Friedhofsgebühren
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Hergatz, Landkreis Lindau
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Friedhofsgebühren Hergatz: Was Familien 2026 wissen sollten

Die Friedhofsgebühren in Hergatz sorgen 2026 für Fragen: Nach einem Bericht der Allgäuer Zeitung vom 8. August soll der Gemeinderat die Sätze deutlich angehoben haben. Für Familien ist nun wichtig, welche Grabart betroffen ist, ab wann die Änderung gilt und wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen.

Veröffentlicht am
August 12, 2026
Lesezeit: 4 Min.

Friedhofsgebühren in Hergatz: Was jetzt wichtig ist

Die Friedhofsgebühren in Hergatz sorgen 2026 für Fragen. Nach einem Bericht der Allgäuer Zeitung vom 8. August soll der Gemeinderat eine deutliche Anhebung der Gebühren beschlossen haben. Bei einzelnen Grabarten soll sich die bisherige Gebühr sogar vervielfachen. Für Angehörige ist deshalb entscheidend, genau zwischen Grabnutzungsgebühren, Pflegekosten und weiteren Bestattungsleistungen zu unterscheiden.

Eine deutliche Neuberechnung angekündigt

Als Grund für die Anpassung wird eine stärkere Orientierung an den tatsächlichen Kosten des Friedhofsbetriebs genannt. Ziel sei es, die Gebühren künftig näher an einer vollständigen Kostendeckung auszurichten. Das betrifft nicht automatisch alle Grabarten im gleichen Umfang. Entscheidend sind unter anderem die Größe und Lage der Grabstätte, die Nutzungsdauer sowie der Aufwand für Pflege und Unterhaltung.

Die Gemeinde Hergatz unterhält den kommunalen Friedhof in Wohmbrechts. Der Friedhof ist in drei Bereiche gegliedert: Teil I umfasst den älteren Friedhof bis zum Abgang der Leichenhalle, Teil II den Vorplatz der Leichenhalle und Teil III den Bereich unterhalb des Vorplatzes. Für die einzelnen Bereiche gelten unterschiedliche Gebührensätze.

Welche Gebühren bisher vorgesehen waren

Die zuletzt veröffentlichte Gebührensatzung für den Friedhof in Wohmbrechts wurde 2022 geändert. Sie sieht unter anderem folgende Gebühren beim erstmaligen Erwerb eines Grabnutzungsrechts vor:

  • Reihengrab: 430 Euro in Friedhofsteil I sowie 552 Euro in den Teilen II und III
  • Doppelgrab: 613 Euro in Teil I sowie 737 Euro in den Teilen II und III
  • Mehrfachgrab: 1.165 Euro in Teil I
  • Urnengrab: 400 Euro
  • Urnengrabkammer: 500 Euro
  • Kinder- und Sternenkindergrab: 99 Euro

Zusätzlich fällt eine Friedhofspflegegebühr von 15 Euro pro Grabstelle und Jahr an. Für Verlängerungen gelten eigene jährliche Sätze. Bei einem Urnengrab sind dies laut der veröffentlichten Satzung 10 Euro pro Jahr, bei einer Urnengrabkammer 50 Euro pro Jahr.

Wichtig ist: Diese Beträge beschreiben nicht die gesamten Bestattungskosten. Leistungen des Bestattungsunternehmens, ein Sarg oder eine Urne, Überführungen, die Trauerfeier, der Grabstein und gegebenenfalls die Feuerbestattung kommen gesondert hinzu.

Friedhofsgebühren und Bestattungskosten richtig einordnen

Eine höhere Grabgebühr bedeutet daher nicht automatisch, dass eine Bestattung insgesamt um denselben Betrag teurer wird. Bei einer Feuerbestattung kann beispielsweise eine andere Grabart gewählt werden als bei einer Erdbestattung. Auch die Ruhe- und Nutzungszeiten unterscheiden sich. Nach der Hergatzer Bestattungssatzung beträgt die Ruhezeit für Urnen grundsätzlich 10 Jahre, Verlängerungen sind möglich. Das Benutzungsrecht an Grabstätten ist grundsätzlich auf 20 Jahre festgelegt.

Ab wann gelten neue Sätze?

Für Familien ist besonders wichtig, ob eine neue Gebührensatzung bereits in Kraft getreten ist oder erst künftig gelten soll. Die Gemeinde nennt auf ihrer Gebührenübersicht derzeit weiterhin verschiedene Gebühren für den Friedhof, weist bei den Friedhofsgebühren jedoch nicht eindeutig auf eine vollständig neue Satzung mit einem klaren Inkrafttretensdatum hin. Die Gemeinde veröffentlicht die maßgeblichen Satzungen im Bereich Ortsrecht.

Wer aktuell eine Bestattung plant oder ein Grab verlängern möchte, sollte deshalb direkt bei der Friedhofsverwaltung nachfragen. Für den Friedhof in Wohmbrechts ist die Gemeinde zuständig. Der Friedhof in Maria-Thann wird dagegen von der katholischen Kirchenstiftung verwaltet, dort können andere Regelungen und Gebühren gelten.

Was Angehörige jetzt prüfen sollten

Vor einer Entscheidung empfiehlt es sich, vier Punkte schriftlich festzuhalten:

  • Welche Grabart ist vorgesehen? Reihengrab, Wahlgrab, Urnengrab oder Urnenkammer können unterschiedlich berechnet werden.
  • Für welchen Zeitraum wird gezahlt? Eine einmalige Gebühr und jährliche Pflege- oder Verlängerungsgebühren sind getrennt zu betrachten.
  • Welche Leistungen enthält der Gebührenbescheid? Bestattungsgebühren und Grabgebühren sind nicht dasselbe.
  • Welche weiteren Kosten entstehen? Dazu können unter anderem Krematorium, Trauerfeier, Blumenschmuck, Grabmal und Grabpflege gehören.

Gerade bei einer Feuerbestattung lohnt sich ein transparenter Vergleich der möglichen Grabformen. Eine Urnenbeisetzung kann organisatorisch einfacher sein, ist aber nicht automatisch in jeder Gemeinde günstiger. Maßgeblich sind immer die örtliche Satzung und die gewählte Gestaltung der Abschiednahme.

Wenn Sie in Hergatz oder im Landkreis Lindau eine Bestattung planen, unterstützt Memovida Sie dabei, die einzelnen Kosten verständlich zu ordnen. In einem kostenlosen Beratungsgespräch können Sie klären, welche Leistungen benötigt werden, welche Fragen an die Gemeinde gehören und wie sich eine würdevolle Bestattung planbar gestalten lässt.

Quellen

Fragen & Antworten

Was sind Friedhofsgebühren?

Welche Friedhofsgebühren galten in Hergatz zuletzt?

Sind Friedhofsgebühren und Bestattungskosten dasselbe?

Welcher Friedhof wird von der Gemeinde Hergatz verwaltet?

Was sollte ich bei einer Gebührenerhöhung prüfen?

Wo erhalte ich eine verlässliche Auskunft zu den aktuellen Gebühren?