Die Stadt Mirow hat ihre Friedhofsgebühren zum 24. September 2026 neu festgesetzt. Ein Urnenreihengrab kostet nun 1.120 Euro, anonyme Erdgräber 2.540 Euro. Für Angehörige lohnt ein genauer Blick darauf, welche Grabart und welche Leistungen im Preis enthalten sind.

Die Friedhofsgebühren Mirow sind seit dem 24. September 2026 neu geregelt. Die Stadtvertretung beschloss die neue Friedhofsgebührensatzung am 22. September 2026. Nach der öffentlichen Bekanntmachung am 23. September trat sie am folgenden Tag in Kraft.
Besonders deutlich steigen die Gebühren für verschiedene Urnen- und Rasengrabstätten. Ein Urnenreihengrab kostet für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren nun 1.120 Euro. Zuvor waren dafür 710 Euro vorgesehen. Das entspricht einem Anstieg von rund 58 Prozent.
Der gleiche neue Betrag gilt für ein Urnenwahlgrab. Auch hier werden für 20 Jahre 1.120 Euro berechnet. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts kostet 56 Euro pro Jahr. Die Gebühren beziehen sich auf die städtischen Friedhöfe in Mirow und den in der Satzung genannten Ortsteilen.
Auch bei anonymen Erdgräbern fällt die Erhöhung erheblich aus. Eine anonyme Rasenerdbestattung kostet künftig 2.540 Euro. Im vorherigen Tarif waren es 1.540 Euro. Die Gebühr umfasst nach der neuen Satzung den Grabplatz und die Pflege für 20 Jahre. Rechnerisch steigt dieser Betrag damit um rund 65 Prozent.
Für die Nutzung der Trauerhalle auf dem Friedhof Mirow-Stadt werden künftig 160 Euro je Veranstaltung verlangt. Im früheren Tarif waren es 90 Euro. Das entspricht einem Plus von rund 78 Prozent. Für weitere Trauerhallen gelten eigene Sätze: Für Mirow-Dorf, Granzow, Starsow, Qualzow und Blankenförde weist der neue Tarif 30 Euro aus; für die Trauerhallen in Leussow und Roggentin sind 0 Euro vorgesehen.
Die neue Satzung unterscheidet ausdrücklich zwischen anonymen und halbanonymen Urnengrabfeldern. Für einen anonymen Urnenplatz in der Urnengemeinschaftsanlage werden 1.500 Euro berechnet. Darin enthalten ist die Pflege für 20 Jahre.
Auch das halbanonyme Urnengrab kostet 1.500 Euro einschließlich 20 Jahren Pflege. Zusätzlich kann ein Namensschild mit Namensgravur sowie Geburts- und Sterbejahr für 100 Euro erworben werden. Damit bietet die halbanonyme Form eine Möglichkeit, die Beisetzung pflegefrei zu gestalten und zugleich einen persönlichen Hinweis auf die verstorbene Person zu bewahren.
Wichtig ist die Unterscheidung zur vollständig anonymen Bestattung: Bei einem anonymen Grab wird die genaue Beisetzungsstelle nicht bekannt gegeben. Die neue Friedhofssatzung beschreibt daneben auch Rasengräber mit liegender Grabsteinplatte. Diese kosten für eine Feuerbestattung 1.500 Euro und enthalten ebenfalls die Pflege für 20 Jahre.
Die kommunale Satzung regelt die Nutzung der städtischen Friedhöfe, der Trauerhallen und der damit verbundenen Leistungen. Die Gebühr für ein Grab ist deshalb nicht automatisch mit dem vollständigen Preis einer Bestattung gleichzusetzen.
Je nach gewählter Bestattungsform können weitere Kosten hinzukommen, etwa für die Einäscherung, eine Urne, den Transport, die Organisation der Trauerfeier oder zusätzliche Leistungen des Bestattungsunternehmens. Vor einer Entscheidung sollten Angehörige daher prüfen, welche Positionen bereits in der Friedhofsgebühr enthalten sind und welche separat berechnet werden.
Bei anonymen, halbanonymen und bestimmten Rasengrabstätten weist die Mirower Satzung ausdrücklich auf eine Pflege für 20 Jahre hin. Beim klassischen Urnenreihen- oder Urnenwahlgrab nennt der Tarif dagegen vor allem das Nutzungsrecht für 20 Jahre. Die konkrete Grabgestaltung und mögliche Pflegeleistungen sollten deshalb mit der Friedhofsverwaltung besprochen werden.
Die neue Satzung betrifft die von der Stadt Mirow verwalteten Friedhöfe und Trauerhallen. Dazu zählen unter anderem Mirow-Stadt, Mirow-Dorf, Granzow, Starsow, Qualzow, Blankenförde und Schillersdorf sowie die Trauerhallen in Leussow und Roggentin.
Daneben gibt es in Mirow kirchliche Friedhöfe mit einer eigenen Friedhofsgebührenordnung. Wer eine Bestattung auf einem kirchlichen Friedhof plant, sollte deshalb nicht automatisch von den städtischen Beträgen ausgehen. Die zuständige Kirchengemeinde oder Friedhofsverwaltung kann Auskunft über die jeweils gültigen Gebühren geben.
Für Familien bedeutet die Neuregelung vor allem: Die gewünschte Grabart sollte frühzeitig feststehen, und die einzelnen Leistungen sollten transparent aufgeschlüsselt werden. Wenn Sie in Mirow oder Mecklenburg-Vorpommern eine anonyme, halbanonyme oder klassische Urnenbestattung erwägen, können Sie sich bei Memovida kostenlos und unverbindlich zu den möglichen Bestattungsformen und den Gesamtkosten beraten lassen.
Sie denken über eine Urnenbestattung in Mirow nach? Memovida bietet Ihnen eine unverbindliche Beratung zu Formen und Gesamtkosten.