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Tuchbestattung in Aschersleben: Baumwahlgrab geplant

Aschersleben plant auf dem Zentralfriedhof neue Bestattungsformen: eine Tuchbestattung ohne Sarg und ein individuelles Baumwahlgrab. Am 23. September 2026 soll der Stadtrat über die Änderung der Friedhofssatzung entscheiden. Was Angehörige jetzt wissen sollten.

Veröffentlicht am
September 21, 2026
Lesezeit: 4 Min.

Neue Bestattungsformen für den Zentralfriedhof

Eine Tuchbestattung könnte auf dem Zentralfriedhof in der Schmidtmannstraße künftig auch in Aschersleben möglich werden. Dabei wird eine verstorbene Person ohne Sarg in einem biologisch abbaubaren Leichentuch bestattet. Zusätzlich plant die Stadt ein neues Baumwahlgrab als individuelle Grabstätte. Der Stadtrat soll am 23. September 2026 über die Änderung der Friedhofssatzung beraten und entscheiden.

Die geplanten Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem geänderten Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die maßgeblichen gesetzlichen Änderungen sind nach Angaben der Stadt zum 1. Mai 2026 in Kraft getreten. Sie schaffen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine verstorbene Person ohne Sarg in einem Tuch zu bestatten.

Tuchbestattung in Aschersleben: klare Voraussetzungen

Die geplante Tuchbestattung ist nicht automatisch auf jedem Friedhof und in jeder Grabstätte möglich. Sie soll auf dafür geeigneten Flächen des Zentralfriedhofs zugelassen werden. Voraussetzung ist außerdem, dass der erklärte oder mutmaßliche Wille der verstorbenen Person berücksichtigt wird. Dieser Wunsch muss gegenüber der Friedhofsverwaltung nachgewiesen werden.

Die Stadt stellt ausdrücklich klar, dass die Tuchbestattung nicht an eine bestimmte Religion oder Konfession gebunden sein soll. Damit wäre sie grundsätzlich für alle Menschen offen, die diese Bestattungsform zu Lebzeiten gewünscht haben.

Für den Transport gilt eine besondere Regelung: Die verstorbene Person wird zunächst in einem geschlossenen Sarg bis unmittelbar an die Grabstätte gebracht. Erst dort darf der Sarg für die Tuchbestattung geöffnet werden. Das Leichentuch muss biologisch abbaubar sein, hygienischen und mechanischen Anforderungen entsprechen und fest vernähte Schlaufen für ein sicheres Absenken besitzen. Die geplante Mindesttiefe des Grabes beträgt 0,90 Meter.

Für die Vorsorge bedeutet das: Wer eine Bestattung im Leichentuch wünscht, sollte diesen Wunsch schriftlich festhalten und Angehörige darüber informieren. So lässt sich später besser nachvollziehen, welche Bestattungsart dem Willen der verstorbenen Person entspricht.

Baumwahlgrab als individuelle Grabstätte

Neben der Tuchbestattung soll das Baumwahlgrab in die Friedhofssatzung aufgenommen werden. Nach der Beschlussvorlage ist es als Rasengrab gestaltet. Die Nutzungsberechtigten können darauf einen Baum pflanzen lassen. Anders als bei einer gemeinschaftlichen Baumgrabanlage handelt es sich um eine persönliche Grabstätte, die nicht in eine Gemeinschaftsanlage eingebettet ist.

In einem Baumwahlgrab sollen bis zu vier Beisetzungen möglich sein. Zugelassen werden sollen Bestattungen im Sarg, im Leichentuch oder in einer Urne. Die vorgesehene Ruhefrist beträgt 15 Jahre; eine Verlängerung des Nutzungsrechts soll möglich sein.

Damit unterscheidet sich das Baumwahlgrab von einer Baumbestattung im Bestattungswald. Beim Baumwahlgrab bleibt die Grabstätte Teil des kommunalen Friedhofs. Im Bestattungswald gelten dagegen die Regeln des jeweiligen Waldfriedhofs oder Anbieters. Für Familien kann es deshalb hilfreich sein, beide Möglichkeiten miteinander zu vergleichen: Lage, Pflege, Gestaltung, Besuchsmöglichkeiten und Kosten.

Welche Gebühren sind vorgesehen?

Im gleichzeitig vorgelegten Gebührenverzeichnis für den Friedhof Schmidtmannstraße ist für ein Baumwahlgrab eine Nutzungsgebühr von 1.691,22 Euro für 15 Jahre vorgesehen. Für eine Verlängerung werden 112,75 Euro je Jahr genannt. Die Gebühr für das Ausheben und Verfüllen eines Erdgrabes für eine Beisetzung im Leichentuch soll 899,18 Euro betragen.

Diese Beträge sind Teil eines Gebührenentwurfs, der nach der Vorlage ab dem 1. Januar 2027 gelten soll. Sie stellen nicht automatisch die gesamten Bestattungskosten dar. Hinzukommen können beispielsweise Kosten für das Bestattungsunternehmen, die Versorgung, die Trauerfeier, ein Grabzeichen oder das Leichentuch selbst. Die endgültige Regelung hängt vom Beschluss des Stadtrats ab.

Tuchbestattung ist in Deutschland bereits bekannt

Aschersleben führt mit der geplanten Änderung kein völlig neues Modell ein. Auch andere Kommunen haben Regelungen für Bestattungen im Leichentuch geschaffen. Die Städte Nürnberg, Schwabach und Landau an der Isar informieren in ihren Friedhofs- oder Bestattungsvorschriften über diese Möglichkeit. Die jeweiligen Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch, etwa bei der Anmeldung, den geeigneten Grabfeldern oder den technischen Anforderungen.

Für Familien in Aschersleben ist zunächst entscheidend, dass die geplante Änderung noch nicht in Kraft ist. Der nächste konkrete Schritt ist die Sitzung des Stadtrats am 23. September 2026. Erst danach steht fest, ob und ab wann Tuchbestattungen und Baumwahlgräber auf dem Zentralfriedhof tatsächlich angeboten werden.

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Quellen

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Fragen & Antworten

Ist die Tuchbestattung in Aschersleben bereits möglich?

Ist eine Tuchbestattung in Aschersleben an eine Religion gebunden?

Wie viele Beisetzungen sind in einem Baumwahlgrab möglich?

Was soll ein Baumwahlgrab in Aschersleben kosten?

Was unterscheidet ein Baumwahlgrab von einer Baumbestattung im Bestattungswald?

Ist eine Tuchbestattung auch in anderen deutschen Städten möglich?