Die Gemeinde Simmerath plant, weitere Urnenwandsysteme auf ihren Friedhöfen einzurichten. Anlass ist die wachsende Nachfrage nach pflegearmen Urnenbeisetzungen. Eine Ausschreibung von August 2026 macht das Vorhaben konkret, der genaue Zeitplan und die Zahl der Standorte sind aber noch offen.

Die Gemeinde Simmerath plant einen Ausbau ihres Angebots für Urnenbeisetzungen. Nach einem Bericht der Aachener Zeitung sollen künftig alle Friedhöfe der Gemeinde mit einer Urnenwand beziehungsweise einem Kolumbarium ausgestattet werden. Eine öffentliche Ausschreibung zeigt, dass die Planung inzwischen konkreter geworden ist.
Eine Urnenwand besteht aus einzelnen Kammern, in denen Urnen beigesetzt werden. Die Kammern werden meist mit einer Steinplatte verschlossen. Angehörige können diese Platte häufig mit Namen, Daten oder persönlichen Symbolen gestalten. Weil keine klassische Grabfläche angelegt werden muss, gilt diese Bestattungsform als vergleichsweise pflegearm.
In Simmerath gibt es bereits ein erstes Kolumbarium. Die Gemeinde hat es auf dem Friedhof in Simmerath eingerichtet. Die Anlage besteht aus zwei Säulen und umfasst insgesamt zwölf Fächer für Doppelurnengräber. Die Verschlussplatten können individuell gestaltet werden; außerdem sind Halterungen für Grablichter oder Blumen möglich. Nach Angaben der Gemeinde verbleiben die Urnen dort wie in einem Urnendoppelwahlgrab bis zu 40 Jahre.
Die Entwicklung in Simmerath steht im Zusammenhang mit einem langfristigen Wandel der Bestattungskultur. Eine Untersuchung der Gemeinde durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW zeigt, dass Urnenbestattungen dort bereits seit Jahren einen hohen Anteil ausmachen.
Für das Jahr 2021 weist der Bericht 150 kommunale Bestattungen aus. Davon entfielen 83,33 Prozent auf Urnengräber. Auch pflegefreie Gemeinschaftsgräber wurden stärker nachgefragt: Die Zahl der dortigen Bestattungen stieg laut Bericht von 46 im Jahr 2021 auf 64 im Jahr 2022. Die Gemeinde hatte deshalb bereits zuvor zusätzliche pflegearme Bestattungsangebote geschaffen und auf dem Friedhof in Simmerath zwei Säulen mit Urnenkammern geplant.
Für Angehörige kann eine Urnenwand eine Möglichkeit sein, wenn eine persönliche, aber pflegeleichte Grabstätte gewünscht wird. Gleichzeitig bleibt der Ort der Beisetzung auf dem Friedhof erhalten und kann besucht werden.
Im August 2026 veröffentlichte die Gemeinde Simmerath eine Ausschreibung für die Herstellung, Lieferung und Montage von Urnenwand- und Urnenstelensystemen. Als Erfüllungsort ist jeweils der Friedhof genannt, der beim einzelnen Abruf festgelegt wird. Die geplante Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 120 Monaten haben. Angebote können bis zum 24. September 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
Damit ist das Vorhaben vergaberechtlich vorbereitet. Die Ausschreibung ist jedoch noch keine Bestätigung, dass bereits auf jedem einzelnen Friedhof eine Anlage fertiggestellt wird. Sie legt weder einen verbindlichen Bauzeitplan noch die genaue Zahl der Urnenkammern je Standort fest. Auch ein Zuschlag war zum Zeitpunkt der Recherche noch nicht veröffentlicht.
Die geltende Friedhofssatzung der Gemeinde führt elf kommunal verwaltete Friedhöfe auf: Dedenborn, Eicherscheid, Einruhr, Huppenbroich, Kesternich, Lammersdorf, Rollesbroich, Rurberg, Simmerath, Steckenborn und Strauch. Ob tatsächlich jeder dieser Friedhöfe mit einem eigenen System ausgestattet wird, muss die weitere Umsetzung zeigen.
Für das Jahr 2026 weist die Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde eine eigene Position für „Urnenkolumbarien“ aus. Dafür sind 1.800 Euro vorgesehen. Die Gebührenordnung wurde vom Rat der Gemeinde Simmerath am 16. Dezember 2025 beschlossen und trat in ihrer geänderten Fassung am 1. Januar 2026 in Kraft.
Daneben nennt der Gebührentarif unter anderem 420 Euro für eine Urnenbestattung sowie weitere Gebühren für Nutzungsrechte und besondere Leistungen. Die Position für das Urnenkolumbarium ist davon getrennt. Ob für künftige Anlagen zusätzliche Kosten, etwa für Beschriftungen oder besondere Ausstattungen, entstehen, lässt sich aus der derzeit veröffentlichten Gebührenordnung nicht ableiten.
Wer eine Urnenbeisetzung in Simmerath plant, sollte zunächst beim Friedhofsamt nachfragen, ob am gewünschten Friedhof bereits ein Kolumbarium vorhanden ist oder wann eine neue Anlage vorgesehen wird. Auch die gewünschte Dauer des Nutzungsrechts, die Gestaltung der Verschlussplatte und die Regelungen für Blumen oder Grablichter können vorab geklärt werden.
Gerade bei einer Vorsorge ist es hilfreich, die eigenen Wünsche frühzeitig festzuhalten. So wissen Angehörige im Trauerfall, welche Bestattungsform gewünscht ist und welche Fragen mit der Gemeinde oder dem Bestattungshaus besprochen werden müssen.
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