Was Sie nicht absetzen können
Genauso wichtig wie die Ja-Liste ist die Nein-Liste. An diesen Posten scheitern viele Steuererklärungen:
- Leichenschmaus / Trauerkaffee: gilt als Bewirtung und wird vom Finanzamt nicht als Bestattungsaufwand anerkannt.
- Laufende Grabpflege: die Erstanlage des Grabs ist absetzbar, die spätere regelmäßige Pflege nicht — weder als außergewöhnliche Belastung noch als haushaltsnahe Dienstleistung.
- Trauerkleidung: auch wenn sie nur für die Beerdigung gekauft wurde.
- Reise- und Übernachtungskosten der Gäste: nicht abzugsfähig. Ihre eigenen Fahrtkosten zur Organisation der Bestattung dagegen schon.
- Eigene Bestattungsvorsorge gegen die eigene Einkommensteuer: Einzahlungen in einen Vorsorgevertrag zu Lebzeiten können Sie nicht von Ihrer eigenen Steuer absetzen.
- Einzahlungen auf ein Grabpflegekonto: nicht abzugsfähig; die Zinsen können unter Umständen steuerfrei bleiben.
Einkommensteuer oder Erbschaftsteuer — der wichtige Unterschied
Hier gibt es zwei steuerliche Wege, die oft verwechselt werden.
Einkommensteuer (außergewöhnliche Belastung). Hier rechnen Sie Ihre Kosten gegen den Nachlass und gegen erhaltene Leistungen. Nur die Differenz tragen Sie in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ unter „Andere Aufwendungen“ ein. Bis etwa 7.500 Euro gelten Bestattungskosten als „angemessen“. Vom Finanzamt anerkannt wird der Betrag aber nur, soweit er Ihre individuelle zumutbare Eigenbelastung überschreitet — die hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Erbschaftsteuer (Erbfallkosten-Pauschbetrag). Wenn Sie geerbt haben, können Sie für Beerdigungs- und Nachlassregelungskosten einen Pauschbetrag geltend machen — automatisch, ohne Belege. Dieser ist zum 1. Januar 2025 von 10.300 Euro auf 15.000 Euro angehoben worden (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Höhere tatsächliche Kosten sind möglich, müssen aber mit Rechnungen belegt werden.
Kleines Rechenbeispiel. Frau M. erbt 5.000 Euro nach dem Tod ihrer Mutter. Die Bestattung kostet 8.000 Euro. Sie kann 3.000 Euro (8.000 − 5.000) als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuer angeben. Würde der Erbwert über den Kosten liegen, ließe sich stattdessen der Erbfallkosten-Pauschbetrag von 15.000 Euro bei der Erbschaftsteuer ansetzen — falls überhaupt Erbschaftsteuer anfällt (Freibeträge für Kinder liegen bei 400.000 Euro).
Wer kann Bestattungskosten absetzen — Sonderfälle
In der Praxis sind es selten Lehrbuchfälle. Hier die häufigsten Konstellationen aus unserer Beratung:
Kinder, die die Beerdigung der Eltern zahlen. Sind sie Erben, gilt die rechtliche Verpflichtung. Sind sie keine Erben, tragen die Kosten aber dennoch, greift die sittliche Verpflichtung — und damit ebenfalls die Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung.
Ehepartner. Der überlebende Ehepartner kann die Bestattungskosten in der gemeinsamen oder eigenen Steuererklärung absetzen. Zur Steuerklasse im Todesjahr und in den Folgejahren lesen Sie unseren Ratgeber zur Steuerklasse für Witwen und Witwer.
Geschwister, die sich die Kosten teilen. Jede Person setzt den Anteil ab, den sie tatsächlich gezahlt hat — getrennt in der jeweils eigenen Steuererklärung.
Erbe ausgeschlagen. Wer das Erbe ausschlägt, ist grundsätzlich nicht mehr zahlungspflichtig. Es gibt aber Ausnahmen für Unterhaltspflichtige nach den Bestattungsgesetzen der Länder — diese Regelungen sind regional unterschiedlich. Wenn Sie überlegen, ob Sie das Erbe ausschlagen sollten, hilft unser Ratgeber zum Thema Erbe ausschlagen — Gründe, Fristen, Folgen weiter.
Rentner. Auch Rentnerinnen und Rentner können Bestattungskosten absetzen — solange sie die Kosten aus eigenem Geld bezahlt haben und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer am Ende wirklich für die Bestattungskosten aufkommen muss, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Frage wer die Bestattungskosten am Ende trägt.
Bestattungsvorsorge und Steuer — der Sonderfall zu Lebzeiten
Viele Menschen regeln ihre Bestattung schon zu Lebzeiten — über einen Bestattungsvorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung. Wichtig zu wissen: Die Einzahlungen sind für Sie selbst nicht von der Einkommensteuer absetzbar. Vorsorge erfüllt einen anderen Zweck: Sie entlastet Ihre Angehörigen organisatorisch und finanziell.
Der Vorsorgebetrag mindert allerdings später den Nachlass — und damit auch den Betrag, den Ihre Erben gegen die Beerdigungskosten gegenrechnen müssen. Das beeinflusst deren mögliche Steuerersparnis bei der Einkommensteuer indirekt mit. Wenn Sie Ihre Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten regeln möchten, finden Sie dort die Bausteine und Optionen im Überblick.
So geht’s praktisch — Eintragung und Belege
Die Eintragung in der Steuererklärung ist überschaubar. Wir empfehlen folgende Reihenfolge:
- Tragen Sie die abzugsfähigen Bestattungskosten in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ unter „Andere Aufwendungen“ ein.
- Bewahren Sie alle Rechnungen auf: Bestatter, Friedhof, Grabmal, Trauerdruck, Trauerredner:in und weitere Dienstleistungen.
- Legen Sie eine Aufstellung des Nachlasses bei (Bankguthaben, Lebensversicherung sofern nicht an Dritte gerichtet, Sterbegeld).
- Bei Unklarheiten entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Belegen ist besser als hoffen.
Bei der Erbschaftsteuer wird der Pauschbetrag von 15.000 Euro automatisch ohne Nachweis angesetzt. Höhere Kosten müssen Sie mit Rechnungen belegen.
Bei Memovida — eine Rechnung, klar dokumentiert
Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen. Das heißt: Sie bekommen eine übersichtliche Rechnung für die Leistungen des Bestattungsunternehmens — nicht zehn Einzelposten von verschiedenen Dienstleistern. Wenn es um die Steuererklärung geht, erleichtert das die Belegführung erheblich, weil Sie nicht aus mehreren Rechnungen zusammenrechnen müssen.
Was nicht in unserer Festpreis-Rechnung enthalten ist — vor allem Friedhofsgebühren und das Grabmal — fällt direkt bei der jeweiligen Stelle an und ist dort separat dokumentiert. Diese Posten sind genauso absetzbar wie unsere Leistungen. Memovida ist Mitglied im Verband unabhängiger Bestatter e. V., bundesweit für Sie erreichbar (24/7) und auf Wunsch mit Ratenzahlung bis 36 Monate. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite unsere transparenten Festpreise.








