Sozialbestattung 2026: Wer zahlt, wenn die Angehörigen nicht können?

Von Katia Lübbert
May 26, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Eine Sozialbestattung übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII immer dann, wenn die bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten einer Beerdigung nicht aus eigenen Mitteln tragen können. Das Amt erstattet die „erforderlichen Kosten einer einfachen, würdevollen Bestattung“ – nicht jeden persönlichen Wunsch, aber genug für eine pietätvolle Beisetzung.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen die rechtlichen Voraussetzungen, die aktuellen Einkommens- und Vermögensgrenzen, das Schonvermögen von 10.000 Euro, den Ablauf des Antrags und konkrete Wege, wenn das Sozialamt ablehnt.

Was ist eine Sozialbestattung?

Eine Sozialbestattung ist keine eigene Bestattungsart, sondern eine Form der staatlichen Kostenübernahme. Rechtsgrundlage ist § 74 SGB XII – das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch. Sie greift, wenn eine würdevolle Beisetzung andernfalls finanziell nicht zu stemmen wäre.

Wir erleben das bei Memovida regelmäßig: Familien stehen nach einem Sterbefall vor Rechnungen, die ihr Budget übersteigen – manchmal weit. Nach Erhebungen werden in Deutschland jedes Jahr rund 10.000 Bestattungen ganz oder teilweise vom Sozialamt finanziert.

Wichtig zu wissen: Die Sozialbestattung ist nicht zwingend anonym, nicht zwingend Feuerbestattung, und der oder die Verstorbene wird mit derselben Pietät versorgt wie bei jeder anderen Beisetzung auch.

Wer hat 2026 Anspruch auf eine Sozialbestattung?

Anspruch hat, wer für die Bestattung kostentragungspflichtig ist und diese Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann. Das ist nicht dasselbe wie „Sozialhilfeempfänger“ – auch Menschen mit niedriger Rente, Bürgergeld-Bezug oder schmalem Einkommen kommen infrage. Eine Übersicht, wer rechtlich verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen, finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag.

Drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Sie sind bestattungspflichtig nach dem Bestattungsgesetz Ihres Bundeslandes – typischerweise Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister. Die Reihenfolge unterscheidet sich regional.
  • Der Nachlass der verstorbenen Person reicht nicht aus, um die Bestattung zu finanzieren.
  • Ihre eigenen finanziellen Mittel liegen unterhalb der Einkommens- und Vermögensgrenzen nach §§ 85 ff. SGB XII.

Das Schonvermögen – also der Betrag, der bei der Vermögensprüfung außen vor bleibt – wurde zum 1. Januar 2023 auf 10.000 Euro pro Person angehoben und gilt 2026 unverändert. Eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge oder Sterbegeldversicherung bleibt darüber hinaus zusätzlich geschützt und wird nicht angerechnet.

Wer das Erbe ausgeschlagen hat, ist nicht automatisch raus aus der Pflicht – die Bestattungspflicht nach Landesrecht bleibt bestehen. Wenn Sie sich fragen, was das für Sie konkret bedeutet, lesen Sie unseren Ratgeber zum Thema Erbe ausschlagen. Das Sozialamt kann auch dann einspringen, wenn die Bestattungspflicht besteht, die Zahlung aber unzumutbar wäre.

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Was kostet eine Sozialbestattung und was übernimmt das Sozialamt?

Eine private Bestattung kostet in Deutschland je nach Bestattungsart und Region zwischen rund 1.500 Euro für eine einfache anonyme Feuerbestattung und mehreren tausend Euro für eine klassische Erdbestattung mit Trauerfeier. Eine Sozialbestattung deckt davon die „erforderlichen Kosten“ einer einfachen, ortsüblichen Beisetzung ab – den Rest tragen Angehörige privat. Eine Aufstellung der typischen Bestattungskosten zur Orientierung haben wir separat zusammengestellt.

Wie hoch die Pauschale konkret ausfällt, regelt jede Kommune selbst. In Berlin etwa zahlt das Sozialamt aktuell rund 1.570 Euro pauschal für die Bestatterleistungen, andere Städte rechnen nach Einzelfallprüfung ab. Friedhofs- und Krematoriumsgebühren kommen separat hinzu und werden ebenfalls vom Amt getragen.

Was das Sozialamt in der Regel übernimmt:

  • Hygienische Versorgung und Aufbewahrung des Verstorbenen
  • Einfacher Sarg oder einfache Urne
  • Überführung zum Friedhof oder Krematorium
  • Kremationsgebühren bei einer Feuerbestattung
  • Friedhofsgebühren für ein Reihen- oder Urnenreihengrab
  • Sargträger und eine einfache Beisetzungszeremonie
  • Notwendige Verwaltungsgebühren

Was in der Regel nicht übernommen wird:

  • Wahlgrab oder besonders aufwendige Grabart
  • Grabstein, Grabmal oder spätere Grabpflege
  • Trauerredner, Musik, individuell gestaltete Trauerfeier
  • Blumenschmuck, Trauerkarten, Zeitungsanzeigen
  • Leichenschmaus, Reisekosten, Trauerkleidung

Wichtig: Sie dürfen die Bestattungsart frei wählen – also etwa eine Baum- oder Seebestattung statt einer klassischen Erdbestattung – solange die Kosten nicht über denen einer einfachen ortsüblichen Bestattung liegen. Eine anonyme Beisetzung darf Ihnen das Sozialamt nicht vorschreiben; das wäre ein Verstoß gegen die postmortale Menschenwürde.

