und in welchem Umfang solche Investitionen in die künftige Gebührenkalkulation einfließen, ist aus den derzeit öffentlich zugänglichen Gerolzhöfer Unterlagen nicht ersichtlich. Genau deshalb ist für Angehörige wichtig, zwischen den kommunalen Friedhofsgebühren und den übrigen Bestattungskosten zu unterscheiden.

Was Familien jetzt wissen sollten

Eine geplante Anpassung der Friedhofsgebühren bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Bestattungskosten im gleichen Umfang steigen. Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Bereichen zusammen: den Leistungen des Bestattungsunternehmens, den kommunalen Friedhofsgebühren sowie weiteren Ausgaben etwa für Trauerfeier, Blumen, Musik, Anzeige oder Grabmal.

Für eine konkrete Planung sollten Angehörige deshalb auf eine vollständige Kostenübersicht achten. Entscheidend ist, welche Grabart gewählt wird, wie lange das Nutzungsrecht besteht und welche Leistungen die Stadt oder der Friedhof tatsächlich berechnet.

Wer bereits für die eigene Bestattung vorsorgen möchte, kann die gewünschte Bestattungsart und den finanziellen Rahmen frühzeitig festhalten. So lassen sich offene Fragen in Ruhe klären, bevor Angehörige in einer akuten Trauersituation Entscheidungen treffen müssen.

Wenn Sie wissen möchten, wie sich Friedhofsgebühren und weitere Bestattungskosten in Gerolzhofen oder Unterfranken zusammensetzen, können Sie eine kostenlose Beratung bei Memovida nutzen. Gemeinsam lässt sich besprechen, welche Leistungen wirklich benötigt werden und wie sich die Kosten transparent planen lassen.

Quellen

Fragen & Antworten

Ab wann steigen die Friedhofsgebühren in Gerolzhofen?

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