Wer zahlt die Bestattung bei einer Erbausschlagung?
Eine Erbschaft können Sie innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen (sechs Monate, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte). Was das für die Bestattungskosten bedeutet, hängt davon ab, ob alle Erben ausschlagen oder nur einzelne.
Ein oder einzelne Erben schlagen aus: Die Kostentragungspflicht geht auf die verbleibenden Erben über. Wer bleibt, zahlt anteilig mehr.
Alle Erben schlagen aus: Der Nachlass fällt an den Staat (Fiskalerbschaft). Der Staat haftet aber nur in Höhe des vorhandenen Nachlasses – reicht er nicht, kann das Ordnungsamt zunächst eine sogenannte Ordnungsamtsbestattung veranlassen und die Kosten anschließend von bestattungspflichtigen Angehörigen zurückfordern. Eine Erbausschlagung schützt also nicht in jedem Fall vor der Zahlungspflicht.
Mehr zum Verfahren und zu den Fristen lesen Sie in unserem Ratgeber zur Erbausschlagung. Im Zweifel lohnt sich vor der Ausschlagung das Gespräch mit einer Notarin oder einem Anwalt für Erbrecht.
Hilfe vom Sozialamt – die Sozialbestattung
Können weder Erben noch unterhaltspflichtige Angehörige die Bestattungskosten finanziell tragen, gibt es einen Anspruch auf eine sogenannte Sozialbestattung nach § 74 SGB XII.
Voraussetzungen sind in der Regel:
- Es ist kein oder nicht ausreichend Erbe vorhanden, oder die Kostenübernahme ist der verpflichteten Person finanziell nicht zumutbar.
- Die antragstellende Person überschreitet nicht die Einkommens- und Vermögensgrenzen nach dem SGB XII.
Das Sozialamt prüft die Zumutbarkeit im Einzelfall. Maßgeblich sind die finanziellen Verhältnisse, in Ausnahmen auch persönliche Gründe – etwa nachweisbare schwere Verfehlungen des Verstorbenen gegenüber den Hinterbliebenen.
Wichtig: Den Antrag möglichst vor der Beauftragung des Bestatters stellen. Übernommen werden ausschließlich die Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung – Sarg oder Urne, Überführung, Friedhofsgebühren, Öffnen und Schließen des Grabes. Trauerkaffee, Trauerkleidung und Dauergrabpflege gehören nicht dazu. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur Sozialbestattung und Kostenübernahme durch das Sozialamt.
Was tun, wenn ich meine eigene Bestattung nicht bezahlen kann?
Eine Frage, die wir bei Memovida häufig hören: Wer zahlt, wenn ich selbst keine Rücklagen für meine Beerdigung habe?
Die kurze Antwort: Niemand bleibt unbestattet. Reicht das Vermögen nicht, sind zunächst die Erben in der Pflicht, anschließend gegebenenfalls das Sozialamt. Sie können die finanzielle Last für Ihre Angehörigen aber spürbar senken, indem Sie zu Lebzeiten vorsorgen.
Drei verbreitete Wege der Bestattungsvorsorge:
- Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto: Sie legen Ihre Wünsche fest und hinterlegen die Summe auf einem geschützten Treuhandkonto. Das Geld bleibt zweckgebunden und ist im Bedarfsfall sofort verfügbar.
- Sterbegeldversicherung: Eine Versicherung, die im Todesfall eine vereinbarte Summe direkt für die Bestattung auszahlt – häufig zwischen 5.000 und 10.000 Euro.
- Eigenes Sparkonto: Eine Rücklage gibt Sicherheit, ist im Bedarfsfall aber unter Umständen vom Sozialamt anrechenbar.
Welche Form für Sie passt, hängt von Alter, Gesundheit und Vermögenssituation ab. Wir empfehlen, die Bestattungsvorsorge früh zu regeln und Ihre Wünsche schriftlich festzuhalten. Mehr zu den Vertragsdetails lesen Sie in unserem Beitrag zum Bestattungsvorsorgevertrag.
Bestattungskosten steuerlich absetzen
Bestattungskosten lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
Einkommensteuer: Übersteigen die Kosten den Nachlass und werden sie nicht durch eine Sterbegeldversicherung gedeckt, sind sie als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Berücksichtigt wird nur, was über der zumutbaren Eigenbelastung liegt.
Erbschaftsteuer: Erben können Bestattungs- und Grabpflegekosten vom Nachlass abziehen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG eine Pauschale von 15.000 Euro – ohne Einzelnachweis. Wer höhere Kosten hatte, kann diese mit Belegen geltend machen.
Berücksichtigt werden ausschließlich Kosten, die direkt mit der Beisetzung zusammenhängen. Trauerkaffee, Trauerkleidung und sehr aufwendige Grabmäler zählen nicht dazu. Für eine verlässliche Einschätzung empfehlen wir das Gespräch mit einer Steuerberatung.
So unterstützt Memovida – transparente Festpreise und Ratenzahlung
Wir wissen aus täglicher Erfahrung: Die Frage nach den Bestattungskosten ist eine der schwierigsten in einer ohnehin schweren Zeit. Bei Memovida arbeiten wir deshalb mit transparenten Festpreisen, in denen alle regulären Leistungen enthalten sind. Lediglich die Kosten für den Beisetzungsort kommen hinzu – diese unterscheiden sich regional zum Teil stark.
Drei Punkte, die für Angehörige in einer finanziell angespannten Situation besonders relevant sind:
- Festpreise ab 1.900 Euro für eine anonyme Bestattung – inklusive Überführung, Einäscherung und sämtlicher Formalitäten.
- Ratenzahlung bis zu 36 Monate, damit die Bestattung nicht zur akuten finanziellen Belastung wird.
- Individuelle Begleitung durch feste Ansprechpartner:innen – telefonisch, persönlich vor Ort oder auf Wunsch im Hausbesuch.
Wir sind bundesweit erreichbar, mit Standorten in Berlin, München, Hamburg, Köln und Frankfurt. Mitglied im Verband unabhängiger Bestatter e. V., Google-Bewertung 4,9 von 5. Wenn Sie eine konkrete Einschätzung Ihrer Situation wünschen, beraten wir Sie kostenfrei und unverbindlich.