Sozialbestattung beantragen – Schritt für Schritt

Der Antrag wird beim Sozialamt am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person gestellt. Stellen Sie ihn so früh wie möglich – am besten direkt nach dem Sterbefall und bevor Sie das Bestattungsunternehmen offiziell beauftragen. So ist die Kostenübernahme von Anfang an geklärt.

Ein formloser Antrag genügt zunächst. Der entscheidende Satz lautet: „Ich beantrage die Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII wegen Mittellosigkeit.“ Schriftlich oder per E-Mail. Den ausführlichen Vordruck reichen Sie anschließend mit den Nachweisen nach.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Vom Verstorbenen:

  • Sterbeurkunde (vom Standesamt des Sterbeorts)
  • Meldebescheinigung des letzten Wohnsitzes
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über Versicherungen, Sparbücher und Wohneigentum
  • Gegebenenfalls Erbschein oder Nachweis über Erbausschlagung

Vom Antragsteller:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise: Lohnabrechnung, Rentenbescheid oder Bürgergeld-Bescheid
  • Mietvertrag mit aktueller Miete und Nebenkosten
  • Nachweise über monatliche Belastungen wie Versicherungen, Unterhalt oder Kredite
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Die Prüfung dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Sollte das Amt zögern, hat sich in der Praxis eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung bewährt – damit findet sich auch dann ein Bestatter, wenn die endgültige Bewilligung noch aussteht.

Ablauf einer Sozialbestattung in der Praxis

Nach der Genehmigung läuft eine Sozialbestattung in den gleichen Schritten ab wie jede andere Beisetzung: Abholung und Versorgung des Verstorbenen, Überführung, Kremation oder Vorbereitung der Erdbestattung, schlichte Beisetzung im zugewiesenen Reihengrab oder Urnenfeld.

Bei Memovida begleiten wir Familien in dieser Situation mit der gleichen Sorgfalt wie bei jeder anderen Bestattung. Kein Unterschied in der Versorgung, kein Hinweis auf die Sozialbestattung am Grab, keine Sonderbehandlung im negativen Sinne. Das ist uns wichtig: Niemand sollte am Tag der Beisetzung spüren, dass eine Behörde mitfinanziert hat.

Möchten Angehörige bestimmte Wünsche realisieren, die das Sozialamt nicht abdeckt – etwa Blumenschmuck, einen Trauerredner oder eine bestimmte Urne –, können diese Leistungen privat dazugebucht werden. Wir besprechen das vorab transparent, damit klar ist, was im übernommenen Rahmen liegt und was nicht.

Was tun bei Ablehnung? Widerspruch und Alternativen

Wird der Antrag abgelehnt, ist das selten das letzte Wort. Häufig liegt es an fehlenden Unterlagen, an einem zu hoch angesetzten Einkommen oder an einer übersehenen Härtefall-Konstellation. Sie haben in der Regel einen Monat ab Zustellung des Ablehnungsbescheids Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.

Sinnvoll ist es, den Bescheid Punkt für Punkt zu prüfen und fehlende Nachweise nachzureichen. Ein kurzer Anruf beim Sozialamt klärt oft, woran es konkret hängt. Bleibt es bei der Ablehnung, helfen Beratungsstellen wie der Sozialverband VdK, der SoVD oder ein Fachanwalt für Sozialrecht weiter.

Parallel oder als Alternative stehen Ihnen folgende Wege offen:

  • Ratenzahlung beim Bestattungsunternehmen – bei Memovida über bis zu 36 Monate Laufzeit möglich
  • Härtefallfonds von Diakonie, Caritas oder kirchlichen Sozialfonds
  • Unterstützung durch andere bestattungspflichtige Angehörige – die Kostentragungspflicht teilen sich Geschwister beispielsweise zu gleichen Teilen
  • Wahl einer besonders kostengünstigen Bestattungsform wie der anonymen Feuerbestattung oder eines Gemeinschaftsgrabs

Sozialbestattung vermeiden: Bestattungsvorsorge als Schonvermögen

Wer schon zu Lebzeiten vorsorgt, schützt seine Angehörigen vor genau dieser Situation. Ein zweckgebundener Bestattungsvorsorgevertrag oder eine Sterbegeldversicherung gelten als Schonvermögen und werden bei der Berechnung von Sozialhilfe, Pflegekosten oder Bürgergeld grundsätzlich nicht angetastet.

Das bedeutet: Auch wenn Sie selbst auf Sozialleistungen angewiesen sind oder ins Pflegeheim umziehen, dürfen Sie Geld für Ihre eigene Beisetzung beiseitelegen, ohne dass dieses Geld zur Finanzierung Ihres Lebensunterhalts herangezogen wird. Für viele Familien ist das die ruhigere Alternative zur späteren Sozialbestattung.

