In Wesel könnte die Tuchbestattung künftig auch Menschen offenstehen, die keinen religiösen oder ethnischen Grund anführen. Voraussetzung soll nach dem derzeitigen Entwurf der schriftlich festgehaltene Wunsch der verstorbenen Person sein. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.

In Wesel könnte die Tuchbestattung künftig auch ohne religiöse oder ethnische Begründung möglich werden. Die Stadt arbeitet an einer Änderung ihrer Friedhofssatzung. Nach einem Bericht der NRZ vom 23. September 2026 war die endgültige Entscheidung des Rates zu diesem Zeitpunkt noch nicht getroffen.
Der Vorstoß geht auf eine Beratung zur Änderung der Friedhofssatzung zurück. In einem Antrag für die Sitzung des Betriebsausschusses vom 18. Juni 2026 wurde vorgeschlagen, eine Erdbestattung ohne Sarg in einem Leichentuch grundsätzlich zu ermöglichen. Eine Ablehnung soll demnach nur aus gewichtigen Gründen erfolgen.
Für Angehörige bedeutet das vor allem: Die Tuchbestattung wäre in Wesel nicht mehr ausschließlich an eine bestimmte Religion oder ethnische Zugehörigkeit gebunden. Entscheidend soll vielmehr der Wille der verstorbenen Person sein. Nach den vorliegenden Informationen soll dieser Wunsch schriftlich festgehalten worden sein.
Bei einer Tuchbestattung wird der Leichnam nicht dauerhaft in einem Sarg beigesetzt, sondern in einem geeigneten Leichentuch in die Erde gelegt. Diese Form der Erdbestattung ist insbesondere aus muslimischen Bestattungstraditionen bekannt, kann aber auch aus persönlichen, weltanschaulichen oder ökologischen Gründen gewählt werden.
Der vorliegende Änderungsantrag sieht zugleich vor, dass der Transport auf dem Friedhof weiterhin in einem geschlossenen Sarg erfolgt. Erst am Grab würde die Bestattung im Tuch stattfinden. Außerdem müssten Leichentuch, Kleidung und weitere Materialien biologisch abbaubar sein und die Verwesung innerhalb der Ruhezeit ermöglichen.
Das nordrhein-westfälische Bestattungsgesetz schreibt keinen allgemeinen Sargzwang vor. Stattdessen regeln die jeweiligen Friedhofsträger, also zum Beispiel Städte und Gemeinden, die Einzelheiten in ihren Friedhofssatzungen. Dazu gehören auch die zulässigen Bestattungsformen und die Voraussetzungen für eine Bestattung ohne Sarg.
Nach einer offiziellen FAQ des Landes Nordrhein-Westfalen können kommunale Friedhofsträger Tuchbestattungen in ihren Satzungen ermöglichen. Dabei sollen die örtlichen Regelungen sowohl das Empfinden der Bevölkerung als auch die Glaubensgemeinschaft berücksichtigen, der die verstorbene Person angehörte.
Damit ist die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen nicht überall gleich. Ob eine Tuchbestattung tatsächlich möglich ist, hängt immer auch von der Satzung des jeweiligen Friedhofs ab. Eine geplante Änderung in Wesel würde daher zunächst nur für die kommunalen Friedhöfe der Stadt gelten.
Solange der Rat die Änderung nicht beschlossen hat und sie nicht in Kraft getreten ist, besteht kein allgemeiner Anspruch auf eine Tuchbestattung in Wesel. Familien sollten deshalb vor einer konkreten Planung bei der Friedhofsverwaltung oder einem Bestattungsunternehmen nachfragen, welche Regelung zum Zeitpunkt des Trauerfalls gilt.
Auch bei einer späteren Öffnung dürfte die Durchführung organisatorische Fragen voraussetzen. Dazu zählen die Auswahl eines geeigneten Leichentuchs, die hygienische Versorgung, der Transport zum Grab und die Abstimmung mit dem Friedhofspersonal. Nach dem vorliegenden Änderungsantrag soll die bestattungspflichtige Person außerdem das erforderliche Bestattungspersonal stellen und mögliche zusätzliche Kosten übernehmen.
Wer sich eine Tuchbestattung wünscht, sollte diesen Wunsch möglichst frühzeitig schriftlich festhalten. Geeignet ist eine persönliche Bestattungsverfügung, in der neben der Bestattungsart auch Wünsche zur Trauerfeier, zum Friedhof und zur Gestaltung des Abschieds genannt werden können.
Wichtig ist außerdem, die Familie oder eine vertraute Person über die Verfügung zu informieren. So ist im Trauerfall bekannt, welche Entscheidung dem eigenen Willen entspricht. Die offizielle NRW-Information empfiehlt generell, Wünsche zur Bestattungsart schriftlich festzulegen, damit Angehörige und Behörden sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten berücksichtigen können.
Die Entscheidung für eine Tuchbestattung sagt dabei nichts darüber aus, ob eine Trauerfeier religiös oder weltlich gestaltet wird. Beides kann unabhängig voneinander geplant werden. Auch eine persönliche Zeremonie am Grab bleibt möglich, sofern die örtlichen Abläufe dies zulassen.
Wenn Sie in Wesel oder Umgebung eine Erdbestattung planen oder Ihre eigene Bestattung vorsorglich regeln möchten, beraten wir Sie gern in einem kostenlosen Gespräch. Gemeinsam lässt sich klären, welche Wünsche festgehalten werden sollten und welche Möglichkeiten der örtliche Friedhof aktuell bietet.
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