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Friedhofsgebühren Bocholt: Was ab August gilt

Seit dem 1. August 2026 gilt in Bocholt eine geänderte Friedhofsgebührenordnung. Die Stadt hat die Sätze für Grabnutzungsrechte, Bestattungen und Trauerhallen neu gefasst. Hier finden Familien die wichtigsten aktuellen Beträge und Hinweise für die eigene Planung.

Veröffentlicht am
August 12, 2026
Lesezeit: 4 Min.

Seit dem 1. August 2026 gelten neue Friedhofsgebühren in Bocholt. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Änderung am 15. Juli 2026; öffentlich bekannt gemacht wurde die Satzung am 28. Juli 2026. Die neue Gebührenordnung gilt für die städtischen Friedhöfe Blücherstraße, Liedern und Mussum.

Für Angehörige bedeutet das: Bei einer Bestattung müssen nicht nur die Leistungen des Bestattungsunternehmens berücksichtigt werden. Auch die kommunalen Gebühren für Grab, Beisetzung und gegebenenfalls die Nutzung einer Trauerhalle gehören zur Kostenplanung.

Friedhofsgebühren Bocholt: Diese Beträge gelten jetzt

Die aktuelle Friedhofsgebührenordnung enthält mehrere Kostenbereiche. Dazu zählen die Nutzung der Trauerhallen, die eigentliche Bestattung sowie die Überlassung und Unterhaltung von Grabstätten.

Gebühren für Rasenreihengräber und andere Grabarten

Ein Rasenreihengrab kostet nach dem neuen Gebührentarif 2.166 Euro. Darin enthalten sind das Nutzungsrecht für 25 Jahre sowie die Herstellung und Unterhaltung des Grabes für diesen Zeitraum. Die Grabpflege wird bei dieser Grabform grundsätzlich durch die Friedhofsverwaltung übernommen.

Zum Vergleich nennt die Satzung unter anderem folgende weitere Gebühren:

  • anonymes Erdgrab: 1.793 Euro für 25 Jahre einschließlich Graberstellung und Unterhaltung
  • anonymes Urnengrab: 1.114 Euro für 20 Jahre einschließlich Graberstellung und Unterhaltung
  • Urnenwahlgrab: 985 Euro für 20 Jahre
  • Urnengrab im Bestattungshain: 1.765 Euro für 20 Jahre
  • Rasenwahlgrab: 2.856 Euro für 25 Jahre einschließlich Graberstellung und Unterhaltung
  • pflegefreies Grab: 3.364 Euro für 25 Jahre einschließlich Graberstellung und Unterhaltung

Die Gebühren unterscheiden sich damit nicht nur nach der Art der Bestattung, sondern auch danach, wie lange das Nutzungsrecht gilt und welche Pflegeleistungen bereits enthalten sind. Gerade bei pflegefreien Grabformen lohnt sich deshalb ein genauer Blick in den Gebührentarif.

Bestattung und Trauerhalle: Weitere kommunale Kosten

Zusätzlich zur Grabgebühr fallen Kosten für die Beisetzung an. Auf den Friedhöfen Blücherstraße und Mussum beträgt die Bestattungsgebühr für Personen über acht Jahre 756 Euro. Eine Urnenbestattung wird dort mit 378 Euro berechnet. Für den Friedhof Liedern gelten niedrigere Sätze: 486 Euro für eine Sargbestattung und 216 Euro für eine Urnenbestattung.

Auch die Nutzung der Trauerhallen ist gebührenpflichtig. In der Trauerhalle Blücherstraße kostet die Nutzung des Trauersaals für eine Sargbestattung 238 Euro. Die Gebühr umfasst 45 Minuten, die Sargannahme und die Nutzung des Aufbewahrungsraums für bis zu 24 Stunden. Für eine Urnenbestattung im Trauersaal werden 207 Euro berechnet.

In den Trauerhallen Mussum und Liedern beträgt die Gebühr für eine Bestattung 103 Euro. Für eine individuelle Abschiednahme im Abschiedsraum der Trauerhalle Blücherstraße fallen 103 Euro je angefangene drei Stunden an.

Was bei der Kostenplanung wichtig ist

Die Friedhofsgebühren sind ein eigener Bestandteil der Bestattungskosten. Je nach gewählter Bestattungsform können außerdem weitere Positionen hinzukommen, etwa für den Sarg oder die Urne, die Überführung, eine Trauerfeier, Blumenschmuck, Drucksachen oder einen Grabstein.

Wer sich für ein Wahlgrab entscheidet, sollte außerdem beachten, dass eine spätere Verlängerung des Nutzungsrechts nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Gebühren berechnet wird. Die Stadt legt für jedes zusätzliche Jahr die dann geltende Jahresgebühr zugrunde.

Für Familien kann es daher hilfreich sein, nicht nur den Preis der Grabstelle zu betrachten. Entscheidend ist auch, welche Leistungen bereits enthalten sind, wie lange das Nutzungsrecht gilt und ob eine Grabpflege durch Angehörige gewünscht oder dauerhaft übernommen werden soll.

Frühzeitig informieren und Kosten transparent planen

Gerade in einer akuten Trauersituation bleibt oft wenig Zeit, verschiedene Möglichkeiten in Ruhe zu vergleichen. Eine Vorsorge kann dabei helfen, persönliche Wünsche festzuhalten und die zu erwartenden Kosten frühzeitig zu ordnen.

Wenn Sie eine Bestattung in Bocholt planen oder sich vorsorglich informieren möchten, unterstützt Memovida Sie mit einer transparenten Kostenübersicht und einer kostenlosen Beratung. So können Sie in Ruhe klären, welche Bestattungsform zu Ihren Vorstellungen und zu Ihrem finanziellen Rahmen passt.

Quellen

Fragen & Antworten

Seit wann gelten die neuen Friedhofsgebühren in Bocholt?

Was kostet ein Rasenreihengrab in Bocholt?

Welche städtischen Friedhöfe sind betroffen?

Wie hoch ist die Bestattungsgebühr für eine Urne?

Was kostet die Nutzung der Trauerhalle in Bocholt?

Was sollte bei einer Vorsorge berücksichtigt werden?