Bei Memovida können Sie die Bestattungsvorsorge in wenigen Minuten online regeln – schriftlich festgehalten, jederzeit anpassbar und mit den gleichen transparenten Festpreisen, die auch im Trauerfall gelten. Ohne Bindung an aggressive Versicherungsprodukte und ohne versteckte Kosten.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen zur Sozialbestattung

Was kostet eine Sozialbestattung?

Für die Angehörigen kostet eine vom Sozialamt bewilligte Bestattung im Idealfall nichts. Das Amt übernimmt die erforderlichen Bestatter-, Friedhofs- und gegebenenfalls Kremationsgebühren. Welche Pauschale konkret gilt, hängt von der Kommune ab – in Berlin sind es derzeit rund 1.570 Euro für die Bestatterleistungen, andere Städte rechnen anhand einzelner Posten ab.

Wer hat Anspruch auf eine Sozialbestattung?

Anspruch hat jede Person, die nach dem Bestattungsgesetz ihres Bundeslandes oder als Erbe für die Bestattung aufkommen muss und das aus eigenen Mitteln nicht kann. Ein Bürgergeld-Bezug ist keine Voraussetzung – auch Rentnerinnen, Geringverdiener oder Hinterbliebene mit Pflegeverpflichtungen können den Antrag stellen, wenn ihr Einkommen und Vermögen die Grenzen nach SGB XII unterschreiten.

Wie hoch ist das Schonvermögen 2026?

Das Schonvermögen für die Sozialbestattung liegt 2026 weiterhin bei 10.000 Euro pro Person, angehoben zum 1. Januar 2023 von vorher 5.000 Euro. Eine zusätzlich abgeschlossene zweckgebundene Bestattungsvorsorge oder Sterbegeldversicherung bleibt darüber hinaus geschützt und wird auf das Vermögen nicht angerechnet.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim Sozialamt?

Die Prüfung dauert meist zwischen sechs Wochen und drei Monaten, je nach Auslastung des Amts und Vollständigkeit der Unterlagen. Damit die Bestattung innerhalb der gesetzlichen Frist stattfinden kann – in den meisten Bundesländern acht bis zehn Tage bei einer Erdbestattung – sollten Sie früh mit einer vorläufigen Kostenübernahmeerklärung arbeiten.

Welches Sozialamt ist im Sterbefall zuständig?

Zuständig ist in der Regel das Sozialamt am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Bei Versterben in einer Klinik oder einem Heim außerhalb des Heimatortes kann auch das Sozialamt am Sterbeort einspringen – im Zweifel fragen Sie bei beiden nach. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung gibt Auskunft, wer konkret für Sie zuständig ist.

Kann ich eine Sozialbestattung nachträglich beantragen?

Ja, der Antrag ist auch nach der Bestattung noch möglich. Das Sozialamt prüft dann anhand der Originalrechnung, ob die ausgeführten Leistungen „erforderlich und angemessen“ waren. Stellen Sie den Antrag aber so früh wie möglich – eine vorherige Klärung erspart Streit über einzelne Posten und beugt einer Teilablehnung vor.

Darf ich die Bestattungsart bei einer Sozialbestattung frei wählen?

Ja. Das Sozialamt darf Ihnen oder dem Verstorbenen keine anonyme oder bestimmte Bestattungsart aufzwingen – das wäre ein Verstoß gegen die postmortale Menschenwürde. Solange die Kosten nicht über denen einer einfachen ortsüblichen Bestattung liegen, sind Erd-, Feuer-, Baum- oder Seebestattung gleichermaßen möglich.

Wer übernimmt Beerdigungskosten, wenn kein Geld da ist?

Wenn weder der Nachlass noch die Angehörigen die Kosten tragen können, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten der Bestattung. Voraussetzung sind ein Antrag und der Nachweis der finanziellen Notlage. Wird der Antrag abgelehnt, prüfen Bestatter oft eine Ratenzahlung, und kirchliche Sozialfonds können in Härtefällen einspringen.

Eine Sozialbestattung ist nichts, wofür man sich schämen muss – sie ist ein Recht, das das Gesetz für genau diese Situation vorsieht. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben oder wie Sie den Antrag richtig stellen, beraten wir Sie unverbindlich und vertraulich. Sie erreichen unser Team rund um die Uhr unter 030 75436955 oder über unser Online-Formular für ein kostenfreies Angebot. Wir begleiten Sie durch den Antrag beim Sozialamt und sorgen für eine würdevolle Beisetzung – unabhängig davon, wer am Ende die Rechnung trägt.

Artikel von

Katia Lübbert Mitgründerin & Geschäftsführerin

Katia hat über 20 Jahre lang im Marketing großer Unternehmen gearbeitet, bevor sie Memovida mitgegründet hat. Heute erzählt sie die Geschichte der Bestattung neu – persönlicher, menschlicher und ohne Floskeln. Der Tod gehört für sie zum Leben dazu, und genau so möchte sie ihn auch vermitteln.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

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