Was kostet eine Sozialbestattung und was übernimmt das Sozialamt?
Eine private Bestattung kostet in Deutschland je nach Bestattungsart und Region zwischen rund 1.500 Euro für eine einfache anonyme Feuerbestattung und mehreren tausend Euro für eine klassische Erdbestattung mit Trauerfeier. Eine Sozialbestattung deckt davon die „erforderlichen Kosten“ einer einfachen, ortsüblichen Beisetzung ab – den Rest tragen Angehörige privat. Eine Aufstellung der typischen Bestattungskosten zur Orientierung haben wir separat zusammengestellt.
Wie hoch die Pauschale konkret ausfällt, regelt jede Kommune selbst. In Berlin etwa zahlt das Sozialamt aktuell rund 1.570 Euro pauschal für die Bestatterleistungen, andere Städte rechnen nach Einzelfallprüfung ab. Friedhofs- und Krematoriumsgebühren kommen separat hinzu und werden ebenfalls vom Amt getragen.
Was das Sozialamt in der Regel übernimmt:
- Hygienische Versorgung und Aufbewahrung des Verstorbenen
- Einfacher Sarg oder einfache Urne
- Überführung zum Friedhof oder Krematorium
- Kremationsgebühren bei einer Feuerbestattung
- Friedhofsgebühren für ein Reihen- oder Urnenreihengrab
- Sargträger und eine einfache Beisetzungszeremonie
- Notwendige Verwaltungsgebühren
Was in der Regel nicht übernommen wird:
- Wahlgrab oder besonders aufwendige Grabart
- Grabstein, Grabmal oder spätere Grabpflege
- Trauerredner, Musik, individuell gestaltete Trauerfeier
- Blumenschmuck, Trauerkarten, Zeitungsanzeigen
- Leichenschmaus, Reisekosten, Trauerkleidung
Wichtig: Sie dürfen die Bestattungsart frei wählen – also etwa eine Baum- oder Seebestattung statt einer klassischen Erdbestattung – solange die Kosten nicht über denen einer einfachen ortsüblichen Bestattung liegen. Eine anonyme Beisetzung darf Ihnen das Sozialamt nicht vorschreiben; das wäre ein Verstoß gegen die postmortale Menschenwürde.
Sozialbestattung beantragen – Schritt für Schritt
Der Antrag wird beim Sozialamt am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person gestellt. Stellen Sie ihn so früh wie möglich – am besten direkt nach dem Sterbefall und bevor Sie das Bestattungsunternehmen offiziell beauftragen. So ist die Kostenübernahme von Anfang an geklärt.
Ein formloser Antrag genügt zunächst. Der entscheidende Satz lautet: „Ich beantrage die Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII wegen Mittellosigkeit.“ Schriftlich oder per E-Mail. Den ausführlichen Vordruck reichen Sie anschließend mit den Nachweisen nach.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Vom Verstorbenen:
- Sterbeurkunde (vom Standesamt des Sterbeorts)
- Meldebescheinigung des letzten Wohnsitzes
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über Versicherungen, Sparbücher und Wohneigentum
- Gegebenenfalls Erbschein oder Nachweis über Erbausschlagung
Vom Antragsteller:
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise: Lohnabrechnung, Rentenbescheid oder Bürgergeld-Bescheid
- Mietvertrag mit aktueller Miete und Nebenkosten
- Nachweise über monatliche Belastungen wie Versicherungen, Unterhalt oder Kredite
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Die Prüfung dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Sollte das Amt zögern, hat sich in der Praxis eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung bewährt – damit findet sich auch dann ein Bestatter, wenn die endgültige Bewilligung noch aussteht.
Ablauf einer Sozialbestattung in der Praxis
Nach der Genehmigung läuft eine Sozialbestattung in den gleichen Schritten ab wie jede andere Beisetzung: Abholung und Versorgung des Verstorbenen, Überführung, Kremation oder Vorbereitung der Erdbestattung, schlichte Beisetzung im zugewiesenen Reihengrab oder Urnenfeld.
Bei Memovida begleiten wir Familien in dieser Situation mit der gleichen Sorgfalt wie bei jeder anderen Bestattung. Kein Unterschied in der Versorgung, kein Hinweis auf die Sozialbestattung am Grab, keine Sonderbehandlung im negativen Sinne. Das ist uns wichtig: Niemand sollte am Tag der Beisetzung spüren, dass eine Behörde mitfinanziert hat.
Möchten Angehörige bestimmte Wünsche realisieren, die das Sozialamt nicht abdeckt – etwa Blumenschmuck, einen Trauerredner oder eine bestimmte Urne –, können diese Leistungen privat dazugebucht werden. Wir besprechen das vorab transparent, damit klar ist, was im übernommenen Rahmen liegt und was nicht.
Was tun bei Ablehnung? Widerspruch und Alternativen
Wird der Antrag abgelehnt, ist das selten das letzte Wort. Häufig liegt es an fehlenden Unterlagen, an einem zu hoch angesetzten Einkommen oder an einer übersehenen Härtefall-Konstellation. Sie haben in der Regel einen Monat ab Zustellung des Ablehnungsbescheids Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.
Sinnvoll ist es, den Bescheid Punkt für Punkt zu prüfen und fehlende Nachweise nachzureichen. Ein kurzer Anruf beim Sozialamt klärt oft, woran es konkret hängt. Bleibt es bei der Ablehnung, helfen Beratungsstellen wie der Sozialverband VdK, der SoVD oder ein Fachanwalt für Sozialrecht weiter.
Parallel oder als Alternative stehen Ihnen folgende Wege offen:
- Ratenzahlung beim Bestattungsunternehmen – bei Memovida über bis zu 36 Monate Laufzeit möglich
- Härtefallfonds von Diakonie, Caritas oder kirchlichen Sozialfonds
- Unterstützung durch andere bestattungspflichtige Angehörige – die Kostentragungspflicht teilen sich Geschwister beispielsweise zu gleichen Teilen
- Wahl einer besonders kostengünstigen Bestattungsform wie der anonymen Feuerbestattung oder eines Gemeinschaftsgrabs
Sozialbestattung vermeiden: Bestattungsvorsorge als Schonvermögen
Wer schon zu Lebzeiten vorsorgt, schützt seine Angehörigen vor genau dieser Situation. Ein zweckgebundener Bestattungsvorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung gelten als Schonvermögen und werden bei der Berechnung von Sozialhilfe, Pflegekosten oder Bürgergeld grundsätzlich nicht angetastet.
Das bedeutet: Auch wenn Sie selbst auf Sozialleistungen angewiesen sind oder ins Pflegeheim umziehen, dürfen Sie Geld für Ihre eigene Beisetzung beiseitelegen, ohne dass dieses Geld zur Finanzierung Ihres Lebensunterhalts herangezogen wird. Für viele Familien ist das die ruhigere Alternative zur späteren Sozialbestattung.
Bei Memovida können Sie die Bestattungsvorsorge in wenigen Minuten online regeln – schriftlich festgehalten, jederzeit anpassbar und mit den gleichen transparenten Festpreisen, die auch im Trauerfall gelten. Ohne Bindung an aggressive Versicherungsprodukte und ohne versteckte Kosten.








