Für den katholischen Friedhof in Dringenberg gelten seit dem 1. August 2026 neue Friedhofsgebühren. Die Pfarrgemeinde Mariä Geburt hat ihre Gebührensatzung neu gefasst. Für Angehörige ist wichtig: Die veröffentlichten Beträge betreffen vor allem Grabnutzungsrechte, nicht automatisch die gesamten Bestattungskosten.

Für den katholischen Friedhof in Dringenberg gelten seit dem 1. August 2026 neue Friedhofsgebühren. Die Pfarrgemeinde Mariä Geburt hat die bisherige Gebührensatzung aus dem Jahr 2020 ersetzt. Die Änderung betrifft den Friedhof der Kirchengemeinde und damit nicht automatisch alle Friedhöfe im Stadtgebiet von Bad Driburg.
Der Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde Mariä Geburt beschloss die neue Satzung am 27. Januar 2026. Die kirchenaufsichtliche Genehmigung durch das Erzbischöfliche Generalvikariat Paderborn trägt das Datum 1. April 2026. Nach der Veröffentlichung trat die Satzung zum 1. August 2026 in Kraft.
Die Gebühren für den Erwerb eines Grabnutzungsrechts betragen nach dem veröffentlichten Gebührentarif:
Wahlgrabstätten bestehen laut Satzung aus zwei bis vier Grabstellen. Die Gebühren für Erwerb, Wiedererwerb und Verlängerung des Nutzungsrechts werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
Für den Nacherwerb einer Wahlgrabstätte wird eine Gebühr in Höhe von 100 Prozent der jeweils genannten Gebühr erhoben. Eine zusätzliche Ausgleichsgebühr kann entstehen, wenn die Ruhefrist über die noch laufende Nutzungszeit hinausreicht.
Diese Ausgleichsgebühr beträgt je angefangenem überschreitenden Jahr 19 Euro bei einer Wahlgrabstätte, 16 Euro bei einer Urnenwahlgrabstätte und 29 Euro bei einer Wahlgrabstätte ohne Gestaltungsmöglichkeit.
Für Familien ist ein wichtiger Unterschied zu beachten: Die genannten Beträge sind keine pauschalen Gesamtpreise für eine Bestattung.
Das Ausheben und Verfüllen der Grabstätte wird laut Satzung direkt zwischen der nutzungsberechtigten Person und dem von der Kirchengemeinde beauftragten Unternehmen abgerechnet. Die Kosten sind damit nicht als fester Betrag im Gebührentarif ausgewiesen.
Auch Ausgrabungen und Umbettungen werden nicht pauschal berechnet. Hier richtet sich die Gebühr nach dem tatsächlichen Sach- und Zeitaufwand. Für Leistungen, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, kann zusätzlich die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer anfallen. Sie wird im Gebührenbescheid gesondert ausgewiesen.
Die Friedhofsgebühren werden durch einen schriftlichen Gebührenbescheid festgesetzt. Nach Bekanntgabe ist der Betrag innerhalb eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das im Bescheid angegebene Konto.
Wird ein Antrag auf Nutzung von Friedhofseinrichtungen zurückgenommen, obwohl mit den Vorbereitungen bereits begonnen wurde, können je nach Umfang der erbrachten Leistungen bis zu 50 Prozent der Gebühren erhoben werden.
Wer eine Bestattung plant, sollte deshalb nicht nur nach der Gebühr für das Grab fragen. Wichtig ist eine vollständige Übersicht: Welche Kosten entfallen auf das Nutzungsrecht? Welche Leistungen werden separat abgerechnet? Und welche weiteren Ausgaben entstehen für Bestattung, Sarg oder Urne, Trauerfeier, Grabmal und spätere Pflege?
Nein. Die neue Satzung bezieht sich ausdrücklich auf den katholischen Friedhof der Kirchengemeinde Mariä Geburt in Dringenberg. Dringenberg ist ein Ortsteil der Stadt Bad Driburg im Kreis Höxter. Die Stadt Bad Driburg führt daneben eigene Regelungen für städtische Friedhöfe. Diese Satzungen sind von der kirchlichen Gebührensatzung zu unterscheiden.
Bei Unsicherheit sollten Angehörige daher zunächst klären, wer Träger des betreffenden Friedhofs ist. Die Kirchengemeinde weist darauf hin, dass die Friedhofs- und Gebührensatzung auf ihrer Internetseite sowie am Friedhof in Dringenberg eingesehen werden kann.
Gerade in einer belastenden Situation kann es helfen, die Friedhofsgebühren und weitere Bestattungskosten frühzeitig schriftlich zusammenzustellen. Auch für die Vorsorge ist es sinnvoll, zwischen kommunalen oder kirchlichen Gebühren und den Leistungen des Bestattungsunternehmens zu unterscheiden.
Wenn Sie in Dringenberg, Bad Driburg oder der Umgebung eine Bestattung planen, unterstützt Memovida Sie gern bei der Einordnung der einzelnen Kosten. In einem kostenlosen Beratungsgespräch können Sie Ihre Wünsche besprechen und erhalten eine transparente Orientierung zu den nächsten Schritten.
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